
Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog hält die Übertragung von Befugnissen der Bundesbank auf die Europäische Zentralbank angesichts der aktuellen Geldpolitik nicht mehr für verfassungsgemäß. „Der Grundgesetzverstoß wäre es, wenn man zu lange wartet, diese Übertragung zu widerrufen“, sagte Herzog im Interview mit der WirtschaftsWoche. „Ich bin da für schonungslose Drohungen in den Verhandlungen.“ Artikel 88 des Grundgesetzes schreibt vor, dass die Kompetenzen der Deutschen Bundesbank auf die EZB übertragen werden können, wenn diese „unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität verpflichtet“. Unter politischem Druck hatte die EZB ihre Finanzierungsregeln geändert und die Märkte mit einer Billion Euro geflutet.
Den Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt gibt das frühere deutsche Staatsoberhaupt dagegen keine Chance. Er könne nicht erkennen, „worin sich die jetzt diskutierte Abtretung von Souveränitätsrechten von den früheren Abtretungen unterscheidet? Die EU ist voller Souveränitätsrechte, die einst bei den Nationalstaaten und ihren Parlamenten lagen.“ Herzog weiter: „Das Bundesverfassungsgericht hat Regierung und Parlament bei seiner letzten Entscheidung gesagt: Passt auf, ihr kommt an eine Grenze. Es hat aber nicht gesagt: Bis hierhin und nicht weiter“.
Bild: dapdLinksfraktion
Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.
Bild: dpaVerein „Mehr Demokratie“
Der Verein „Mehr Demokratie“ hat eine Verfassungsbeschwerde - verbunden mit einem Eilantrag - eingereicht, der sich nach Angaben der Organisatoren rund 12.000 Bürger angeschlossen haben. Diese Klage wird von der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) (siehe Bild) und dem Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart vertreten. Däubler-Gmelin und der Verein bemängeln, dass EU-Institutionen durch die neuen Gesetze weitreichende Eingriffsrechte gegenüber den Mitgliedsstaaten erhielten - allerdings ohne Legitimation durch das EU-Parlament. Dies sei zudem ein massiver Eingriff in das Budgetrecht des Bundestags. Beim ESM lautet die Kritik ähnlich. „Wenn Parlamentarier selbst nicht mehr um ihre Rechte kämpfen wollen oder können, dann ist es umso wichtiger, dass Tausende von Bürgerinnen und Bürgern vor das Verfassungsgericht ziehen, um den Demokratieabbau zu stoppen“, so Däubler-Gmelin.
Bild: dpaBundestagsabgeordneter Peter Gauweiler
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat zwei Klagen eingereicht, die von dem Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek vertreten werden: Zum einen klagt er im Organstreitverfahren wegen Verletzung seiner Rechte als Bundestagsabgeordneter; zum anderen als Bürger im Wege der Verfassungsbeschwerde. Auch er hat einen Eilantrag gestellt.
Gauweiler klagt aber nur gegen den ESM. Er argumentiert, mit den Regelungen zum ESM werde das Verbot von Finanzhilfen an kriselnde Eurostaaten („Bail-out-Verbot“) faktisch aufgehoben. Der ESM-Vertrag übertrage die Verfügung über deutsche Steuergelder in dreistelliger Milliardenhöhe auf eine demokratisch nicht legitimierte Organisation. „Der ESM-Vertrag begründet einen mit dem Demokratieprinzip unvereinbaren Haftungs- und Leistungsautomatismus.“ Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) werde als unkündbarer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen, Deutschland hafte mit 190 Milliarden Euro.
Bild: dpaFreie Wähler und die Gruppe um Karl Albrecht Schachtschneider
Eine Gruppe von Klägern um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider (siehe Bild) hat eine Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag gestellt. Schachtschneider ist in Karlsruhe kein Unbekannter: Er hatte unter anderem bereits 1998 gegen die Einführung des Euro geklagt.
Auch die Freien Wähler wollen nun den neuen Euro-Rettungsschirm ESM wegen unkalkulierbarer Milliardenrisiken vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen und schließen sich der Klage des Staatsrechtlers an. „Wir Freien Wähler sagen eindeutig, dieser ESM ist ein Putsch gegen das Grundgesetz“, sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger. Das Prinzip, jeder hafte für seine Schulden, werde außer Kraft gesetzt. Die Politik begebe sich in einen Strudel, aus dem sie nicht mehr entrinnen könne, sagte Aiwanger.
