
Es ist wie bei der Rente: Die Zahl der Ruheständler wächst – und diese leben länger. Seit den Neunzigerjahren wird an der Alterssicherung für Staatsdiener herumgedoktert. Die wichtigsten Reformen auf Bundesebene im Überblick:
1997: Dienstrechtsreformgesetz
Das allgemeine Antragsalter wird von 62 auf 63 Jahre angehoben, der verfrühte Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erschwert. Nach dem Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ müssen sich dienstunfähig gewordene Beamte für andere Verwendungen umschulen lassen.
1998: Versorgungsrücklage
Um die zu erwartenden Spitzen bei der Zahlung von Pensionsleistungen abzufedern, schaffen Bund und Länder ein zeitlich begrenztes Sondervermögen. Finanziert wird die Rücklage zwischen 1999 und 2002 über einen Abzug von 0,2 Prozent bei den jeweils anstehenden Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst.
2001: Versorgungsänderungsgesetz
Die Finanzierung der 1998 eingeführten Versorgungsrücklage wird vorübergehend geändert. In insgesamt acht Schritten ab 2003 wird die Höhe der Pensionen abgesenkt. Der Höchstruhegehaltssatz sinkt von 75 auf 71,75 Prozent. Die Hälfte der so erzielten Einsparungen wird für die Versorgungsrücklage genutzt. Ab 2011 soll wieder die alte Rücklagen-Regelung gelten.
2004: Pflegeversicherung
Wie gesetzlich versicherte Rentner müssen auch pensionierte Beamte in die Pflegeversicherung einzahlen. Die Versorgungsbezüge werden um den halben Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung gemindert.
2005: Alterseinkünftegesetz
Auch für Beamtenpensionen gilt von nun an der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, mit der die Bundesregierung auch Altersbezüge der Besteuerung unterwirft. Bis 2040 gilt eine Übergangsregelung, danach werden Beamtenpensionen und Renten steuerrechtlich gleich behandelt.
2007: Versorgungsfonds
Mit dem Versorgungsfonds wird die Finanzierung der Pensionen um eine Kapitaldeckung ergänzt. Für Beamte des Bundes, die nach dem 1. Januar 2007 eingestellt werden, müssen Zahlungen an den Fonds abgeführt werden, um Rücklagen für die späteren Versorgungsleistungen zu bilden. Im gleichen Jahr beschließt die Bundesregierung die allgemeine Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre.
Ausblick
Ab 2018 wird die Versorgungsrücklage die Mehrbelastungen infolge vieler Ruhestandseintritte abfedern. Das Bundesfinanzministerium geht nach heutigem Stand davon aus, dass die Rücklage etwa 15 Jahre reichen wird und den Bundeshaushalt jährlich um rund 500 Millionen Euro entlastet. Rund 3,1 Milliarden Euro betrug die Rücklage Ende 2009. Ab 2020 greift dann auch der Versorgungsfonds. Langfristig sollen dann die Versorgungsleistungen des Bundes komplett aus dem Fonds beglichen werden. Der Versorgungsfonds umfasste Ende 2009 rund 108 Millionen Euro.













