Asylbewerber Innenminister verteidigt Auslese von Handydaten

Die Bundesregierung will dem Bundesamt für Migration den Zugriff auf Asylbewerber-Handys ermöglichen. Das Vorhaben schlägt Wellen. Innenminister de Maizière ist erstaunt: Der Plan ist nach seinen Angaben „sehr bald“ Thema im Bundeskabinett.

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Bundesinnenminister Thomas de Maiziere verteidigt die Pläne zur Auslese von Handydaten von Asylbewerbern. Quelle: dpa

Zur Klärung der Identität hält Bundesinnenminister Thomas de Maizière das Auslesen von Handys von Asylbewerbern für geboten. Der CDU-Politiker verteidigte am Dienstag einen Gesetzentwurf, der dem Bundesamt für Migration für Flüchtlinge (BAMF) entsprechende Befugnisse einräumt. Rückendeckung bekam er von der CSU. Die SPD betonte, das Auslesen der Daten komme nur in Einzelfällen und als letztes Mittel in Betracht. Ein Jurist hatte zuvor Bedenken an dem Gesetzentwurf geäußert. Die Linken kritisieren einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das BAMF künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen. Auf den Weg gebracht wurde die Regelung mit einem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Das Bundeskabinett wird sich nach de Maizières Angaben „sehr bald“ damit befassen.

Der Minister sagte auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin, die große Beachtung des Vorhabens habe ihn etwas erstaunt. „Wir haben das im Asylpaket II auch für die Ausländerbehörden schon ermöglicht. Und es besteht überhaupt kein Grund, warum nicht das Bundesamt für Migration das auch können sollte.“ De Maizière fügte an, es falle auf, dass viele Flüchtlinge - „insbesondere aus Staaten, wo vermutlich keine sichere Bleibeperspektive existiert“ - nach langer und gefährlicher Reise zwar ein Handy dabei hätten, aber keinen Pass.

Wie das BAMF die Identität von Flüchtlingen klärt

Er betonte: „Es ist nicht zu viel verlangt, wenn ein Staat, von dem der Betroffene Schutz begehrt, dass dann diesem Staat gegenüber wahrheitsgemäß gesagt wird, wie man heißt und woher man kommt.“ Erfolge dies nicht, dann sei es angemessen, verhältnismäßig und erforderlich, über zusätzliche „Erkenntnisquellen“ zu erschließen, woher der Betroffene komme.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt verteidigte das Vorhaben. „Wir müssen wissen, wer zu uns kommt“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Das sei an erster Stelle eine Frage der inneren Sicherheit. Deshalb sei es dringend erforderlich, dass das BAMF bei Entscheidungen über Abschiebungen auch ohne Einwilligung der Flüchtlinge deren Mobiltelefone auslesen darf.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, sagte in der ARD: „Flächendeckend Handys auslesen geht auf keinen Fall. Das ist völlig klar.“ Dies wäre auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Nach Ansicht des Kölner Rechtsanwalts Nikolaos Gazeas wäre die Maßnahme höchstens zu rechtfertigen, wenn es einen konkreten Verdacht auf falsche Angaben des Flüchtlings und damit einhergehende Straftaten gebe. Dieser Vorbehalt fehle im Gesetzentwurf allerdings. Aber auch dann müsse ein Richter den Zugriff auf das Handy erlauben, sagte er „Zeit Online“. Die Opposition und die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hatten das Vorhaben als zu weitgehend kritisiert.

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