Automatisiertes Fahren Warnung vor dem Autopiloten

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Spannend dürfte nun sein, wie das Parlament mit den Plänen umgeht


Das aber hat Folgen für die Verbraucher: Laut überarbeitetem Entwurf ist der Fahrer „verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen“ - wenn das System in dazu auffordert oder der Fahrer erkennt, dass es Probleme mit dem System gibt. Wann das der Fall ist und wann Fahrer oder Hersteller haften, bleibt unklar, sicher aber muss der Fahrer die Bedienungsanleitung studieren, also die Grenzen des Systems „beherrschen und beachten“ und die Kontrolle übernehmen, auch wenn ihn das System dazu nicht auffordert, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Im Klartext: Der Fahrer trägt im Zweifel immer die Verantwortung. „So ein Gesetz braucht kein Mensch“, heißt es in der Regierung.

Die Vorstellung, dass der Fahrer während der Fahrt etwas liest oder einen Film guckt, ist jedenfalls fürs Erste obsolet. Entsprechende Kritik gab es bereits bei der kurzfristig anberaumten Verbändeanhörung Anfang des Jahres. Während die Automobilverbände VDA und VDIK das Gesetz begrüßten, gab es Kritik von Verbraucherschützern, dem ADAC aber auch dem Logistik- und Speditionsverband DSLV. So pochen die Verbraucherschützer auf eine stärkere Haftung der Hersteller.

Das fordert auch der DSLV. Die Haftung bei einem Unfall durch einen Systemausfall solle „proportional zum Grad der Automatisierung des Fahrens auf den Hersteller ausgedehnt werden“. Auch fordert der Verband die Rechte des Fahrers beschrieben werden sollen, „sich anderen Tätigkeiten zuzuwenden“, wie Hauptgeschäftsführer Frank Huster erklärte. In der jetzigen Form, warnt der Verbraucherverband VZBV, werde der Entwurf dazu führen, „dass automatisierte Fahrfunktionen in Deutschland nicht genutzt werden“.

Denn das Gesetz überträgt nicht nur die volle Verantwortung dem Fahrer. Er muss auch damit rechnen, dass seine Fahrdaten drei Jahre lang gespeichert werden. Auf sie sollen Behörden und Versicherer zugreifen dürfen. Auch verweist der Entwurf immer wieder darauf, dass die Fahrfunktionen aber auch der Datenspeicher den internationalen Vorgaben entsprechen müssen –die aber noch gar nicht beschlossen oder gar verhandelt sind.

Es sei „ungewöhnlich“ auf Vorschriften zu verweisen, „die noch nicht einmal im Ansatz existieren“, kritisiert etwa der ADAC. Und DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster wirft die Frage auf, warum mit dem Gesetz die Haftungshöhe von fünf auf zehn Millionen Euro steigt, wenn es doch durch automatisierte Fahrsysteme weniger Unfälle geben soll.

Trotz aller Kritik soll das Gesetz schnell umgesetzt werden. Die Ressortabstimmung wurde nach der Anhörung im Eiltempo abgeschlossen, um jetzt den Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Doch in den Ländern regt sich bereits Unmut. „Da sich in der Technik auch die Daten sammeln, leiten sich daraus die berechtigten Datenschutzinteressen von Fahrzeughaltern und jeweiligen Fahrern ab, ebenso Haftungsfragen“, sagte die sächsische Staatsministerin und diesjährige Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Barbara Klepsch (CDU), dem Handelsblatt (hier zum vollständigen Interview). „Kritisch betrachtet werden muss aus Verbrauchersicht, dass laut dem Referentenentwurf der Bundesregierung der Fahrzeugführer für technische Fehler verantwortlich gemacht werden soll. Das wird so nicht stehen bleiben können.“

Klepsch fordert, bei vollautomatisierten Fahrten auch die Hersteller in die Pflicht zu nehmen. „Denn automatisierte Fahrzeuge werden hochkomplexe Produkte sein, die der Fahrer nicht in Gänze wird überblicken und kontrollieren können“, betonte sie. „Da muss man schon auch über die Möglichkeit der Produkthaftung sprechen.“ Das werde ein Thema in der Verbraucherschutzministerkonferenz im April sein. „Ohne ausreichende Rechtssicherheit für Fahrer und Halter wird es kein automatisiertes Fahren geben können“, so die CDU-Politikerin.

Spannend sei nun auch, wie das Parlament mit den Plänen umgehe, hieß es in Regierungskreisen. In der Begründung zu dem Entwurf heißt es jedenfalls schon fast entschuldigend, dass es sich um ein „in die Zukunft gerichtetes Gesetz“ handle. Vorsorglich steht daher notiert, dass die Neuerungen 2019 überprüft werden sollen.

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