Bereits 2005 hatte die Dena ermittelt, dass schon für einen Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion von 20 Prozent 850 Kilometer neue Leitungen gebaut werden müssten – bis zum Jahr 2015. Doch davon sind erst 90 Kilometer fertiggestellt. „Die Hälfte der Zeit ist bereits vorbei, aber es gibt erst zehn Prozent der erforderlichen Strecke“, klagt Kohler. Zwar seien etliche Trassen im Genehmigungsverfahren, aber rechtzeitig würden längst nicht alle Kabel fertig. „Die Dimension des Netzausbaus und die Speichertechnologien sind der Knackpunkt des Energiekonzepts.“
Engpass bei Genehmigungen
Kurth sieht das genauso. „Wenn es schon erhebliche Verzögerungen bei den 24 gesetzlichen Modellprojekten gibt, wie soll das erst werden, wenn all die anderen Leitungen beantragt und genehmigt werden müssen?“ Die Ursache für die Verzögerung läge weder bei seiner Behörde noch den Netzbetreibern. „Wer Geld und Genehmigung hat und trotzdem nicht baut, den könnte man schon heute zum Bau zwingen. Aber so einen Fall habe ich noch nicht erlebt. Der Engpass sind nur die nicht vorliegenden Genehmigungen.“
Das aber ist Ländersache. „Die Genehmigungsbehörden haben zum Teil zu wenig Personal“, klagt Kurth. „Mein Eindruck ist: Die Leute vor Ort tun sicher ihr Möglichstes. Aber deren Tag hat auch nur 24 Stunden. Man kann auch nicht einfach kurzfristig 20 arbeitslose Juristen holen und an die komplexen Verfahren setzen. Es fehlt an den hoch spezialisierten Experten.“ Schließlich müsste „diese knifflige Materie“ gerichtsfest bewältigt werden. Schon drängt das Umweltministerium, ob sich Genehmigungen seitens des Bundes erzwingen ließen.
Da droht der nächste Krach. In ihrem Berliner Ensemble muss Merkel nun für Ruhe sorgen. Auf ihrem Spielplan: Der Widerspenstigen Zähmung.














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Alle Kommentare lesen07.09.2010, 13:48 UhrAnonymer Benutzer: Kowalski
Die geplante Laufzeit der AKW betrug ursprünglich 60 Jahre. Da diese Laufzeit nie mit Zustimmung des bundesrats verändert wurde, war der Ausstiegsbeschluss von Rot/Grün insoweit irrelevant. Deshalb sind Änderungen, die ohne Zustimmung des bundesrates zustandekommen oder zustandegekommen sind nur dann unwirksam, wenn diese 60 Jahre Laufzeit übersteigen.
07.09.2010, 05:06 UhrAnonymer Benutzer: Lanny von Kürten
brüderle und Röttgen und noch viele andere in einen Sack und dann mit dem Knüppel drauf, du triffst immer den RiCHTiGEN !
Wann wird das Volk endlich wach und geht auf die Sraße ?
Wir haben es hier nur mit Verbrechern zu tun - anders kann man den Regierungspöbel doch nicht bezeichnen.
Die eigene Tasche ist voll - alles andere ist doch scheißegal !!
ich wünsche jedem bürger eine gute Skepsis gegen alle die das Maul zu weit aufreißen ! Wer heute noch auf der Seite von Merkel und Mutter Westerwlle ist, der darf sich nicht wundern, daß alles den bach runtergeht !
Macht die Schnauze auf - nehmt euch ein beispiel an Sarrazin - der Mann hat recht.
Unsere Enkel und Urenkel brauchen keinen Muezin als Wecker !
Machmallallah