Besoldungsaffäre Wendt Keine Anhaltspunkte für Straftaten

Polizeigewerkschafter Rainer Wendt hat jahrelang in NRW ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen – ohne dafür zu arbeiten. Die Oberstaatsanwaltschaft weist die Kritik jetzt zurück. Es gebe keine Hinweise auf Straftaten.

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Die Gehaltsaffäre um den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft hat landesweit für Kritik gesorgt. Quelle: dpa

Düsseldorf In der Gehaltsaffäre um den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gibt es keine Hinweise für Straftaten. Der Oberstaatsanwalt sehe bislang keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht von Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Er teilte dem Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags mit, dass die Ermittlungen zur Bezahlung des freigestellten Gewerkschaftschefs weitgehend abgeschlossen seien.

Demnach war der frühere Polizeihauptkommissar Wendt in den letzten Jahren vor seinem Ruhestand immer seltener in seiner Dienststelle erschienen. „Gleichwohl wurde er im Umfang seiner Teilzeitbeschäftigung fortwährend besoldet“, heißt es in der Vorlage, die der Rechtsausschuss am Mittwoch erörtern will.

Seit vielen Jahren sei bei der Polizei in NRW „Gewerkschaftsvorsitzenden eine weitreichende Reduzierung ihrer dienstlichen Inanspruchnahme gebilligt worden“. Diese „Verwaltungsübung“ sei aber nicht in allgemeinverbindlicher Form schriftlich niedergelegt worden. Belastbare Erkenntnisse über konkrete Anwesenheitszeiten gibt es dem Bericht zufolge jedoch nicht.

Wendt geriet Anfang März in die Kritik, nachdem bekannt geworden war, dass er trotz kompletter Freistellung für die Gewerkschaftsarbeit ein Teilzeitgehalt als Polizist des Landes NRW kassiert hatte.

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