Asylpaket II Koalition verständigt sich auf Asylrechtsverschärfungen

Schon im November stand die Einigung über Asylverschärfungen - eigentlich. Doch danach verhakte sich die Koalition und zankte hitzig über einzelne Punkte. Nun gibt es einen neuen Kompromiss.

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Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU, l-r), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD, l-r), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister. Quelle: dpa

Nach monatelangen Auseinandersetzungen haben sich die Koalitionsspitzen auf weitere Asylrechtsverschärfungen verständigt. „Das Asylpaket II, das steht jetzt, und das kann sehr schnell durchs Kabinett“, sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel nach einem Treffen mit CDU-Chefin Angela Merkel und dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer. Die Koalition vereinbarte auch bereits weitere Gesetzesvorhaben, wie die Einstufung zusätzlicher Länder als „sichere Herkunftsstaaten“. Bund und Länder wollen außerdem gemeinsam ein Integrationsprogramm erarbeiten.

Die Kanzlerin sagte, die Koalition, aber auch alle staatlichen Ebenen seien „sehr handlungsfähig“ in der Flüchtlingskrise. Merkel, Gabriel und Seehofer hatten sich bereits vor knapp drei Monaten in den Grundzügen auf das Asylpaket II verständigt, das im Wesentlichen die Einrichtung neuer Aufnahmestellen mit Schnellverfahren für bestimmte Flüchtlingsgruppen vorsieht. Über weitere Punkte - vor allem den Familiennachzug - war danach aber großer Streit ausgebrochen.

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Für Flüchtlinge mit eingeschränktem („subsidiärem“) Schutzstatus soll der Familiennachzug nun - wie eigentlich schon im November vereinbart - für zwei Jahre ausgesetzt werden. Allerdings sollen Angehörige, die noch in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien und dem Libanon sind, vorrangig mit Kontingenten nach Deutschland geholt werden. Solche Kontingente müssen aber noch auf EU-Ebene vereinbart werden. Diese Sonderregelung zielt vor allem auf Syrer.

„Subsidiär Geschützte“ sind Menschen, die sich nicht auf das Asyl-Grundrecht berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort zum Beispiel Todesstrafe oder Folter drohen. Sie bekommen zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Es handelt sich um eine relativ kleine Gruppe.

Die große Gruppe der Syrer erhält derzeit vor allem Schutz nach der Genfer Konvention. Bald könnten aber auch sie wieder vermehrt nur „subsidiären Schutz“ bekommen. Die SPD hatte Syrer ursprünglich ganz von der Einschränkung beim Familiennachzug verschonen wollen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Daher nun der Kompromiss mit den geplanten EU-Kontingenten. Die Beschränkung beim Familiennachzug soll nach zwei Jahren automatisch auslaufen.

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