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Arbeitsmarkt: CDU will Mindestlohn light

von Cornelia Schmergal

Der Parteitag ist vorerst gerettet. Die Union findet einen Kompromiss zum Mindestlohn. Der ist unnütz, aber wenigstens unschädlich, findet die Wirtschaft.

Mindestlohn Quelle: dpa
Die Union beendet den Streit um den Mindestlohn. Der Kompromiss lässt so viel Raum für Interpretationen, dass sich jeder darin wiederfinden kann. Quelle: dpa

Der Mindestlohn ist tot. Es lebe der Mindestlohn. So lässt sich der verquaste Kompromiss beschreiben, den die CDU auf ihrem Bundesparteitag zur Lohnuntergrenze gefunden hat. Ordnungspolitisch ist die Mindestlohn-Klausel gefährlich, wirtschaftspolitisch fragwürdig, aber parteipolitisch genial. So viel muss man der CDU lassen. Der Kompromiss lässt so viel Raum für Interpretationen, dass sich jeder darin wiederfinden kann.
Künftig soll es eine flächendeckende Lohnuntergrenze geben, über die eine Kommission der Tarifparteien entscheiden soll. Diese Kommission soll dabei auch über regionale und branchenspezifische Abweichungen entscheiden könne. So sieht es der Kompromiss vor, auf den sich die Parteispitze am Sonntagabend geeinigt hat und der nun zur Abstimmung steht.

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Angela Merkel kann nun von sich behaupten, die SPD ihres wichtigsten potenziellen Wahlkampfthemas beraubt zu haben. „Die Wirtschaft müsse wieder zur Dienerin der Menschlichkeit werden“, hatte die Parteivorsitzende am Montagmorgen in ihrer Grundsatzrede gesagt. Der Sozialflügel kann von sich sagen, den Mindestlohn durchgesetzt zu haben. „Künftig wird es keine weißen Flecken auf der tarifpolitischen Landkarte mehr geben“, hatte Karl-Josef Laumann, der Vorsitzende der Arbeitnehmerschaft in der CDU gesagt. Der Wirtschaftsflügel kann sich rühmen, den größten Unfug verhindert zu haben. So wird es keine einheitliche, bundesweite Lohnuntergrenze geben, sondern verschiedene Differenzierungen. Vor allem ist der Plan vom Tisch, die Mindestlohnhöhe müsse zwingend der der Zeitarbeitsbranche entsprechen.

Kompromiss ist "unschädlich, aber unnötig"
Die Wirtschaft ist über die Mindestlohn-Einigung nicht glücklich, kann aber mit ihr leben. „Dieser Kompromiss ist unschädlich, aber unnötig“, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche. Die Regelung, eine Kommission von Arbeitgebern und Gewerkschaften über die Höhe des Mindestlohnes und über mögliche regionale und branchenübergreifende Abweichungen entscheiden zu lassen, gleiche der bisher schon geltenden Gesetzeslage. Über das Mindestarbeitsbedingungengesetz können schon heute Lohnuntergrenzen in Branchen mit schwacher Tarifbindung eingezogen werden. Über die Notwendigkeit und Höhe entscheidet eine Kommission. Allerdings wurde bislang noch keine Branche in das sogenannte MIA aufgenommen.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 14.11.2011, 18:11 UhrMV

    Sicher richtig, aber weshalb argumentieren die Sozialromantiker immer mit dem "menschenwürdigen Lohn"? Keiner interessiert sich dafür, dass es auch Anwälte, Ärzte oder Elektromeister gibt, welche unterm Strich und bezogen auf ihre tatsächlich geleisteten Stunden noch weniger verdienen. Da heißt es dann auf einmal, dass man eben nur verdienen kann, was einem der Kunde bezahlt und dass die Arbeitsstunde keine Garantie für eine Mindestwertschöpfung gäbe. Aber weshalb soll das bitte für einen Arbeitnehmer, welcher nicht mal ein unternehmerisches Risiko trägt, NICHT gelten? Gibt es auch eine Regelung zu einem vorgeschriebenen Mindestertrag einer Arbeitsstunde? Indirekt ja schon, denn weniger rentabel arbeitende Menschen dürfen nun eben nicht arbeiten - es sei denn natürlich als selbstständige Gründer, da gilt die sozialistische "Menschenwürdigkeit" eines Verdienstes nicht, hier gilt noch die normative Kraft des Faktischen.

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