Beruf und Familie Was Arbeitnehmer mit kleinen Kindern brauchen

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Mangelnde Betreuungsangebote zwingen die Bürger zur Eigeninitiative

So klappt es mit dem Teilzeitjob
Gesetzliche RahmenbedingungenIn einem Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate angestellt sind,  prinzipiell einen Anspruch auf die Reduktion ihrer Arbeitszeit. So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ziel dieses Gesetzes ist explizit eine Förderung der Arbeit in Teilzeit. Quelle: Fotolia
AntragDen schriftlichen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss ein Arbeitnehmer stellen,  drei Monate, bevor er mit der Teilzeitarbeit beginnen möchte. Dabei sollte er bereits einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, sich mit dem Arbeitnehmer auf eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu einigen. Ist ein Kompromiss nicht zu realisieren, muss der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers schriftlich ablehnen. Die Frist dafür endet einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit. Versäumt der Arbeitgeber diesen Termin, gilt der Vorschlag des Arbeitnehmers als festgelegt. Quelle: Fotolia
AusnahmeArbeitgebern schreibt das Gesetz vor, dem Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund, dem Antrag auf Teilzeit zu widersprechen, liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Außerdem dürfen dem Arbeitgeber keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Quelle: Fotolia
GleichberechtigungEin teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Quelle: Fotolia
EinbußenGehalt sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bemessen sich an der verkürzten Arbeitszeit. Gleiches gilt für Urlaubstage. Außerdem sollten Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass sie aufgrund des geringeren Einkommens auch geringere Rentenansprüche erwerben. Quelle: Fotolia
Zurück in die VollzeitEin festgeschriebenes Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in eine Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht. Allerdings müssen Mitarbeiter, die diesen Wunsch äußern, bei der Besetzung einer neuen Stelle bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Teilzeitarbeit von vorneherein zeitlich zu befristen. Quelle: Fotolia
Zwei TeilzeitstellenGrundsätzlich dürfen Arbeitnehmer für zwei Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Der Zweitverdienst sollte den jeweiligen Arbeitgebern allerdings angegeben werden. Verboten sind allerdings Zweitjobs bei der Konkurrenz: Sie können den Arbeitgeber zur Abmahnung, fristlosen Kündigung oder sogar Schadenersatzansprüchen berechtigen. Quelle: Fotolia

„Für Eltern fängt das Drama mit der Einschulung oft erst richtig an“, weiß Personalleiter Michael Rödl. „Unsere Ferienbetreuungsprogramme sind entsprechend stark nachgefragt.“ Auch können Eltern den Nachwuchs im Notfall in die Kanzlei mitbringen – etwa wenn Unterricht ausfällt. Für die Ferien an Ostern und im Sommer hat die Großkanzlei einen Waldpädagogen engagiert und arbeitet mit einem Montessori-Zentrum.

Der Maschinenbauer Festo im schwäbischen Esslingen organisiert ebenfalls ein Ferienprogramm für Sprösslinge der Mitarbeiter. Im Sportcamp können Kinder zwischen 6 und 14 die Sommerferien verbringen – Vollverpflegung inbegriffen.

Beim Motoren- und Ventilatorenbauer ebm-papst im Hohenlohischen unterstützt die Firma eine Ganztagsbetreuung in Einrichtungen der Umgebung mit Geld. Jetzt plant der Konzern, Notfallplätze zur Kinderbetreuung vor Ort zu organisieren, falls etwa die Schule ausfällt. Eine Ferienbetreuung ist geplant. Bisher setzt ebm-papst eher auf symbolische Anerkennung für Eltern. Zur Geburt eines Kindes gibt es einen Tag Sonderurlaub, ein Plüschtier und Geld. Wer zehn Jahre dabei ist, bekommt für seinen Neugeborenen 200 Euro.

Doch so sorglos gestalten sich für andere Schulzeit und Ferien nicht. Zurzeit herrscht wieder der Ernstfall Sommerferien. Deshalb nehmen Eltern die Dinge selbst in die Hand, zum Beispiel im oberbayrischen Otterfing südlich von München. Andrea Kadner hat voriges Jahr zusammen mit anderen Müttern und Vätern den Verein "Otterfinger Rappelkiste" gegründet. "Seit 2009 gibt es bei uns im Ort Krippenplätze", beschreibt die Vereinsvorsitzende im kinderreichen Pendlerort.

"Diese Kinder schwappen jetzt in die Schule, und dort gibt es auf einmal keine Betreuung mehr bis um halb fünf." Also stellte die Gemeinde Räume zur Verfügung, eine Erzieherin und Tagesmütter mit Minijobs sowie ehrenamtliche Eltern helfen inzwischen mehr als 40 Kindern bei den Hausaufgaben und betreuen sie beim Spielen. Das kostet je nach Einkommen zwischen 60 und 120 Euro Monatsbeitrag im Verein.

Tierärztin betreut Kinder

Bald wollen die Ehrenamtlichen der Rappelkiste auch die Ferien abdecken. "Ich kenne Eltern, die gar nicht mehr oder nur eine Woche im Jahr gemeinsam Urlaub machen, weil sie sonst in den Ferien nicht wissen, wohin mit den Kindern“, berichtet Unternehmensberaterin Kadner, die eine fünfjährige Tochter hat. Das Ferienprogramm ab Herbst werden wohl vor allem Ehrenamtliche übernehmen. Die sind billiger als Fachkräfte, zudem sind wegen des Krippenausbaus kaum Pädagogikprofis zu finden. „Eine Tierärztin am Ort hat angeboten, die Kinder auch mal vier Stunden in die Praxis zu holen“, beschreibt Kadner erste Ideen. „Wir können natürlich auch ungelernte Mamis fragen.“

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