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AKW-Laufzeiten: Wie Röttgen und Brüderle beim Atomstreit tricksten

von Henning Krumrey und Wolfgang Kempkens

Die deutschen Atomkraftwerke können im Schnitt zwölf Jahre länger als bislang geplant betrieben werden. Bis zum Schluss versuchten die Minister Brüderle und Röttgen, ihre Vorstellungen ins Energiekonzept zu drücken. Netzausbau und Nachrüstung bleiben umstritten.

Bundeswirtschaftsminister Quelle: ZB
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP, l) und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU): Duelle mit Energie Quelle: ZB

Das Berliner Ensemble, die berühmte Berliner Bühne, ist nur drei Blocks entfernt, doch die beiden Schauspieler vor der blauen Wand können mit den Akteuren auf der Kunst-Bühne locker mithalten. „Mit Herrn Kollegen Röttgen einig“ sieht sich FDP-Wirtschaftsminister Rainer Brüderle in der Erkenntnis, dass die Klimaziele der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 durchaus erreichbar sind: technisch machbar und bezahlbar, sofern die Kernkraftwerke nur länger laufen. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) lächelt freundlich herüber und erkennt allenfalls „hier und da Akzentunterschiede“.

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Eine blendende Vorstellung, denn in Wahrheit standen sich die Ressortchefs diametral gegenüber. Am Donnerstag vergangener Woche näherten sich die Vorstellungen dann an – hinter den verschlossenen Türen des Kanzleramtes. Am Sonntag um 14 Uhr zimmerten die beiden Ressortchefs zusammen mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und unter kalmierender Anleitung von Angela Merkel die Grundzüge des Energiekonzepts zusammen. Sie einigten sich auf eine durchschnittliche Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke um zwölf Jahre. Altere Atomwerke sollten acht Jahre zusätzlich am Netz bleiben, jüngere 14 Jahre. Zudem werden die Kernkraftwerksbetreiber einen Teil ihrer Zusatzgewinne durch die Laufzeitverlängerung für den Ausbau erneuerbarer Energien abführen.

Brüderle wollte am liebsten die von den externen Gutachtern vorgelegte 20-Jahres-Variante wählen, weil sie die größten volkswirtschaftlichen Vorteile böte. Röttgen wollte weiterhin möglichst wenige Jahre zugeben und versuchte, die ökonomisch lukrativste Lösung durch juristische Bedenken, sicherheitstechnische Auflagen und Rechenkniffe in der Nachspielzeit wieder herunterzudimmen. Hilfreich für ihn: Bei Sicherheitsargumenten ist Brüderle weitgehend wehrlos.

Die Gutachter und ihre Auftraggeber sehen sich heftiger Kritik der Opposition ausgesetzt. Der Grund: Für die wahrscheinlichsten Szenarien – eine Laufzeitverlängerung von 12 und 20 Jahren – setzten die Experten auf Geheiß der Regierung eine besonders starke Steigerung der Energieeffizienz an, stärker als im Referenzszenario, dass die Fortsetzung der bisherigen Politik einschließlich des Atom-ausstiegs abbildet. Aussagen über die Wirkung längerer Laufzeiten erlaubt also nur der Vergleich zwischen diesen beiden Varianten.

Kurz nach Vorlage der Expertise hatte Merkel versucht, Ordnung in die Debatte zu bringen. „10 bis 15 Jahre“ seien „aus energiefachlicher Sicht“ optimal. Doch in dieser Formulierung stand die Hintertür offen: die politische, die rechtliche Sicht lassen auch andere Ergebnisse für jenes Energiekonzept zu, das die Regierung Ende September beschließen will. Seit nunmehr vier Monaten brüten die Verfassungsressorts Innen und Justiz über der Frage, wie viele Jahre Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden könnten – bislang ohne offizielles Ergebnis. Wohl auf Wunsch der Kanzlerin, die nicht der Vorlage der Szenarien vorgreifen wollte.

Details mit enormer Wirkung

Auch in der Kabinettssitzung am Mittwoch vergangener Woche gab es darauf keine Antwort. Innenminister Thomas de Maizière ließ immerhin erkennen, dass zehn Jahre wohl zulässig seien. Röttgen hatte früher maximal vier bis acht Jahre für möglich gehalten. Merkel wiederum hatte in der Vergangenheit – ebenso wie Brüderle – mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftverkehrssicherheitsgesetz geliebäugelt. Danach erfordere eine bloß mengenmäßige Erhöhung bereits vorhandener Verwaltungsaufgaben der Bundesländer nicht die Zustimmung des Bundesrates.

Mit der Vorlage der Szenarien war die Debatte freilich nicht beendet. Es folgte ein Streit um Details, und die haben es in sich. Kleine zahlenmäßige Änderungen können eine enorme Wirkung entfalten.

Die 95 ist so eine Zahl. Beim Atomausstieg 2002 hatten die Betreiber unter dem Druck von Rot-Grün den Ausstiegsvertrag abgeschlossen, der auch die sogenannten Reststrommengen festlegte, die jeder Reaktor bis zu seinem Ende noch produzieren darf. Als Berechnungsgrundlage galt die Zeit, die Meiler in der Vergangenheit in Betrieb waren. Weil Kernkraftwerke die Grundlast liefern, also die Versorgung des ständig vorhandenen Bedarfs, und die deutschen Anlagen die zuverlässigsten der Welt sind, also in der Regel nur selten stillstanden, setzten die Vertragspartner 95 Prozent der möglichen Leistung als Berechnungsgrundlage an.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 07.09.2010, 13:48 UhrAnonymer Benutzer: Kowalski

    Die geplante Laufzeit der AKW betrug ursprünglich 60 Jahre. Da diese Laufzeit nie mit Zustimmung des bundesrats verändert wurde, war der Ausstiegsbeschluss von Rot/Grün insoweit irrelevant. Deshalb sind Änderungen, die ohne Zustimmung des bundesrates zustandekommen oder zustandegekommen sind nur dann unwirksam, wenn diese 60 Jahre Laufzeit übersteigen.

  • 07.09.2010, 05:06 UhrAnonymer Benutzer: Lanny von Kürten

    brüderle und Röttgen und noch viele andere in einen Sack und dann mit dem Knüppel drauf, du triffst immer den RiCHTiGEN !
    Wann wird das Volk endlich wach und geht auf die Sraße ?
    Wir haben es hier nur mit Verbrechern zu tun - anders kann man den Regierungspöbel doch nicht bezeichnen.
    Die eigene Tasche ist voll - alles andere ist doch scheißegal !!
    ich wünsche jedem bürger eine gute Skepsis gegen alle die das Maul zu weit aufreißen ! Wer heute noch auf der Seite von Merkel und Mutter Westerwlle ist, der darf sich nicht wundern, daß alles den bach runtergeht !
    Macht die Schnauze auf - nehmt euch ein beispiel an Sarrazin - der Mann hat recht.
    Unsere Enkel und Urenkel brauchen keinen Muezin als Wecker !
    Machmallallah

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