Bremen Das rot-grün regierte Bremen will als erstes Bundesland das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken erlauben. Die Bürgerschaft beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit in erster Lesung eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die CDU-Fraktion stimmte dagegen. Voraussetzung ist eine vor dem Tod abgefasste schriftliche Verfügung über einen Verstreuungsort und eine Person für die Totenfürsorge, der letzte Hauptwohnsitz vor dem Tod muss im Land Bremen gewesen sein. Für das Verstreuen sollen auch öffentliche Flächen ausgewiesen werden.
Auf privaten Grundstücken Bremer sollen Totenasche verstreuen dürfen
Bremen wird Vorreiter bei der Liberalisierung des Bestattungsrechts: Das Bundesland will das Verstreuen von Totenasche künftig auch auf privaten Grundstücken erlauben. Doch es soll auch Voraussetzungen geben.
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