Anti-Terror-Gesetz Käufer von Prepaid-Handys müssen sich künftig ausweisen

Bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen müssen Kunden schon jetzt ihren Namen und ihre Anschrift angeben. Dabei werden jedoch oft fiktive Angaben gemacht. Das soll ein neues Gesetz nun ändern.

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Das Verbot anonymer Handykarten sei ein „Instrument der Massenüberwachung“, kritisiert die Linkspartei. Quelle: dpa

Berlin Zum Schutz vor Terroranschlägen soll der Bundesverfassungsschutz künftig mehr Daten mit ausländischen Partnerdiensten austauschen dürfen. Ein am Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebrachtes Anti-Terror-Gesetz sieht zudem vor, dass sich Käufer von Prepaid-Handys künftig ausweisen müssen. Innenminister Thomas de Maiziere setzt nun auf eine zügige Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag durch ein beschleunigtes Verfahren. „Das Schließen von Sicherheitslücken duldet keinen Aufschub“, sagte er in Berlin.

Der Minister erklärte, die Bundesrepublik sei im Kampf gegen den internationalen Terrorismus gut aufgestellt. Er verwies auf mehrere Gesetze in jüngster Zeit, mit denen unter anderem die Ausreise nach Syrien und Irak in terroristischer Absicht unter Strafe gestellt worden war. Nach den Anschlägen von Paris, Brüssel und Istanbul seien jedoch noch Lücken in der Sicherheit aufgetaucht, die mit dem neuen Gesetz geschlossen werden sollten.

Bei im Voraus bezahlten Mobilfunktarifen müssen Kunden schon jetzt ihren Namen und ihre Anschrift angeben. Der Regierung zufolge werden dabei jedoch massenweise fiktive Angaben gemacht. „Sie können heute unter dem Namen Donald Duck ein Prepaid-Handy kaufen"“, sagte de Maiziere. Verkäufer und Telefonanbieter müssen künftig die Identität von Kunden etwa anhand des Personalausweises überprüfen. Extremisten sollen dadurch mit Prepaid-Handys nicht mehr ohne weiteres anonym telefonieren können.

Der Verfassungsschutz soll zudem künftig mit den Geheimdiensten anderer Staaten - insbesondere der EU und der Nato - gemeinsame Dateien anlegen können. Durch diese soll besser feststellbar sein, ob einem der beteiligten Stellen Infos zu verdächtigen Personen, Objekten oder Ereignissen vorliegen. Wenn sich internationale Terroristen miteinander vernetzten, dann müssten dies auch die Sicherheitsbehörden besser als bisher tun, sagte de Maiziere.

Darüber hinaus erhält die Bundespolizei wie auch das Bundeskriminalamt künftig die Möglichkeit, verdeckte Ermittler zur Gefahrenabwehr einzusetzen und nicht erst zur Strafverfolgung. Damit soll vor allem Schleusern das Handwerk gelegt werden. Darüber hinaus werden Verstöße gegen das Vereinsverbot künftig umfassender geahndet.

Scharfe Kritik kam von der Linkspartei. Fraktionsvize Jan Korte beklagte, der neue Anti-Terror-Katalog sei „in erster Linie ein neuer Überwachungs-Aufrüstungs-Katalog“. Der Ausbau gemeinsamer Dateien der Geheimdienste und das Verbot anonymer Handykarten seien „Instrumente der Massenüberwachung“. Auch sei es verantwortungslos, dass de Maiziere das Gesetz ähnlich wie die Vorratsdatenspeicherung im Schnellverfahren durch den Bundestag treiben wolle.

Die Grundzüge des Gesetzes waren von den Koalitionsspitzen Mitte April ausgehandelt worden. Eine damals ebenfalls vorgesehene Selbstverpflichtung für Internetunternehmen, aktiv gegen „terroristische Propaganda“ in ihren Netzwerken vorzugehen, ist nicht im Entwurf enthalten. Dazu liefen aber Gespräche, die fortgesetzt würden, sagte eine Ministeriums-Sprecherin.

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