Abhörskandal BND hörte auch EU-Außenbeauftragte Ashton ab

Der BND hat offenbar die frühere EU-Außenbeauftragte Ashton bespitzelt und es bei US-Außenminister Kerry versucht. Gebracht hat die Aktion wenig, weil sich ein Mitarbeiter einen filmreifen Patzer leistete.

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Chef von Kontrollgremium rügt Vorgehen der Regierung Quelle: dpa

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach einem Medienbericht bis 2013 auch die damalige EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton abgehört haben. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, soll der damalige Kanzleramtschef Ronald Pofalla diese Praxis im Herbst 2013 mit einer Weisung beendet haben.

Laut „Spiegel“ hatte der BND auch die Handynummer von US-Außenminister John Kerry 2013 in die Erfassung aufgenommen. Dabei habe es aber wegen einer Panne keine Abhörergebnisse gegeben: Ein BND-Mitarbeiter habe angeblich statt der Ländervorwahl der USA versehentlich die eines afrikanischen Landes eingegeben.

Wie der RBB berichtet, plant BND-Vizepräsident Guido Müller einen Seitenwechsel und will künftig im Bundestag den Geheimdienst kontrollieren. Müller bringe sich zur Zeit als Geheimdienstbeauftragter des Bundestags ins Gespräch, berichtete der Sender am Samstag. Noch existiert dieser Posten nicht. Er soll im Januar bei der geplanten Geheimdienst-Reform neu geschaffen werden. Für die Einsetzung soll das Parlamentarische Kontrollgremium verantwortlich sein. Diesem würde der Geheimdienstbeauftragte auch zuarbeiten.

Der neue Skandal um BND und NSA

Das Vorschlagsrecht für den Geheimdienstbeauftragten des Bundestages liegt laut RBB bei der Union. Müller werden gute Chancen ausgerechnet. Der 49-Jährige gelte als CDU-nah, berichtete der Sender. Er ist seit 2013 Vizepräsident des deutschen Auslandsnachrichtendienst. Davor arbeitete Müller unter anderem auch im Bundeskanzleramt.

Im Zuge der Geheimdienst-Reform sollen außerdem drei neue Referate geschaffen werden, um die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste zu verbessern. Die Reform soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zusammen mit einer Reform des BND-Gesetzes soll sie schon in den nächsten Wochen im Bundestag eingebracht werden.

Beide Reformen sind Konsequenzen aus der umstrittenen Zusammenarbeit zwischen dem BND und dem US-Nachrichtendienst NSA. Der BND steht außerdem im Verdacht, rechtwidrig auch diplomatische Einrichtungen, EU-Behörden und vereinzelt sogar deutsche Staatsbürger im Ausland ausspioniert zu haben.

Die Bundesregierung hatte im vergangenen Oktober mitgeteilt, dass es neben den umstrittenen Suchkriterien des US-Geheimdienstes NSA auch eigene problematische BND-Selektoren gegeben hat. Diese seien bis Ende 2013 im Einsatz gewesen. Selektoren sind etwa Telefonnummern oder Mailadressen, nach denen weltweite Datenströme durchsucht werden.

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