Air-Berlin-Insolvenz Der Staat muss sich langfristig raushalten

Air Berlin schreibt seit Jahren rote Zahlen. Der Insolvenzantrag der Airline kann daher nicht überraschen. Der Bund hält den Flugbetreib mit Steuergeldern aufrecht – doch das darf nur eine Notfallmaßnahme sein. Ein Kommentar.

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Air Berlin befindet sich seit längerem in Verkaufs-Verhandlungen, so auch mit der Lufthansa. Quelle: dpa

Berlin Eine Marktwirtschaft ohne Haftung gibt es nicht. Das muss derzeit leider Air Berlin schmerzhaft erfahren. Seit 2008 schreibt die Fluglinie – mit einer Ausnahme durch den Verkauf des Vielfliegerprogramms – rote Zahlen. Im vergangenen Jahr betrug der Verlust rund 782 Millionen Euro, der Schuldenberg wuchs auf knapp 1,2 Milliarden Euro. Vom Insolvenzantrag sollte angesichts dieser Entwicklung nun wirklich niemand überrascht sein.

Übersetzt heißen die Zahlen: Die Fluglinie hat keine unternehmerische Perspektive, die es dem Staat erlauben würde, sich über die am Dienstag bewilligten Bürgschaften hinaus zu engagieren. Es war richtig von der Bundesregierung, den Flugverkehr mitten in der Urlaubssaison mit Steuergeldern für eine befristete Zeit aufrecht zu erhalten. Anders ist es nicht zu machen. Sonst würden tausende Urlauber in fremden Ländern stranden. Der volkswirtschaftliche Verlust wäre wahrscheinlich größer, wenn die Leute nicht pünktlich an ihren Arbeitsplatz zurückkehren könnten.

Doch danach müssen mit der Tui oder der Lufthansa die Optionen abgeklopft werden – im Interesse der Beschäftigten und Kunden von Air Berlin. Der Staat muss sich dann aber raushalten. Auf keinen Fall darf der arabische Großaktionär Etihad seine Schulden auf den deutschen Steuerzahler abwälzen. Das würde die Marktwirtschaft ad absurdum führen.

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