Anti-Terror-Kampf Länder diskutieren Ausbau der Videoüberwachung

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will öffentliche Plätze im Zuge des Anti-Terror-Kampfs stärker überwachen. Wie genau die Videoüberwachung aussehen kann, darüber beraten nun die Datenschutzbeauftragten der Länder.

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Thomas de Maizières Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen wird zur Zeit von den Datenschutzbeauftragten der Ländern diskutiert. Sie beraten unter anderem darüber, ob Videoüberwachung überhaupt ein geeignetes Mittel ist und wie die Privatsphäre der Bürger ausreichend geschützt werden kann. Quelle: dpa

Kühlungsborn Die Pläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für mehr Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen stoßen auf Ablehnung bei SPD und Datenschützern. „Das geltende Datenschutzrecht lässt bereits heute ausreichend Spielraum, um intelligente Videotechnik zum Einsatz zu bringen“, sagte der SPD-Politiker Lars Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er bezweifele, ob sich mehr Videoüberwachung überhaupt zur Abwehr von Terroranschlägen eignet.

Bundesinnenminister de Maizière hatte als Konsequenz aus den Gewalttaten von München, Ansbach und Würzburg im Sommer den Ausbau der Überwachung vorgeschlagen. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, insbesondere privaten Betreibern das Installieren von Kameras in Einkaufszentren und auf Parkplätzen rechtlich zu erleichtern.

Der Datenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Dankert, bezeichnete den Vorstoß als „politischen Aktionismus“, der Sicherheit nur vortäusche: „Mit mehr Videoüberwachung allein ist präventive Täterabwehr nicht möglich. So lässt sich kein Anschlag verhindern.“

Die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen ist ein Hauptthema der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder an diesem Mittwoch in Kühlungsborn.

Dankert sagte in Schwerin, de Maizière wolle bewusst private Firmen und nicht die Landespolizeien damit beauftragen. „Das wird in unserem Haus in Mecklenburg-Vorpommern sehr kritisch gesehen. Ich vermute, viele andere Kollegen sehen das ähnlich.“

Es sei eine Illusion zu glauben, dass jemand, der sich in die Luft sprengen will, rechtzeitig erkannt werden könne, betonte Dankert. „Für die Sicherheit, die man an dieser Stelle erzeugen will, muss man ganz andere Methoden anwenden als die plumpe Videoüberwachung.“

Es sei zu befürchten, dass de Maizière auf diesem Weg eine Gesichtserkennung oder biometrische Systeme einführen möchte. Damit könnten einzelne Menschen automatisch verfolgt werden.

Die meisten Videoüberwachungen in Einkaufszentren oder auf Plätzen seien in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des geltenden Datenschutzes geregelt. Dabei seien die Bedingungen wie der Zeitraum bis zum Löschen der Aufzeichnungen festgelegt, sagte Dankert.

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