Atom-Nachhaftung Bundeskabinett will Schlupfloch bei Atom-Altlasten stopfen

Das Bundeskabinett will verhindern, dass der Steuerzahler auf den milliardenschweren Kosten für AKW-Abriss und Müll-Lagerung sitzenbleibt. Rasch soll ein Schlupfloch für die Betreiber geschlossen werden.

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Kraftwerkbetreiber sollen auch in der Zukunft für die durch den Atommüll entstehenden Kosten haften. Quelle: dpa

Berlin Das Bundeskabinett will Regierungskreisen zufolge am Mittwoch ein Schlupfloch für die AKW-Betreiber bei der Finanzierung der Atom-Altlasten schließen. Mit dem eiligen Vorgehen wolle man Beschlüssen der Hauptversammlung des E.ON-Konzerns zuvorkommen, sagten Regierungsvertreter am Montag der Nachrichtenagentur Reuters. Denn sowohl E.ON als auch RWE wollen sich aufspalten. Geht der Konzernteil mit dem Atom-Geschäft Pleite, könnte der Steuerzahler auf den milliardenschweren Kosten für AKW-Abriss und Müll-Lagerung sitzenbleiben. E.ON will am 8. Juni die Spaltung besiegeln. Mit der Erklärung des Bundeskabinetts will die Regierung ihre Absichten schon vor der Entscheidung der Aktionäre klarstellen.

Zwar hat die Regierung bereits ein sogenanntes Nachhaftungsgesetz auf den Weg gebracht. Doch dies sieht in erster Linie vor, dass die Muttergesellschaft weiter für eine ausgegliederte Nukleartochter haftet. Bei E.ON und RWE soll der Teil jedoch bei der Mutter bleiben. Es gibt juristische Zweifel, ob bei einer Pleite der Mutter dann umgekehrt auch die Töchter haften müssen. Mit der Erklärung im Kabinett am Mittwoch will die Regierung sicherstellen, dass ein später nachgebessertes Gesetz rückwirkend gelten kann, da die Konzerne dann ja schon die Absicht der Regierung kannten.

Auch die Atomkommission des Bundes, die Ende April ihre Empfehlungen zur Finanzierung der Atom-Altlasten abgegeben hatte, war auf die mögliche Gesetzeslücke eingegangen: „Abspaltungen bleiben ihren Müttern verpflichtet. Dieser Sachverhalt ist im Konzernnachhaftungsgesetz abzubilden.“ Das Kabinett hätte so auch die Möglichkeit in der Erklärung auf die Empfehlungen der Atomkommission zu verweisen. Deren Ergebnisse sollen ohnehin demnächst in Gesetzesform gegossen werden.

Dafür sieht die interne Planung des Wirtschaftsministeriums, die Reuters vorliegt, den 3. August vor. Der Bundestag soll das Gesetz dann Anfang November nach letzter Beratung billigen. Ende November ist der Termin für die Befassung des Bundesrats vorgesehen. Dem Papier zufolge ist aber noch unklar, ob die Länder überhaupt zustimmen müssen.

Die Atom-Kommission mit 19 Mitgliedern aus gesellschaftlichen Gruppen und Parteien hatte Ende April empfohlen, dass die vier Betreiber E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW sich gegen eine Zahlung von 23,3 Milliarden Euro von den Lasten der Zwischen- und Endlagerung des Mülls freikaufen können. Stilllegung und Abriss der AKW bleiben in ihrer Verantwortung. Es gilt als sicher, dass die Regierung die Beschlüsse nahezu unverändert in Gesetzesform gießen wird.

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