Anti-Burka-Gesetz Bayern will Gesichtsschleier vor Gericht verbieten

Bayern will muslimische Frauen per Gesetz dazu zwingen, bei Gerichtsverfahren ihr Antlitz zu enthüllen – sofern sie einen Gesichtsschleier tragen und „Verfahrensbeteiligte“ sind. Baden-Württemberg unterstützt die Pläne.

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Bayern will die Forderung nach einem Anti-Burka-Gesetz in den Bundesrat einbringen. Quelle: dpa

München Bayern bringt mit baden-württembergischer Unterstützung die Forderung nach einem bundesweiten Burka-Verbot in Gerichtsprozessen in den Bundesrat ein. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) will muslimische Frauen, die ihr Gesicht hinter einem Gesichtsschleier verbergen, per Gesetz dazu zwingen, bei Gerichtsverfahren ihr Antlitz zu enthüllen - zumindest, wenn sie „Verfahrensbeteiligte“ sind. Das kündigte Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch an.

Bausbacks Argument: Wenn die Richter einer Zeugin nicht ins Gesicht sehen können, sei es ihnen regelmäßig auch nicht möglich, deren Aussagen umfassend zu würdigen oder auch nur ihre Identität eindeutig zu klären. „Auf die Wahrheit können wir in unserem Rechtsstaat aber nicht verzichten.“

Die Burka und der Nikab-Gesichtsschleier widersprächen nicht nur dem in Deutschland vorherrschenden Verständnis von Gleichberechtigung und offener Kommunikation. „Vor Gericht erschweren sie maximal die Ermittlung der Wahrheit und die Durchsetzung von materieller Gerechtigkeit“, sagte Bausback. Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) verlangte: „Die Bundesregierung muss hier zügig für Rechtssicherheit sorgen und eine klare gesetzliche Regelung auf den Weg bringen.“

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