Arbeitsmarkt Betrug bei der Kurzarbeit

Die drohende Pleite macht aus einigen Unternehmer Kriminelle. Eine lukrative Masche in der Krise ist der Betrug bei der Kurzarbeit. Die Arbeitsagenturen kommen mit den Prüfungen kaum nach.

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Quelle: dpa

Nicht alle Unternehmen, die knapp bei Kasse sind, können auf Geld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für ihre Mitarbeiter hoffen. Prominentes Beispiel ist der Eishockey-Verein "Kölner Haie", der vergeblich versuchte, seine Angestellten in Kurzarbeit zu schicken, als das Team die lukrativen Play-Offs um die Deutsche Meisterschaft verpasste.

Einige dreiste Unternehmer haben es aber trotzdem geschafft, Geld vom Staat zu erschleichen. Sie  wurden kriminell. Allein in den vergangenen Wochen sind 100 Verdachtsfälle bekannt geworden.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt momentan gegen zwei mittelständische Betriebe, die von dem gleichen Geschäftsführer geleitet werden. Für beide Betriebe hatte er beim Arbeitsamt Kurzarbeit beantragt - erfolgreich, obwohl die Voraussetzungen dafür offenabr nicht gegeben waren. Inzwischen habe eines der beiden Unternehmen Insolvenzantrag gestellt.

Arbeitsämter überlastet

Rund 290.000 Euro soll der Mann für beide Unternehmen unrechtmäßig von der Arbeitsagentur kassiert haben, sagt Walter Vollmer, Sprecher der Tübinger Staatsanwaltschaft. Der Geschäftsführer soll von seinen Mitarbeitern verlangt haben, nach der Hälfte ihrer Arbeitszeit auszustempeln, danach aber normal weiter zu arbeiten. Auf diese Weise habe er sich für die Hälfte der Arbeitszeit Sozialversicherungsbeiträge und Lohn gespart. "Die Arbeitnehmer haben sich möglicherweise durch ihr Mitmachen aber auch strafbar gemacht", sagte Vollmer. Einige Mitarbeiter und ehemalige Beschäftigte hätten den Unternehmer angezeigt. Im Falle einer Verurteilung wegen besonders schweren Betrugs drohen den Verantwortlichen bis zu zehn Jahre Haft.

MIt dieser Masche haben einige Betriebe versucht, im Windschatten der Wirtschaftskrise den einen oder anderen Euro zu sparen. Bei der Bundesagentur spielt will vom Ernst der Lage nichts wissen und geht von Einzelfällen aus. Schließlich sei bisher nur ein Bruchteil der 36.000 Unternehmen, die derzeit kurzarbeiten lassen, verdächtigt. „Wie prüfen jeden Antrag sehr gründlich und schicken sogar Beamte in die Betriebe“, sagt Elkemeier. Die Vorsichtsmaßnahmen seien ausreichend.

In den Arbeitsämtern vor Ort wissen die Mitarbeiter jedoch, dass die Betrugsfälle erst durch die Flut an Anträgen möglich werden. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg, wo bisher die meisten Missbrauchsfälle bekannt geworden, beklagt, dass es unmöglich sei alle Anträge genau zu prüfen. Ähnlich sieht es auch in Nordrhein-Westfalen aus. "Wir können schon aus Kapazitätsgründen keine Mitarbeiter in die Betriebe schicken", erklärt Werner Marquis von der Regionaldirektion NRW. In solchen Krisenzeiten wäre es nicht möglich, jede Kleinigkeit genau zu prüfen. Viel wichtiger sei es, den Unternehmen schnell unter die Arme zu greifen. Unterstützung könnten die Arbeitsämter vom Zoll bekommen, der auch der Schwarzarbeit auf der Spur ist. Dieser sei jedoch rechtlich nicht dafür zuständig und werde erst von den Arbeitsämtern eingeschaltet, wenn ein Verdacht bereits vorliegt.

In den vergangenen Jahren war Betrug bei der Kurzarbeit recht selten, weil er nicht ohne weiteres geheim zuhalten ist. Da in größeren Unternehmen der Betriebsrat der Kurzarbeit zustimmen muss, sind es vor allem kleine und mittelständische Betriebe, die der Versuchung erliegen. Aber auch hier müssen die betroffenen Mitarbeiter alle mitziehen – und abwägen, ob sie sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes möglicherweise des Betrugs strafbar machen.

Schwere Entscheidung für Betroffene

Die Mitarbeiter stehen dann vor einer schweren Entscheidung. Die Bundesagentur berichtet von einem Fall, als der Chef einer PR-Agentur seinen Mitarbeiter androhte, einen von zehn Kollegen zu entlassen, falls sie nicht in Kurzarbeit einwilligen. „Später stellte sich dann heraus, dass die Auftragslage doch nicht so schlecht war, wie vom Geschäftsführer angegeben. Die Angestellten haben Vollzeit gearbeitet und trotzdem einen Teil ihres Lohns vom Arbeitsamt bekommen“, erklärt Kurt Elkemeier von der Bundesagentur für Arbeit. Allen Mitarbeitern in einer solchen Situation raten die Arbetisagenturen, sich an das zuständige Arbeitsamt oder die Gewerkschaft zu wenden, um nicht selber in einen Betrug verstrickt zu werden.

Nach Angaben der Bundesagentur sei bislang durch bekannte Fälle ein Schaden von 1,3 Millionen Euro entstanden. „Wir hoffen natürlich, das Geld von den betroffenen Unternehmen wiederzubekommen“, sagt Elkemeier. Verglichen mit den 1,5 Milliarden Euro, die die BA an Kurzarbeiter ausgezahlt hat, ein beinahe zu nachlässigender Betrag.

Da die Betriebe meist von gefeuerten Angestellten angezeigt werden, könnte bei einer möglichen Entlassungswelle auch die Zahl der Ermittlungen hochschnellen.

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