AfD Meuthen und die Spende aus der Schweiz

Nach gemeinsamen Recherchen von Correctiv und dem ZDF-Magazin „Frontal21“ war AfD-Parteichef Jörg Meuthen in eine privat finanzierte Wahlkampagne eingeweiht. Das könnte laut Experten eine illegale Parteispende sein. Auch bei einer Kampagne im NRW-Wahlkampf soll ein Parteigremium der AfD informiert gewesen sein. In beiden Fällen führt die Spur erneut zu einer Werbeagentur in der Schweiz.

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Jörg Meutehn. Quelle: dpa

Im Januar 2016 erhält das lokale Wochenblatt „Brettener Woche“ einen Auftrag für eine Wahlanzeige des AfD-Spitzenkandidaten Jörg Meuthen. Nach Correctiv und „Frontal21“ vorliegenden Dokumenten inserierte die Schweizer Werbeagentur Goal AG für insgesamt 4500 Euro sechs Anzeigen des AfD-Politikers für die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Die Agentur hat die AfD auch in anderen Wahlkämpfen schon unterstützt.

Meuthen sagt auf Anfrage, dass er mit der Anzeigenaktion nichts zu tun hatte. „Die Goal AG hat auf eigenes Betreiben, ohne eine Beauftragung meinerseits oder seitens der Partei Alternative für Deutschland oder eines ihrer Landesverbände (...) Zeitungsanzeigen und Plakate mit für meine Wahl werbenden Motiven und Texten gestaltet und finanziert.“

In der Anzeige ist unter anderem ein Bild von Meuthen neben dem Wahlspruch „Jetzt AfD wählen“ zu sehen. Auch ein Partei-Logo ist auf der Anzeige. Für die Wähler ist nicht erkennbar, dass es sich nicht um eine offizielle Wahlwerbung der Partei handeln soll.

Der Sächsische Landtag hat die Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry aufgehoben. Somit kann Anklage gegen sie wegen des Verdachts auf Meineid erhoben werden.

Es besteht offensichtlich ein Interesse in der Partei, die Auftraggeber der Zuwendungen aus der Schweiz zu verschleiern. Grundsätzlich müssen Spenden von den politischen Parteien ausgewiesen werden. Zusätzlich müssen Parteien bei einer Spende ab einem Betrag von 10.000 Euro Name und Adresse der Spender aufführen.

Für beide Seiten wäre es deutlich einfacher, eine Spende anzugeben: Die Schweizer Werbefirma könnte die Spende steuerlich absetzen. Für die Partei wiederum sind Spenden in der Bilanz positiv: je mehr Spenden eine Partei erhält, desto mehr Zuschüsse gibt es vom Staat. Der einzige Grund, eine Leistung nicht als Parteispende anzunehmen, ist, dass man die Herkunft verschleiern will.

In einem Fall hat Meuthen Unterstützung durch die Goal AG bereits eingeräumt. So habe die Firma ihm eine Webseite eingerichtet. Dabei habe es sich um einen „Freundschaftsdienst“ von Alexander Segert, dem Chef der Goal AG, gehandelt, sagte Meuthen dem Verein Lobbycontrol im Mai 2017. Und weiter: „Eine weitere Zusammenarbeit mit der Goal AG besteht nicht.“

Wirklich nicht? Dem Recherchezentrum Correctiv und „Frontal21“ liegt nun eine Erklärung vor, die den Aussagen von Meuthen widerspricht.

Die Erklärung lag dem Anzeigenauftrag, in dem die Schweizer Werbefirma als Inserent aufgeführt ist, an das Wochenblatt „Brettener Woche“ bei. Unterschrieben von Meuthen persönlich, am 11. Februar 2016. In dieser Erklärung übernimmt Meuthen die Haftung für die Inhalte von „Werbematerial (Prospekte/Flyer u.ä.) und/oder Anzeigen“.

Die Erklärung belegt, dass der AfD-Chef in die Werbeaktion eingebunden war. Ob auch andere Zeitungen derartige Erklärungen erhielten, ist bisher nicht bekannt.

Die Schweizer Goal AG hat schon mehrere Wahlkämpfe der AfD mit Anzeigen und Plakaten unterstützt. Doch die AfD will von einer Zusammenarbeit offiziell nichts wissen und die finanziellen Kosten der Anzeigen und Plakate nicht als Spende deklarieren.

Wie viel Geld die Schweizer für die Zeitungsanzeigen bezahlt haben, will Meuthen nicht beantworten. Nur soviel: Die Werbeaktionen „der Goal AG stellen nach eingeholter sorgfältiger juristischer Beurteilung weder eine Parteispende für die AfD noch eine Spende für mich persönlich dar“, sagte der AfD-Vorsitzende auf Anfrage.

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