Atom-Altlasten Bundesregierung und Atom-Konzerne einig über Entsorgungspakt

Gelbe Fässer für Atommüll Quelle: dpa

Vor etwa einem Jahr einigt sich eine Expertenkommission mit den Energieriesen über die Finanzierung atomarer Altlasten. Bis zum endgültigen Vertrag zwischen Staat und Konzernen aber wird bis zuletzt gerungen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der Staat kann mit den großen Energiekonzernen einen milliardenschweren Pakt zur Entsorgung der atomaren Altlasten abschließen und dies auch per Vertrag endgültig besiegeln. Knapp ein Jahr nach der Grundsatzeinigung haben sich Bundesregierung und die vier Energieriesen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW nun auf die Details für einen Vertrag zwischen Politik und Unternehmen verständigt.

Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus Regierungskreisen in Berlin weiter erfuhr, lassen die Atom-Konzerne allerdings nicht - wie von der Politik bis zuletzt vehement angestrebt - alle noch anhängigen Klagen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg fallen.

Anhängig bleibt der Streit um die Brennelemente-Steuer, die Ende 2016 ausgelaufen ist. Zudem hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem Schiedsgericht in den USA auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigung geklagt. Als Grund dafür, dass die Konzerne diese Klagen weiterhin nicht zurücknehmen wollen, gilt der sehr hohe Streitwert. Die Bundesregierung gibt sich aber optimistisch, „in den von der jetzigen Einigung nicht erfassten Verfahren“ zu siegen.

Wie im Ausland die Atommüll-Kosten gestemmt werden

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie die Grünen im Bundestag hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Verhandlungen mit den Energiekonzernen für die Rücknahme aller Klagen der Versorger einzusetzen. Dies ist nun nicht gelungen. Mehrere andere Klagen gegen den Staat lassen die Stromriesen dagegen - wie zuvor von ihnen angekündigt - fallen.

Vor knapp einem Jahr hatte sich eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission mit den Konzernen auf einen Vorschlag für den Entsorgungspakt verständigt. Die Bundesregierung hatte diesen übernommen, Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz gebilligt. Es sieht vor, dass der Staat den Konzernen die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls abnimmt.

Dafür sollen die Stromkonzerne rund 23,55 Milliarden Euro bar einschließlich eines Risikoaufschlags an einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung des Strahlenmülls managt. Dieses Endlager in Deutschland muss aber noch gefunden werden. Die Versorger sind verpflichtet, die Finanzmittel am 1. Juli 2017 in den Fonds einzuzahlen.

Die Unternehmen wiederum sind für Stilllegung, Abriss und Verpackung des Atommülls zuständig. Allein hier rechnen Experten mit Kosten von bis zu 60 Milliarden Euro. Das letzte Atomkraftwerk soll im Jahr 2022 vom Netz gehen. Die Versorger haben im Zuge der Energiewende mit erheblichen Problemen zu kämpfen.

Der endgültige Vertrag solle unmittelbar nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes unterzeichnet werden, hieß es. Zuvor müsse die EU-Kommission grünes Licht gebe. Die beihilfenrechtliche Genehmigung aus Brüssel werde im Frühjahr erwartet, hieß es.

Der Umgang mit der Liste der von den Konzernen zurückzunehmenden Klagen und Rechtsbehelfe war bis zuletzt umstritten. Die Bundesregierung hat nun den Angaben zufolge erreicht, dass die Konzerne „fast alle im Kernenergiebereich anhängigen Klagen und Widersprüche nunmehr zurücknehmen werden“. Zudem verzichteten die Unternehmen „von vornherein auf Rechtsbehelfe gegen das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“. Daneben sehe der Vertrag Regelungen zur Beschäftigungssicherung vor.

Damit werde ein Ergebnis erreicht, das über die Empfehlungen der Regierungskommission hinausgehe, hieß es in Regierungskreisen. Auch werde ein hohes Maß an Rechtssicherheit und -frieden erreicht. Die Kommission habe nur die Erwartung geäußert, dass die „entsorgungsbezogenen Klagen“ zurückgenommen werden.

Die Betreiber verzichten auf Schadenersatzklagen für das kurzfristige Herunterfahren von Atomkraftwerken nach dem Reaktorunfall von Fukushima. Es geht ferner um Widersprüche gegen Zahlungsbescheide für das Atommülllager Gorleben und um Widersprüche gegen Vorausleistungs- und Abschlagbescheide für das Atomendlager Schacht Konrad. Auch Verfassungsbeschwerden und Klagen im Zusammenhang mit der standortnahen Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen werden fallen gelassen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%