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Besoldung: Karlsruhe kippt Professoren-Gehälter

von Max Haerder

Es ist eine schwere Niederlage für klamme Länder: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Bezahlung von Universitätslehrern für verfassungswidrig. An der Leistungskultur führt trotzdem kein Weg vorbei.

Karlsruhe erklärt die Bezahlung der Hochschulprofessoren in Hessen für verfassungswidrig. Quelle: dapd
Karlsruhe erklärt die Bezahlung der Hochschulprofessoren in Hessen für verfassungswidrig. Quelle: dapd

Sind 3890,03 Euro plus Zulage von 23,72 Euro zu wenig Geld für einen Professor an einer hessischen Hochschule? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diese konkrete Frage nun beantwortet: Mit einem Ja. Ein solches Grundgehalt reiche nicht aus, „um dem Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen“, so lautet das Urteil.

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Wie es seine Art ist, hat das höchste deutsche Gericht in seinem Urteil auch einige grundsätzliche Aussagen über das so genannte Alimentationsprinzip verloren, die Verpflichtung des Staates also, seinen Beamten je nach Verantwortung und Status ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Dass ein neu eingestellter Professor etwa so viel verdient wie ein 40-jähriger Lehrer an einem Gymnasium soll jedenfalls nicht so bleiben dürfen. Das heutige Urteil könnte zukünftig auf die Staatsbesoldung insgesamt ausstrahlen. Für einige Bundesländer hingegen sind die Folgen schon heute recht klar: Sie werden wie Hessen in Zukunft mehr Geld für Ihre Professoren ausgeben müssen.

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Nach strikten Regeln sollen die deutschen Beamten bezahlt werden. Sie sollen wirtschaftlich so unabhängig sind, dass sie vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung.

Quelle: dpa

Juniorprofessoren (sie unterstehen dem W1-Tarif) verdienen etwa in Berlin derzeit 3525 Euro Grundgehalt im Monat, in Baden-Württemberg hingegen 3924 Euro. Ähnlich groß, aber auf höherem Niveau, sind die Unterschiede auch bei den Lehrstuhlinhabern (W3). 2005 erst hatten die Länder den neuen W(issenschafts-)Tarif eingeführt. Die Idee: Niedrigere Grundgehälter sollten mit Leistungszulagen ausgeglichen werden. Der finanzielle Aufstieg nach Dienstalter wurde gekippt.

Ein Wandel, dem sich das Personal kaum entziehen wird
Die Hochschullehrer sollten für gute Forschung und Lehre und das Einwerben von Drittmitteln belohnt werden. Außerdem wollten die Universitäten selbst mehr Flexibilität im Anwerben von neuen Topforschern, vor allem, wenn sie aus dem Ausland zurückgelockt werden sollten. Der W-Tarif hat Spielräume für die Verpflichtung akademischer Stars erst geschaffen.

Den Weg der Reform hat Karlsruhe den Ländern offen gelassen. Wahrscheinlich ist, dass die fraglichen Bundesländer die Kriterien der Leistungszulagen transparenter und verlässlicher gestalten werden statt die Grundgehälter anzuheben. Die Klage der Länderfinanzminister, woher sie das Geld nehmen sollen, ist absehbar. Ebenso wie der Jubel beim Deutschen Hochschulverband und dem Beamtenbund.

Die grundlegende Neuordnung aus Pflicht und Kür, aus Basisgehalt und Leistungszulage, haben die Verfassungsrichter aber nicht kassiert. An einer stärkeren Leistungsorientierung wird auch in Zukunft kaum kein Weg vorbeiführen. Die Universitäten stehen im immer härteren Wettbewerb, national um Forschungsmittel und Milliarden aus der Exzellenzinitiative, international um die besten Köpfe – die wiederum die besten Studenten anziehen. Das Personal wird sich diesem Kulturwandel kaum wieder entziehen können.

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 15.02.2012, 07:57 UhrAnonymer Benutzer: RDA

    Eine höhere Bezahlung für fähige und engagierte Beamte in der aktiven Phase ist ok. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass ein Beamter wegen der fehlenden Sozialabgaben immer mehr netto vom brutto hat, als ein Sozialversicherter.

    Außerdem müssen für die Erhöhung der aktiven Bezüge die Pensionen entsprechend gekürzt werden. Die inhaltsgleiche ÜBertragung der Rentenreform wurde aus wundersamen Gründen bisher mehrfach im Bundesrat gestoppt.

  • 14.02.2012, 22:47 UhrWahrheit29

    Diese von uns bezahlten Verfassungrichter ihreszeichen Beamte lassen nun den Professoren mehr Geld zukommen. Es ist leicht fremdes Geld zu verteilen und es schein,t daß hier unsere Richter sich den Politiker massiv angenähert haben.

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