Es war keine geringere als Kanzlerin Merkel, die sich mit ihrer Bemerkung selber als Komikerin outete, als sie zu der 2012 durch ein Kölner Landgerichtsurteil ausgelösten Beschneidungsdebatte nicht mehr beizutragen hatte als den Satz, Deutschland sei doch keine Komikernation, in dem die Beschneidung von männlichen Babys oder kleinen Jungen aus religiösen Gründen verboten wäre.
Damals offenbarte sich, dass die Vertreter der Beschneidung und erst recht die Vertreter des Judentums oder des Islam, die eine Beschneidung aus religiösen Gründen verlangen, ein sehr klares Bild vor Augen haben, wer als Junge und wer als Mädchen auf die Welt kommt. All diese Vertreter der Beschneidung haben ebenso wie die erdrückende Mehrheit der deutschen Bevölkerung ein klares Bild davon, wer männlichen und wer weiblichen Geschlechts zur Welt kommt.
Diese demokratische Mehrheitsmeinung über die Weltanschauungsgrenzen hinweg, entspricht dem grundgesetzlichen Leitbild demgemäß Männer und Frauen gleichermaßen zu schützen sind. Dabei werden Männer und Frauen nicht als gleich betrachtet oder fingiert, sondern Frauen und Männer werden mit identischen Rechten ausgestattet. Soweit, so gut, so klar. Die Menschheitsgeschichte ist weltweit geprägt durch die Dualität männlich-weiblich als beobachtete Phänomenologie, als Reflex auf die Wahrnehmung der Menschen. In außerordentlich seltenen Fällen werden Menschen ohne eindeutige Zuordnung geboren.
Die überkommene Definition des Wortes Geschlecht
Alle Verhaltensweisen von Menschen, alle Neigungen, Vorlieben, Lüste, Sexualität, nämlich egal ob hetero, homo, bi oder sonst, haben an der Wahrnehmung des Einzelnen durch die Gemeinschaft als Mann oder Frau nichts geändert. Eine Frau blieb eine Frau, egal ob sie lesbisch war, asexuell lebte, ob sie einen oder viele Männer hatte oder ob sie als Frau eines Mannes mit oder ohne Trauschein, als Mutter oder kinderlos lebte. Und das galt auch für den Mann. Die Umwelt und der Gesetzgeber kümmerten sich nicht darum, ob ein Mensch sich als geborener Mann oder als geborene Frau in seiner Haut wohl fühlte oder lieber dem anderen Geschlecht angehört hätte oder sich weder als Mann noch als Frau fühlte.
Freiheit heißt vom Staat sexuell in Ruhe gelassen zu werden
Speziell die gelebte männliche Homosexualität ist in der Menschheitsgeschichte in allen Kulturen regelmäßig unter Strafe gestellt worden bis hin zur Todesstrafe, die als Sanktion auch heute noch in vielen Ländern bekannt ist und auch vollstreckt wird. Je nach Interessenlage weichen die Statistiken voneinander ab, aber ein Wert von 95 Prozent, eher plus als minus, heterosexuell lebender Menschen dürfte der Realität sehr nahe kommen.
In der Bundesrepublik gibt es seit den Gesetzesreformen von 1969/1973 keine strafrechtlichen Sanktionen mehr gegen homosexuelle Beziehungen unter Erwachsenen, gegen lesbische Beziehungen gab es sie ohnehin nicht. In der DDR gab es schon länger keine Sanktionierung der homosexuellen Lebensweise. In der wiedervereinigten Bundesrepublik wurde die bis dahin noch strafbare homosexuelle Beziehung eines Erwachsenen zu einem männlichen, noch nicht 18-jährigen Partner als letztes Relikt der früheren umfänglichen Strafbarkeit homosexueller Handlungen abgeschafft.
Strafrechtlich gibt es also keinen Unterschied zwischen heterosexueller und homosexueller Lebensweise und das ist ein Segen, eine gesellschaftliche Errungenschaft. Die letzten Gleichstellungsbemühungen homosexueller und heterosexueller Beziehungen, was zum Beispiel das Ehe- oder Steuerrecht anbelangt, sind in vollem Gange. Über das Adoptionsrecht schwuler oder lesbischer Paare gibt es in der Gesellschaft antagonistische Meinungen.
