Berliner Landgericht Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingstuft

Die Mietpreisbremse wird von einem Berliner Landgericht als verfassungswidrig bewertet. Dem Gericht zufolge liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor.

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Ein Berliner Landgericht hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig Quelle: dpa

Das Berliner Landgericht hält die 2015 von der großen Koalition beschlossene Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die entsprechende Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer Ungleichbehandlung von Vermietern, hieß es am Dienstag zur Begründung. Dies widerspreche dem Artikel 3 der Verfassung, in der die Gleichbehandlung vor dem Gesetz festgeschrieben ist. Wenn der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, "die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien". Dies sei bei der Mietpreisbremse nicht beachtet worden.

Die Mietpreisbremse wurde zum 1. Juni 2015 eingeführt. Sie gilt für bestimmte Ballungsgebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und soll den Anstieg bei der Wiedervermietung deckeln. Festgelegt ist, dass die Miete den örtlichen Vergleichswert höchstens um zehn Prozent überschreiten darf. In Berlin hatte eine Frau geklagt, die für ihre Wohnung Miete zurückforderte, weil sie nach ihrer Einschätzung überhöht war.

Das Thema kommt auch im Endspurt des Bundestagswahlkampfes verstärkt zur Sprache. So warf die SPD Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel vor, kein Konzept gegen steigende Mieten zu haben. Die Sozialdemokraten fordern eine Verschärfung der Regelung. Die Union will stattdessen dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden.

 

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