Karlsruhe Deutschlands oberste Strafrichter haben zum ersten Mal die Verurteilung eines Islamisten bestätigt, der sich in einem syrischen Terrorcamp militärisch ausbilden lassen wollte. Bereits die versuchte Ausreise in ein solches Camp steht seit Juni 2015 unter Strafe. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag mitteilte, gibt es „keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm“ im Strafgesetzbuch (§ 89a Abs. 2a).
In dem Fall ging es um einen Deutschen aus München, der zweimal vergeblich versucht hatte, ins syrische Bürgerkriegsgebiet zu reisen, um dort für einen islamischen Gottesstaat zu kämpfen. Im Oktober 2015 wurde er am Flughafen München festgenommen. Vom dortigen Landgericht wurde der damals 27-Jährige im Mai 2016 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig.