Bankenregulierung Kleine Förderbank bietet EZB die Stirn

Die EZB unterscheidet bei der Bankenaufsicht nicht zwischen großen und kleinen Banken. Dadurch kommen auch auf kleine Geldinstitute hohe Kosten zu. Die baden-württembergische L-Bank will sich das nicht bieten lassen.

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Die baden-württembergische Förderbank kämpft gegen die Aufsicht durch die Europäische Zentralbank. Quelle: dpa

Karlsruhe Klein sein hat nicht immer Vorteile: Die baden-württembergische L-Bank spürt das am eigenen Leibe. Sie soll bei der Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) zusammen mit Großbanken wie der Deutschen Bank oder der Commerzbank in einen Topf geworfen werden. Auf ihr Lasten dadurch hohe Verwaltungskosten – zu Unrecht, findet das Institut.

Die L-Bank wehrt sich deshalb gegen die direkte Aufsicht durch die EZB (Az.: T-122/15). Mitte März reichte die Förderbank als erste europäische Bank Klage beim Europäischen Gericht - der ersten Instanz des Gerichtshofs der Europäischen Union - ein. Damit will die L-Bank die direkte Unterstellung unter die Bankenaufsicht der EZB im Zuge der europäischen Bankenunion verhindern. Ein Sprecher der EZB bestätigte den Eingang der Klage, wollte den Sachverhalt aber nicht weiter kommentieren.

Die Argumentation der L-Bank: Die seit November 2014 eingetretene Überwachung der EZB sei nur für komplexe und international tätige Institute da. Dazu zählt sich die kleine Förderbank in Landesbesitz selbst allerdings nicht. Sie kam Ende 2013 auf eine Bilanzsumme von 70,1 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die Deutsche Bank hatte 2014 eine Bilanzsumme von 1709 Milliarden Euro – mehr als das Zwanzigfache. Ihre Bilanz für 2014 legt die L-Bank am Donnerstag (21. Mai) vor.

Zu den Aufgaben der L-Bank gehört unter anderem die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Ausbau von Infrastruktur in Kommunen. Dafür erhält die L-Bank eine für alle Gläubiger unmittelbar wirkende Garantie des Landes Baden-Württemberg zur Absicherung. Das Land ist auch Träger der Bank.


Bankenexperten geben der L-Bank recht

„Die schematische Vorgehensweise der EZB bei Auswahl der einzubeziehenden Institute trifft unserer Ansicht nach nicht auf die L-Bank zu“, heißt es in einem Statement der L-Bank. Mit der Überprüfung durch das Gericht will das Institut erreichen, dass sie wieder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank beaufsichtigt wird. 

Bankenexperte Hans-Peter Burghof von der Uni Hohenheim gibt dem kleinen Institut Recht. Mehr noch: „Die Klage ist im Interesse einer besseren Regulierung“, so Burghof. Denn die breite Ausrichtung der EZB-Aufsicht führe zu Ineffizienzen in der Regulierung. Kleinere Banken seien unkomplizierter - deshalb konzentrierten sich die Aufseher häufig auf diese Fälle, anstatt die großen Institute ins Visier zu nehmen.

Aus den eigenen Reihen hat die L-Bank bislang wenig direkte Unterstützung erhalten. Der Präsident des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB), Gunter Dunkel, hatte sich Anfang Mai nur allgemein zur Aufsicht der EZB über Förderbanken geäußert: „Es macht keine Sinn aus einer EZB-Kanone auf so einen Spatz schießen zu lassen“, sagte er. Gleichzeitig betonte er: „Die Zusammenarbeit mit der EZB spielt sich ein, trotzdem gibt es noch eine Reihe Fragen.“

Sollte sich die Förderbank tatsächlich durchsetzen, hätte das möglicherweise weitreichende Folgen für die gemeinsame Aufsicht, deren Statuten dann geändert werden müssten. Bis die L-Bank mit ihrem Vorstoß ein Ergebnis erzielt, dürfte es dauern. Im Schnitt - so heißt es aus der Pressestelle des Gerichtshofs der Europäischen Union - dauern die Verfahren vor dem Europäischen Gericht gut zwei Jahre.

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