BAMF Kein Asyl für terrorverdächtigen Tunesier

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Asylantrag eines terrorverdächtigen Tunesiers abgelehnt. Er soll an einem Anschlag in Tunis beteiligt gewesen sein, bei dem mehr als 20 Touristen getötet wurden.

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Der Terrorverdächtige soll seinen Asylantrag damit begründet haben, dass ihm in Tunesien die Todesstrafe drohe. Quelle: dpa

Frankfurt/Main Der Asylantrag, den ein terrorverdächtiger Tunesier aus Frankfurt unmittelbar vor seiner geplanten und daraufhin abgebrochenen Abschiebung gestellt hat, ist abgelehnt worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe den Antrag bereits am Freitag als unbegründet abgelehnt, teilte die Stadt Frankfurt am Dienstag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet. Diesem Bericht zufolge hat der 36-Jährige bereits gegen die Ablehnung beim Verwaltungsgericht Frankfurt Rechtsmittel eingelegt. Vor diesem Gericht wehrt er sich auch gegen seine Ausweisungsverfügung, wie Andrea Brandl vom Ordnungsdezernat sagte.

Die geplante Abschiebung des Mannes war am Mittwochabend nur Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden. Der 36-Jährige sei aus der starbereiten Maschine geholt worden, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Alexander Badle. Er soll seinen Asylantrag damit begründet haben, dass ihm in Tunesien die Todesstrafe drohe. Die Behörden des nordafrikanischen Landes gehen davon aus, dass der Mann an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis im März 2015 mit mehr als 20 getöteten Touristen beteiligt war.

Der Tunesier sitzt wieder in Untersuchungshaft. Er soll für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Er war bei einer Razzia in Hessen am 1. Februar festgenommen worden.

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