
Sind 3890,03 Euro plus Zulage von 23,72 Euro zu wenig Geld für einen Professor an einer hessischen Hochschule? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diese konkrete Frage nun beantwortet: Mit einem Ja. Ein solches Grundgehalt reiche nicht aus, „um dem Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen“, so lautet das Urteil.
Wie es seine Art ist, hat das höchste deutsche Gericht in seinem Urteil auch einige grundsätzliche Aussagen über das so genannte Alimentationsprinzip verloren, die Verpflichtung des Staates also, seinen Beamten je nach Verantwortung und Status ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Dass ein neu eingestellter Professor etwa so viel verdient wie ein 40-jähriger Lehrer an einem Gymnasium soll jedenfalls nicht so bleiben dürfen. Das heutige Urteil könnte zukünftig auf die Staatsbesoldung insgesamt ausstrahlen. Für einige Bundesländer hingegen sind die Folgen schon heute recht klar: Sie werden wie Hessen in Zukunft mehr Geld für Ihre Professoren ausgeben müssen.
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Quelle: dpaDas kosten unsere Staatsdiener
Nach strikten Regeln sollen die deutschen Beamten bezahlt werden. Sie sollen wirtschaftlich so unabhängig sind, dass sie vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung.
Quelle: dpaOb Geige, Gitarre und Klavier: In Musikschulen können Kinder, Jugendliche und Erwachsene die verschiedensten Musikinstrumente lernen. Der Leiter einer Musikschule mit Berufserfahrung, angestellt bei einer Kommune, verdient 3958,12 Euro.
Quelle: APSie sind die Mädchen für alles: Mähen Rasen, reparieren Klassenzimmer oder schlichten Streits. Ohne einen Hausmeister kommt keine Schule aus. Ein Schulhausmeister mit Berufserfahrung verdient 2288,12 Euro.
Quelle: dpa/dpawebBei Kommunen angestellte Krankenschwestern verdienen je nach Berufserfahrung zwischen 2060,40 und 2801,05 Euro.
Quelle: APOft mit Warnweste, selten mit Streikweste: Müllwerker sind in jeder Stadt zu sehen. Kommunen zahlen ihren Müllwerker nach zehn Jahren im Job derzeit 2158 Euro.
Quelle: dpaQualifizierte Erzieher fehlen. Aus diesem Grund gibt es in ganz Deutschland gibt es zu wenig Hort- oder Betreuungsplätze für Schüler. Vielleicht liegt es auch an der Bezahlung: Nach sieben Jahren Berufserfahrung verdient ein Erzieher, angestellt bei einer Kommune, 2619 Euro.
Quelle: obsDatenbankverwalter verdienen da schon deutlich besser. Sie können bei Berufserfahrung mit bis zu 3014,68 Euro rechnen.
Quelle: dpaProfessoren
Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile. Gegen sein Grundgehalt von 3.890 Euro klagte der Marburger Chemieprofessor Bernhard Roling. Er verdiene nicht mehr als ein Gymnasiallehrer. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm am 14. Februar 2012 Recht. Die Besoldung in Hessen sei verfassungswidrig. Die Entscheidung dürfte bundesweit Konsequenzen haben, da die Bezahlung von Hochschullehrern 2005 in ganz Deutschland neu geregelt wurde. Die Bundesverfassungsrichter bringen dabei eigene Expertise mit...
Quelle: dapdRichter und Staatsanwälte
... denn sechs der acht zuständigen Richter sind auch gleichzeitig Professoren. Die Besoldungsordnung für ihre richterliche Ausübung unterscheidet sich allerdings nicht unerheblich. In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen.
Quelle: dapdStaatssekretär
Der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Jörg Asmussen, verdiente mit der Eingruppierung B11 schon in seinem alten Job nicht schlecht. Etwa 11.300 Euro Grundbesoldung erhielt er laut Tabelle. Als neuer Chefsvolkswirt der Europäischen Zentralbank wird er sich aber sicherlich nicht finanziell verschlechtern.
Das kosten unsere Staatsdiener
Nach strikten Regeln sollen die deutschen Beamten bezahlt werden. Sie sollen wirtschaftlich so unabhängig sind, dass sie vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung.
Juniorprofessoren (sie unterstehen dem W1-Tarif) verdienen etwa in Berlin derzeit 3525 Euro Grundgehalt im Monat, in Baden-Württemberg hingegen 3924 Euro. Ähnlich groß, aber auf höherem Niveau, sind die Unterschiede auch bei den Lehrstuhlinhabern (W3). 2005 erst hatten die Länder den neuen W(issenschafts-)Tarif eingeführt. Die Idee: Niedrigere Grundgehälter sollten mit Leistungszulagen ausgeglichen werden. Der finanzielle Aufstieg nach Dienstalter wurde gekippt.
Ein Wandel, dem sich das Personal kaum entziehen wird
Die Hochschullehrer sollten für gute Forschung und Lehre und das Einwerben von Drittmitteln belohnt werden. Außerdem wollten die Universitäten selbst mehr Flexibilität im Anwerben von neuen Topforschern, vor allem, wenn sie aus dem Ausland zurückgelockt werden sollten. Der W-Tarif hat Spielräume für die Verpflichtung akademischer Stars erst geschaffen.
Den Weg der Reform hat Karlsruhe den Ländern offen gelassen. Wahrscheinlich ist, dass die fraglichen Bundesländer die Kriterien der Leistungszulagen transparenter und verlässlicher gestalten werden statt die Grundgehälter anzuheben. Die Klage der Länderfinanzminister, woher sie das Geld nehmen sollen, ist absehbar. Ebenso wie der Jubel beim Deutschen Hochschulverband und dem Beamtenbund.
Die grundlegende Neuordnung aus Pflicht und Kür, aus Basisgehalt und Leistungszulage, haben die Verfassungsrichter aber nicht kassiert. An einer stärkeren Leistungsorientierung wird auch in Zukunft kaum kein Weg vorbeiführen. Die Universitäten stehen im immer härteren Wettbewerb, national um Forschungsmittel und Milliarden aus der Exzellenzinitiative, international um die besten Köpfe – die wiederum die besten Studenten anziehen. Das Personal wird sich diesem Kulturwandel kaum wieder entziehen können.










