Arbeitnehmer Recht auf befristete Teilzeit

Mehr als zehn Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Doch was ist, wenn man aus Teilzeit auf eine volle Stelle zurückkehren will? Ein neuer Gesetzentwurf soll das erleichtern.

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Die Arbeitsministerin hat einen Entwurf zur befristeten Teilzeitbeschäftigung vorgelegt. Quelle: dpa

Berlin Arbeitnehmer in Deutschland sollen das Recht auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit bekommen. Das sieht ein Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

„Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz“, heißt es darin. Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, werde sichergestellt, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung soll wie der bereits bestehende Anspruch auf unbegrenzte Teilzeit davon abhängig sein, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben.

Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.

Der Entwurf sieht auch vor, dass der Arbeitgeber es mit seinen Arbeitnehmern erörtern muss, wenn diese eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen – und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.


Vorrecht der Teilzeitbeschäftigten

Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen.

Nach geltendem Recht hatten Teilzeitbeschäftigte bisher nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind. „Hier findet eine Beweislast-Verlagerung auf den Arbeitgeber statt“, so der Entwurf. Der Betrieb müsse dann das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine geringere Eignung darlegen.

Nahles hatte im November ein „Weißbuch Arbeiten 4.0“ vorgelegt und den Gesetzentwurf für ein Rückkehrrecht in Vollzeit angekündigt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen über diesen hinaus zudem auch probeweise Varianten zum normalen Acht-Stunden-Tag vereinbaren können – beispielsweise mit Pausen zur Kinderbetreuung, Homeoffice am Abend oder einem Arbeitsende und -beginn jenseits gesetzlicher Regeln.

Unabhängig vom konkreten Entwurf zur Teilzeit warnten die Arbeitgeber vor zu starren Vorgaben. „Ein Land, das auch morgen wirtschaftlich und sozial in der Champions League spielen will, darf sich nicht an Arbeitszeitregeln aus dem letzten Jahrhundert klammern“, sagte Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer der Deutschen Presse-Agentur. „Wir wollen und müssen die Chancen der Digitalisierung nutzen, statt sie zu verhindern“, forderte er. „Das bedeutet für die Arbeitszeit und den Arbeitsort: Lasst uns mehr zutrauen.“

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, betonte: „Wir brauchen aber klare Fixpunkte – Ruhezeiten und der Acht-Stunden-Tag bleiben wichtige Grenzen, die nicht unter- beziehungsweise überschritten werden dürfen.“ Hoffmann lobte: „Es ist ein Verdienst von Andrea Nahles, die Frage, wie Arbeit in Zukunft gestaltet werden kann, auf die Tagesordnung zu setzen.“

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