Mit der Entkriminalisierung, vor allem der erwachsenen, gleichberechtigten Homosexualität Ende der sechziger Jahre ist eine erstaunliche Akzeptanz der Homosexualität in der Gesellschaft einher gegangen, die schon in den siebziger Jahren im veröffentlichten Raum sehr präsent war und auch tief in die Gesellschaft hinein wirkte. Der berühmte Satz von Klaus Wowereit: "Ich bin schwul und das ist auch gut so" im Jahr 2001 sollte sicher provozieren, aber die Menschen, die in den siebziger Jahren und später sozialisiert wurden, fühlten sich nicht mehr provoziert, sondern begrüßten mehrheitlich Wowereits lässigen Spruch.
An Wowereits Satz lässt sich einiges verdeutlichen: Jeder Mensch, der seine sexuelle Präferenz lebt, findet das für sich persönlich gut so. Da Sexualität zum Umfang der höchstrangig geschützten Privat-und Intimsphäre eines Menschen gehört, geht die Sexualität eines Menschen den anderen nichts an. Niemand hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es körperlich bei einem anderen Menschen unter der Kleidung aussieht, oder wie es im Inneren seines Kopfes aussieht, sprich welches seine Fantasien, seine Vorlieben und seine Wünsche sind. Niemand hat ein Recht darauf, dass andere Menschen sich für seine Sexualität interessieren. Freiheit heißt dem anderen seine Sexualität zu lassen und von dem anderen sexuell in Ruhe gelassen zu werden.
Minderheiten haben kein Recht auf die Majorisierung der Mehrheit
Wenn jemand seine sexuelle Ausrichtung öffentlich machen will, dann ist das im Prinzip weder gut noch schlecht, dann soll er es tun. Wenn jemand genau das nicht möchte, ist das weder gut noch schlecht, dann soll er es so halten. Die große Zeit der Coming-Outs begann in den späten siebziger und achtziger Jahren und in vielen trendsetzenden Subkulturen lebten viele homosexuelle Menschen ihre Sexualität vergleichsweise öffentlich aus und dies nicht zum Missfallen, sondern zum Wohlgefallen der Mitmenschen.
Misslich ist jedoch, wenn Menschen der Umwelt unterstellen, dass sie Homosexualität generell diskriminierte. 45 Jahre wachsende Toleranz passt auch nicht zu dieser übersteigerten Unterstellung. Das Wort Diskriminierung ist seit Geltung des Antidiskriminierungsgesetzes eine viel ge- und missbrauchte Vokabel und leider als juristischer Terminus denkbar unspezifisch. Dass ein heterosexueller Mensch sich in aller Solidarität mit einem homosexuellen Menschen nicht selber auf eine homosexuelle Lebensweise einlässt, ist nicht nur sein gutes Recht, sondern in der Sache auch verständlich. Genauso verständlich wie ein homosexueller Mensch seinerseits nicht heterosexuell leben möchte.
Dieses Nichtwollen ist weder Diskriminierung noch sonst eine negativ zu beurteilende Haltung. Ganz im Gegenteil, sexuell so leben zu wollen, wie man es eben will, ist genau das, was heutzutage gern gefordert wird, nämlich das Ergebnis einer autonomen und sehr souveränen Entscheidung jedes Einzelnen.
Minderheiten haben jedes Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit, aber sie haben kein Recht auf Majorisierung der Mehrheit. Toleranz, Akzeptanz, Offenheit, "Selbstwirksamkeitserwartung", "Sensibilität für Stereotype", "Wertschätzung von Vielfalt", ein vorurteilsfreier "Umgang mit der eigenen und anderen sexuellen Identitäten", "Einfühlungsvermögen in die Lebenslagen anderer Menschen" und viele Ideale und Worthülsen mehr beherrschen den entbrannten Diskurs über das, was Bildung von Kindern und Jugendlichen zukünftig bringen soll. Ein Beispiel ist der Bildungsplanentwurf in Baden-Württemberg. "LSBTTI-Menschen", dieses Formulierungsungetüm kommt gleich fünf Mal in dem ins Gerede geratenen vorläufigen Bildungsplan 2015 (Arbeitspapier für die Hand der Bildungsplan-kommissionen als Grundlage und Orientierung zur Verankerung der Leitprinzipien - Stand: 18.11.2013) vor, stehen besonders im Fokus der Bildungsreformer.
