Arbeitsplatz Kabinett bringt neue Vorschriften für Arbeitsstätten auf den Weg

Das Bundeskabinett hat endlich eine neue Verordnung für Arbeitsstätten auf den Weg gebracht. Darin sind mehrere ursprünglich geplante Verschärfungen nicht mehr enthalten, wie etwa Fenster in den Toiletten.

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Das Bundeskabinett der Großen Koalition hat nach langen Diskussionen eine neue Verordnung für Arbeitsplätze auf den Weg gebracht. Quelle: dpa

Berlin Nach jahrelangen Diskussionen hat das Bundeskabinett eine neue Verordnung für Arbeitsstätten auf den Weg gebracht. Darin sind mehrere ursprünglich geplante Verschärfungen nicht mehr enthalten, wie etwa abschließbare Spinde oder Fenster in den Toiletten. Dauerhaft eingerichtete Arbeitsplätze und große Sozialräume sollen aber möglichst ausreichend Tageslicht und eine „Sichtverbindung nach außen“ haben. Davon kann abgewichen werden, wenn die baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten dies nicht zulassen, etwa in Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren.

Bei der Beurteilung von Gefährdungen eines Arbeitsplatzes müssen künftig auch psychische Belastungen berücksichtigt werden. Dies betrifft etwa Beeinträchtigungen durch störende Geräusche oder Lärm, eine ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel.

Darüber hinaus werden die Inhalte der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen, die Beschäftigte schon jetzt etwa über das richtige Verhalten im Falle eines Brandes aufklären, konkretisiert. Informiert werden sollen die Beschäftigten außer über Brandschutzmaßnahmen etwa über Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge.

Die Arbeitsstättenverordnung soll Vorschriften bündeln und an die veränderten Anforderungen anpassen, die sich etwa im Zuge der Digitalisierung ergeben. Sie macht auch Vorgaben für Telearbeitsplätze zu Hause. Ein früherer Entwurf war Anfang 2015 nach heftiger Kritik der Arbeitgeber gestoppt worden.

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