Der Beauftragte für die Nachrichtendienste im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, hat sich in der Geheimdienstaffäre hinter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gestellt. Merkel hatte als Reaktion auf den mutmaßlichen Lauschangriff des US-Geheimdienstes NSA auf ihr Handy im Oktober 2013 gesagt: „Ausspähen unter Freunden - das geht gar nicht.“ Er habe bei dieser Aussage „kein ungutes Gefühl“ gehabt, sagte Fritsche vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags aus.
Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warf Merkel vor, sich als Opfer stilisiert zu haben, obwohl der Bundesnachrichtendienst (BND) wohl selbst in großem Umfang Ausspähungen unter befreundeten Staaten vorgenommen hatte.
Die Frage, welchen Wissensstand Merkel damals über die Datenspionage hatte, dürfte auch eine zentrale Rolle spielen, wenn Merkel an diesem Donnerstag vor dem Ausschuss aussagt. Nach Fritsche sollte am Montagnachmittag noch Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) vor den Abgeordneten aussagen. Das Bundestagsgremium will den umfassenden Datenausspähungen des US-Geheimdienstes NSA und befreundeter Dienste wie des BND auf den Grund gehen.
BND-Gesetz
Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten von mindestens knapp 6,5 Millionen Euro durch das Gesetz. Davon entfallen 3,5 Millionen auf Personal- und Sachkosten beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt sowie 2,6 Millionen Euro auf den BND.
Die Kooperation mit internationalen Partnerdiensten wie dem umstrittenen US-Geheimdienst NSA wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ziele dieser Zusammenarbeit müssen etwa der Anti-Terror-Kampf, die Unterstützung der Bundeswehr im Auslandseinsatz oder Informationen zur Sicherheitslage von Deutschen im Ausland sein.
Ausdrücklich festgeschrieben wird, was schon gilt: Spionage mit dem Ziel von Wettbewerbsvorteilen für deutsche Unternehmen ist verboten. Es heißt aber auch: „Die Aufklärung von wirtschaftspolitisch bedeutsamen Vorgängen kann erforderlich sein.“
Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen. Damit sollen klare Verantwortlichkeiten sichergestellt werden. Früher waren auch heikle Überwachungsmaßnahmen von niedriger BND-Ebene genehmigt worden.
Fritsche war von 2009 bis 2014 Staatssekretär im Bundesinnenministerium, bevor er als Staatssekretär ins Kanzleramt zurückkehrte. Dort war er als Abteilungsleiter bereits von 2005 bis 2009 mit der Aufsicht über die Nachrichtendienste betraut.