Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern Lieferketten mit tödlicher Nebenwirkung

2,3 Millionen Menschen sterben jährlich an den Folgen ihrer Arbeit. Eigentlich wollte die Bundesregierung Firmen in die Pflicht nehmen, ihre Zulieferer stärker zu überwachen. Doch die Pläne werden offenbar abgeschwächt.

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Bangladesch: Was die Modefirmen aus der Rana-Plaza-Katastrophe gelernt haben Quelle: Reuters

Düsseldorf, Berlin Als vor vier Jahren bei einem Fabrikbrand in Pakistan 260 Arbeiter starben, stand der Textildiscounter Kik am Pranger, der dort produzieren ließ - offenbar unter fragwürdigen Bedingungen. Eine Studie von Misereor macht deutsche Unternehmen wie Siemens oder Bilfinger Berger als Zulieferer mitverantwortlich für lebensbedrohliche Zustände in der südafrikanischen Kohleproduktion. Auch in der eingestürzten Textilfabrik in Rana Plaza in Bangladesch ließen deutsche Händler produzieren. Fast 83 Prozent der Deutschen sprachen sich in einer Umfrage dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu zwingen, bei ihren Lieferanten im Ausland auf die Einhaltung sozialer Standards zu achten.

Doch die Politik tut sich schwer. Jetzt eskaliert der Streit über die Verpflichtung zur Einhaltung sozialer Standards in den Lieferketten immer weiter. Vor dem entscheidenden Treffen der Staatssekretäre am Donnerstag soll der Entwurf eines Nationalen Aktionsplans der  Bundesregierung weiter zugunsten der Wirtschaft entschärft worden sein.

Dies zumindest behaupten die Organisationen Amnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Misereor.  Nach ihrer Kenntnis kommen die Änderungswünsche aus dem Finanzministerium. „Die Überarbeitung durch das Finanzministerium trägt die Handschrift der Wirtschaftsverbände, nicht die einer Regierung, die Fluchtursachen minimieren will“, kritisiert Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. „Bleibt es bei den Änderungen, können die Unternehmen, die menschenverachtende Produktionsbedingungen ignorieren, um davon zu profitieren, einfach weitermachen“, so Füllkrug-Weitzel.

Schon der erste Entwurf des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) war den Organisationen zu unverbindlich. Doch nun sollen offenbar auf Wunsch des Finanzministeriums weitere konkrete Elemente aus dem Papier verschwinden.

Die Zielvorgabe, dass bis 2020 die Hälfte der großen Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse eingeführt haben soll, habe das Ministerium gestrichen. Auch die Erwägung gesetzlicher Maßnahmen für den Fall, dass zu wenige Unternehmen bis 2020 Prozesse zur menschenrechtlichen Sorgfalt eingerichtet haben, stehe zur Disposition.

Das Finanzministerium wollte zu den Vorwürfen inhaltlich nicht Stellung nehmen. „Der Abstimmungsprozess läuft“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. „Zu internen Abstimmungsprozessen äußern wir uns nicht.“

Auswärtiges Amt und Entwicklungsministerium sind federführend und haben zusammen unter Einbeziehung  der Menschenrechtsorganisationen an den Vorschlägen gearbeitet. Aus Sicht von anderen Ministerien wie dem Finanz- und dem Verkehrsministerium, die erst später eingebunden wurden, sind die Vorschläge recht weitgehend ausgefallen. Das späte Hinzuziehen dürfte nicht gerade zur Bereitschaft geführt haben, dass der Entwurf nun in der Ressortabstimmung am Donnerstag einfach durchgewinkt wird.


Berlin engagiert sich international für die Menschenrechte

Das Finanzministerium ist vor allem deshalb beteiligt, weil der NAP auch bundeseigene Unternehmen betrifft. Und zumindest die sollten im ersten Entwurf anders als Privatunternehmen gesetzlich verpflichtet werden, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der ausländischen Lieferkette einzuhalten.  Das soll nun durch eine bloße Empfehlung ersetzt werden.  Das Finanzministerium sieht hier offenbar den bürokratischen Mehraufwand nicht gerechtfertigt, da  die große Mehrzahl der Unternehmen mit Bundesbeteiligung keine internationalen Lieferketten haben dürfte, bei denen Menschenrechtsverstöße zu befürchten sind.

Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor sieht das jedoch als „Affront“ gegen die Verteidiger der Menschrechte. „Diese Blockadehaltung muss das Finanzministerium beim Treffen am Donnerstag aufgeben“, mahnt Spiegel. Klaus Milke, Vorsitzender von Germanwatch, warnt: „Das Finanzministerium hintertreibt ausgerechnet die eigene Initiative der Bundesregierung und riskiert die internationale Glaubwürdigkeit der Kanzlerin.“

Denn auf internationaler Ebene hatte sich die Regierung durchaus stark engagiert. So hatte sie – auch unter dem Eindruck des Einsturzes der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im April 2013 – die Einhaltung von Arbeits-, Sozial-, und Umweltstandards entlang der internationalen Lieferketten zu einem Schwerpunkt ihrer G7-Präsidentschaft im Jahr 2015 gemacht. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sterben jährlich 2,3 Millionen Menschen an Folgen der Arbeit, davon circa 350.000 bei Arbeitsunfällen und circa zwei Millionen an arbeitsbezogenen Krankheiten.

Der Nationale Aktionsplan soll die 2011 verabschiedeten Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte für Deutschland umsetzen. „Wir werden darauf dringen, dass transnationale Unternehmen soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards einhalten“, hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

Beim Gipfel in Elmau im vergangenen Jahr hatten die G7-Staaten die Privatwirtschaft noch „dringend aufgerufen“, „ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachzukommen“ - nun lehne das Finanzministerium schon den Begriff der „Sorgfaltspflicht“ für Unternehmen ab, klagen die Organisationen.

Der Streit dreht sich unter anderem um die Frage, ob es Verpflichtungen für Unternehmen geben soll oder nur Empfehlungen. Im Finanzministerium scheint man sich an den Uno-Leitprinzipien zu orientieren, die Empfehlungen für die Wirtschaft vorsehen. Unter anderem will man so offenbar verhindern, dass deutsche Unternehmen strengere Regeln erhalten als Konkurrenten aus anderen Ländern – und damit einen Wettbewerbsnachteil. 

Andere Länder scheinen das weniger kritisch zu sehen. In Frankreich zumindest will die Nationalversammlung große Unternehmen gesetzlich zu menschenrechtlicher Sorgfalt in ihren Auslandsgeschäften verpflichten. Zwar hat der Senat dieses Gesetz zunächst abgelehnt. Es wird nun jedoch überarbeitet und die letzte Entscheidung liegt bei der Nationalversammlung, die dem Gesetz bereits einmal zugestimmt hatte.

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