Die Bundesregierung erwägt die Einführung einer Obergrenze für die Bezahlung mit Bargeld. „Wir können uns eine Größenordnung von 5000 Euro vorstellen“, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU). Eine generelle Abschaffung des Bargelds sei aber nicht geplant, das solle es auch in Zukunft noch geben.
Durch die Begrenzung des Bargeldflusses soll vorrangig das Geldwäschegeschäft erschwert - bis zu 100 Milliarden Euro werden laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums jährlich gewaschen - und terroristische Aktivitäten eingedämmt werden. In einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion heißt es, "Bargeld hinterlässt keine Spuren und ist deshalb bei Kriminellen beliebt. Die Einführung einer Bargeldschwelle ist ein wirksames Mittel zur Eindämmung illegaler Geschäfte."
Ob ein Bargeldlimit angesichts dieser Ziele sinnvoll ist, bezweifeln Experten jedoch. "Jemand, der ohnehin schon mit nicht versteuertem Geld zum Beispiel Waffen kauft, wird das auch weiterhin tun", sagt Jürgen Löbbe, Gesellschaftsrechts- und Bankrechtsexperte der Bielefelder Kanzlei "Brandi Rechtsanwälte". Attentate könnten durch eine Bargeldobergrenze nicht verhindert werden, glaubt Löbbe. Die Überlegungen seien noch zu vage.
In vielen EU-Staaten gibt es bereits Obergrenzen für die Bezahlung mit Bargeld. In Italien beispielsweise dürfen Summen ab 1000 Euro nicht mehr bar bezahlt werden. Eine einheitliche Regelung für die Mitgliedsstaaten gibt es bislang nicht. Aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin heißt es, dass es eine nationale Obergrenze nur gebe, wenn keine europäische Lösung zustande kommt. „Unsere Position an dieser Stelle ist, dass wir sehr gerne einen international-europäischen Aktionsplan hätten.“ Wenn es zu keiner europäischen Lösung komme, werde Deutschland vorangehen.
Bedenken beim Thema Datenschutz
Bevor es soweit ist, müssten aber noch eine Reihe von rechtlichen Fragen geklärt und Gesetze angepasst werden. "Was ist zum Beispiel, wenn Sie mit ihrem Partner zwei Eheringe für je 3000 Euro kaufen wollen und jeder einen Teil in bar bezahlt? Oder der Autokauf in Ratenzahlung erfolgen soll, um das Bargeldlimit zu umgehen? Ist das dann verboten und wie will man das kontrollieren?", so Rechtsanwalt Löbbe.
Es sind noch viele Fragen offen. So würde ein 5000-Euro-Limit ebenfalls Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch mit sich ziehen, wenn es zum Beispiel um zivilrechtliche Ansprüche geht, die ein Geschädigter in Form von Geld geltend machen möchte. "Bei großen Bargeldmengen würde eine Obergrenze den Einsatz von Falschgeld erschweren. Kriminelle könnten das aber durch mehrere kleinere Beträge umgehen", so der Rechtsanwalt.
Generelle Obergrenzen bei der Bezahlungen mit Bargeld gibt es bereits. "Die Banken sind laut Geldwäschegesetz verpflichtet, Bareinzahlungen, die einen Betrag von 15.000 Euro überschreiten, zu protokollieren", sagt die Nürnberger Steuerstrafrechtsexpertin Christine Varga-Zschau von der Kanzlei "Rödl und Partner".
In so einem Fall müssen die Banken eine Identitätsprüfung vornehmen und den Vorgang für mindestens fünf Jahre speichern. "Sollte die Schwelle für Bargeldzahlungen auf 5000 Euro gesenkt werden, müsste dieser Schwellenbetrag in Höhe von 15.000 Euro auch entsprechend angepasst werden", so Varga-Zschau.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Datenschutz-Experte Konstantin von Notz kritisierte den Vorstoß des Finanzministeriums via Twitter: „Der Versuch, nun Bargeldzahlungen massiv einzuschränken, ist ein neuer fundamentaler Angriff auf den Datenschutz und die Privatsphäre.“ Ganz ähnlich sehen es Verbraucherschützer. Händler wie Juweliere und Autoverkäufer lehnen eine Obergrenze ebenfalls ab. "Die breite Masse würde sicherlich kaum Probleme durch das Limit haben. Wann kaufen wir im Alltag schon Dinge, die mehr als 5000 Euro kosten?", gibt Rechtsanwalt Löbbe zu bedenken.
Mit Material von dpa