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Atomausstieg: Brüderle: "Klar zweistellige Verlängerung der Laufzeiten"

von Henning Krumrey

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle will die Laufzeit der Kernkraftwerke um rund 15 Jahre verlängern.

Bundeswirtschaftsminister Quelle: APN
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle Quelle: APN

„Wir sollten eine klar zweistellige Verlängerung der Laufzeiten bekommen. Die brauchen wir, um die ehrgeizigen Ziele unseres Energiekonzepts zu erreichen“, sagte der FDP-Minister. „Die Szenarien haben ergeben, dass der volkswirtschaftliche Nutzen bei einer Laufzeitverlängerung zwischen 12 und 20 Jahren höher ist als bei den Extrem-Varianten mit 4 und 28 Jahren. Deshalb sollten wir uns dazwischen einigen.“ Die künftige Entwicklung des Strompreises ist für Rainer Brüderle nur einer der Entscheidungsfaktoren. „Aus Sicht des Wirtschaftsministers gilt natürlich immer: je niedriger der Strompreis, desto besser. Aber so einfach ist es nicht.“ Die Regierung dürfe keines ihrer drei Ziele – eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Energieversorgung – vernachlässigen. „Wer sich einseitig orientiert, läuft Gefahr, eine verzerrte Entscheidung zu treffen.“

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Berichte, wonach die Verfassungsressorts nur eine Laufzeitverlängerung von zwei bis drei Jahren ohne Zustimmung des Bundesrates für zulässig hielten, wies Brüderle zurück. „Die Justizministerin und der Innenminister haben im Kabinett bestätigt, dass es aus ihren Häusern bisher keinerlei Gutachten gibt, die eine solche Grenze setzen. Das sind Störmanöver von interessierter Seite, mehr nicht. Meine persönliche Einschätzung ist: Der Ausstieg war ohne Zustimmung des Bundesrates möglich, dann sollte eine Modifizierung des Ausstiegs auch ohne Bundesrat möglich sein.“

Fifty-fifty bei Zusatzgewinnen

Wie viel Geld die vier großen Stromkonzerne im Gegenzug für eine Laufzeitverlängerung abgeben müssen, ist noch nicht entschieden. Brüderle: „Es gibt eine klare Reihenfolge: erst ein modernes Energiekonzept inklusive Laufzeitverlängerungen, dann die Frage der Spielräume, die sich daraus ergeben.“ Wichtig sei, das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, nämlich einen schnelleren Umstieg auf erneuerbare Energien zu ermöglichen. Seine generelle Linie sei klar: „Ich habe immer gesagt: Wir nehmen die Hälfte der Windfall profits aus der Laufzeitverlängerung. Fifty-fifty ist immer eine faire Lösung. Und davon verwenden wir dann einen nennenswerten Betrag für Forschung und innovative Technologien.“ Einwände der Energieversorger lässt der FDP-Minister nicht gelten. „Sie werden nicht verarmen, da bleibt noch was für Investitionen. Im Übrigen sind Windfall profits Zusatzgewinne.“ Die Drohung der Stromversorger, gegebenenfalls einen Teil der Atomkraftwerke stillzulegen, lässt Brüderle kalt. „Jedes Unternehmen wird nur machen, was sich rechnet. Ob die Drohung sehr hilfreich war, ist eine andere Frage. Am Ende treffen die politischen Mandatsträger die Entscheidungen, niemand sonst.“

Brüderle wandte sich auch gegen Vorstellungen seines Kabinettskollegen Norbert Röttgen (Umwelt), auch aus Kohlekraftwerken auszusteigen. „Wir müssen beides weiter nutzen, Kernenergie und Kohle. Am Schluss ist Ökonomie immer Rechnen. Da helfen keine Träume, keine Illusionen.“ Deshalb gelte es, die unterirdische Speicherung von CO2 voranzutreiben. „Bei der CCS-Technik sind wir führend in der Welt, aber wir müssen die Technologie auch einsetzen, um sie verkaufen zu können.“

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10 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 01.04.2011, 18:50 UhrAnonymer Benutzer: Paul

    Unsere Kinder werden sie verfluchen, die machtbesessenen Politiker der CDU und FDP,
    die geldgierigen Manager der ATOM-Lobby, die alten sturen Nukleartechnik-Fanatiker.
    Der geschichtliche Zeitraum der atomaren Spalttechnik wird geanuso geächtet werden wie die
    Zeit unter dem Hakenkreuz. Die unverfrorene Dreistigkeit der Merkel-Regierung, ihre Atom-
    Politik mit dummen Ausreden trotz der Katatrophe in Japan fortzuführen, wird ihr die schlimmste
    Verachtung der bevölkerung nach dem 2.Weltkrieg einbringen, weil sie die letzte Chance
    zum Ausstieg ungenutzt lässt.

  • 30.08.2010, 14:21 UhrAnonymer Benutzer: Skipper

    @Klaus Jarchow: Sie irren leider. Der bundesrat hat im Februar 2002 die Novelle des Atomausstiegsgesetzes nur beraten. Eine Zustimmung des bundesrates zum Gesetz gab es nicht, da ROT/GRÜN das Gesetz für n i c h t zustimmungspflichtig erklärte.

    Wenn also, nach aktueller Grünenmeinung, die Zustimmung des bundesrates in jedem Fall erforderlich ist, dann wäre das Atomausstiegsgesetz rechtswidrig und damit nichtig. Es gäbe also keine Laufzeitbegrenzung für KKWs.

  • 29.08.2010, 14:05 UhrAnonymer Benutzer: Klaus Jarchow

    Was für ein faktenfernes Geblubber: Auch der Ausstieg unter Rotgrün war damals NUR MiT Zustimmung des bundesrates möglich. Was plappert diese Figur denn für einen Dünnpfiff daher?

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