Altkanzler gegen Ghostwriter Kohl winkt Sieg in Gerichtsstreit

Helmut Kohl kämpft vor Gericht für ein Verbot von Zitaten aus einem Buch. Das Landgericht Köln hat noch kein Urteil gesprochen. Doch zeichnet sich ab, dass die Richter eher auf Kohls Seite stehen.

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Helmut Kohl geht gerichtlich gegen seinen früheren Ghostwriter Heribert Schwan (r.) vor. Quelle: dpa

Köln Im Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und seinem ehemaligen Ghostwriter Heribert Schwan wird ein neuer Erfolg des Altkanzlers wahrscheinlicher. Das Landgericht Köln sprach am Donnerstag noch kein Urteil und gab einen Hinweisbeschluss, da die Richter in einigen Punkten noch Informationsbedarf haben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers tendiert die Kammer aber dazu, Kohl Recht zu geben.

Kohl will erreichen, dass 116 Zitate aus Schwans Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verboten bleiben. Außerdem verlangt er die Herausgabe aller Kopien von Mitschnitten seiner Gespräche mit Schwan. Das Gericht wies am Donnerstag darauf hin, dass die Ansprüche auf Unterlassung der Äußerungen und auf Herausgabe der Tonbänder „dem Grunde nach gegeben sein“ dürften. Um Kohls Schmerzensgeld-Forderung von fünf Millionen Euro ging es zunächst noch nicht.

Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor vielen Jahren mit Schwan geführt hat, damit der Journalist als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen.

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