Bild: dpaBürgerklagen
Darüber hinaus liegen in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden von nicht namentlich genannten Bürgern vor.
Die Bundesregierung hat bereits vor Verabschiedung der Zustimmungsgesetze in Karlsruhe eine sogenannte Schutzschrift eingereicht, in der sie ihre Argumente für die Zulässigkeit der Rettungsmaßnahmen aufführt. Schutzschriften sind allgemein in Gerichtsverfahren üblich, wenn die Einreichung von Eilanträgen erwartet wird. Damit soll verhindert werden, dass ein Gericht im Eilverfahren entscheidet, ohne die Argumente der anderen Seite zu berücksichtigen.
Linksfraktion
Die Fraktion der Linken im Bundestag klagt zweigleisig: Zum einen im Organstreitverfahren wegen Verletzung ihrer Rechte als Fraktion; zum anderen haben die 75 Abgeordneten eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie die meisten Kläger haben auch die Linken einen Eilantrag gestellt: Sie beantragen, dass das Gericht dem Bundespräsidenten mit einer einstweiligen Anordnung untersagt, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen und auszufertigen, bis die Richter in der Hauptsache über die Klagen entschieden haben. Damit könnte die Ratifizierung von ESM und Fiskalpakt zunächst nicht wirksam werden.
Linke-Fraktionschef Gregor Gysi warf Kanzlerin Angela Merkel einen Verfassungsbruch vor. „Der Weg, der gegenwärtig beschritten wird, ist der eines Sozial- und Demokratieabbaus", sagte Gysi am Samstag bei der Vorstellung der Linke-Klagen in Berlin. Der Bundestag werde durch die Milliardenrisiken des ESM und Sparvorgaben des Fiskalpaktes seiner Haushaltsrechte beraubt. Auch in Deutschland könnten damit Renten, Löhne und Sozialleistungen gekürzt werden. Wenn die Regierung beides durchsetzen wolle, müsse sie eine Volksabstimmung zur Änderung des Grundgesetzes machen.
Auch die Übernahme von erheblichen Zahlungs- und Bürgschaftsverpflichtungen zu Lasten des Steuerzahlers hält der Ex-Bundespräsident für zulässig. „Die Regierung ist in schwierigen Lagen berechtigt, sehr hohe Risiken einzugehen. Das Grundgesetz verbietet nicht die Staatspleite.“
Vor einer neuen Verfassung „kann ich nur warnen“
Roman Herzog wendet sich gegen Überlegungen, Deutschland brauche eine neue Verfassung, um die europäische Krise zu bewältigen. „Diese Krise ist nur aus Fehlern entstanden. Ich muss also nicht die ganze Verfassung ändern, sondern nur die Fehler korrigieren und künftig vermeiden“, sagte Herzog im Interview mit der WirtschaftsWoche. „Im vorauseilenden Gehorsam, quasi auf Vorrat gar eine neue Verfassung auf den Weg zu bringen, weil ich später einmal möglicherweise an Grenzen stoßen könnte, davor kann ich nur warnen.“ Selbst das Haushaltsrecht auf die europäische Ebene zu übertragen „halte ich für unproblematisch, solange es sich in sehr engen Grenzen hält.“
Als Vorgabe aus Brüssel notwendig und zulässig sei „eine Reihe von Höchst- und Niedrigstgrenzen für verschiedene Finanz- und Haushaltsdaten, beispielsweise für die Staatsquote“. Auch solle Brüssel den maximalen Anteil der Personalkosten am Staatshaushalt und die mindeste Investitionsquote definieren. „Die Mitgliedstaaten können selbst festlegen, wie die Gelder in so einem Korridor verteilt werden; also ob ein Staat viele Beamte hat, die schlecht bezahlt werden, oder wenige, die gut bezahlt werden.“ Entsprechende Regeln müssten aber mit Strafen gesichert werden. „Eines ist klar: Jede europäische Vorgabe braucht wirksame Sanktionen. Dieser Sanktionsmechanismus muss ein Automatismus sein.“ Sonst könnten die betroffenen Staaten im Rat Entscheidungen blockieren.
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