Arbeitsmarkt Betrug bei der Kurzarbeit

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In den Arbeitsämtern vor Ort wissen die Mitarbeiter jedoch, dass die Betrugsfälle erst durch die Flut an Anträgen möglich werden. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg, wo bisher die meisten Missbrauchsfälle bekannt geworden, beklagt, dass es unmöglich sei alle Anträge genau zu prüfen. Ähnlich sieht es auch in Nordrhein-Westfalen aus. "Wir können schon aus Kapazitätsgründen keine Mitarbeiter in die Betriebe schicken", erklärt Werner Marquis von der Regionaldirektion NRW. In solchen Krisenzeiten wäre es nicht möglich, jede Kleinigkeit genau zu prüfen. Viel wichtiger sei es, den Unternehmen schnell unter die Arme zu greifen. Unterstützung könnten die Arbeitsämter vom Zoll bekommen, der auch der Schwarzarbeit auf der Spur ist. Dieser sei jedoch rechtlich nicht dafür zuständig und werde erst von den Arbeitsämtern eingeschaltet, wenn ein Verdacht bereits vorliegt.

In den vergangenen Jahren war Betrug bei der Kurzarbeit recht selten, weil er nicht ohne weiteres geheim zuhalten ist. Da in größeren Unternehmen der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmen muss, sind es vor allem kleine und mittelständische Betriebe, die der Versuchung erliegen. Aber auch hier müssen die betroffenen Mitarbeiter alle mitziehen – und abwägen, ob sie sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes möglicherweise des Betrugs strafbar machen.

Schwere Entscheidung für Betroffene

Die Mitarbeiter stehen dann vor einer schweren Entscheidung. Die Bundesagentur berichtet von einem Fall, als der Chef einer PR-Agentur seinen Mitarbeiter androhte, einen von zehn Kollegen zu entlassen, falls sie nicht in Kurzarbeit einwilligen. „Später stellte sich dann heraus, dass die Auftragslage doch nicht so schlecht war, wie vom Geschäftsführer angegeben. Die Angestellten haben Vollzeit gearbeitet und trotzdem einen Teil ihres Lohns vom Arbeitsamt bekommen“, erklärt Kurt Elkemeier von der Bundesagentur für Arbeit. Allen Mitarbeitern in einer solchen Situation raten die Arbetisagenturen, sich an das zuständige Arbeitsamt oder die Gewerkschaft zu wenden, um nicht selber in einen Betrug verstrickt zu werden.

Nach Angaben der Bundesagentur sei bislang durch bekannte Fälle ein Schaden von 1,3 Millionen Euro entstanden. „Wir hoffen natürlich, das Geld von den betroffenen Unternehmen wiederzubekommen“, sagt Elkemeier. Verglichen mit den 1,5 Milliarden Euro, die die BA an Kurzarbeiter ausgezahlt hat, ein beinahe zu nachlässigender Betrag.

Da die Betriebe meist von gefeuerten Angestellten angezeigt werden, könnte bei einer möglichen Entlassungswelle auch die Zahl der Ermittlungen hochschnellen.

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