Der Bildungsplan 2015 und seine Ideologen
Aus dem Abkürzungsverzeichnis des von wenig Bildung, aber viel Ideologie strotzenden Bildungsplans ergibt sich, dass hinter der Formulierung der "LSBTTI-Menschen" "die Gruppe von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender und intersexuellen Menschen" steht. Dieser Minderheit von Menschen wollen die Bildungsplaner das Leben versüßen, erleichtern oder sonst in einer sehr undefinierten Form verbessern. Zu diesem Zwecke soll die heterosexuelle Mehrheit der Kinder und Jugendlichen in den Genuss von Selbsterfahrungsunterricht kommen. Unterricht von Lehrern, die weder zu diesem Zwecke ausgebildet sind, noch eine moralische, geschweige denn verfassungsrangige Berechtigung besitzen.
Man muss die Dinge im großen Kontext der Bildungspolitik sehen und die derzeit noch regionalen, unterschiedlichen Schwerpunkte zu dem gewollten Ganzen zusammen setzen. Kleine Kinder sollen wie, siehe Berlin, in Rollenspielen "erlernen", was lesbisch, schwul oder transgender ist. Sie sollen aber auch lernen, wie es ist, ein "Coming-Out" zu haben, was ein "Darkroom" ist, was "Selbstbefriedigung" ist oder was es für Sexualpraktiken gibt. Und Jungs sollen lernen, wie es sich anfühlt Mädchen zu sein und Mädchen sollen lernen, wie es sich anfühlt ein Junge zu sein.
Dieser höchst aggressive und alle Menschen unter Generalverdacht stellende, gequirlte Irrsinn steckt auch hinter dem derzeit diskutierten sogenannten Bildungsplan 2015 in Baden-Württemberg. Und, wie immer, wenn Ideologen, die, wie schon in der Kolumne "Winfried Kretschmann und der Bildungsplan 2015" ausgeführt, an der Macht sind, sehen sich diejenigen, die dem hoheitlichen Bildungstreiben ablehnend gegenüber stehen, in der Rolle der Idioten, der dümmlichen Nicht-Versteher, der ewig Gestrigen, der Vorurteilsbehafteten, der Anti-Demokraten und, wie es heute gern heißt, der Schwulenhasser.
Experten begrüßen Hitzlspergers Coming Out
Der Bildungsabsolutismus, der sich in Deutschland sukzessive etabliert hat, verfolgt jede Kritik mit der Kampfparole, man solle kritisch diskutieren, aber bitte nicht so. Jede geäußerte Kritik wird als per se unmoralisch, sektiererisch und auf Diskriminierung besonnen, diskreditiert. Wer sich gegen die Bildungspolitik engagiert, wie derzeit eine Petitionsinitiative in Baden-Württemberg, steht schnell auf einer Art Rechtsaußenposition. Nun machen es einem die Kritiker der Bildungspolitik auch nicht immer leicht. Sie argumentieren oft genug jammernd und moralin, mindestens was die Kommentare der anonymen Schwärme angeht, die zum Beispiel die Petition im Internet umschwirren.
Der Bildungsabsolutismus allerdings, der sich auch gegen die vertikale Gewaltenteilung in Gestalt der Bildungshoheit der Länder heraus gebildet hat, ist verfassungswidrig und zwar in toto und im Detail und um es an dieser Stelle gleich zu ergänzen, auch die radikal-feministisch beherrschte Gender-Ideologie, die von oben oktroyiertes geltendes Recht in Deutschland ist, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Das ändert aber nichts daran, dass der parteiübergreifende Konsens in Sachen Bildungspolitik auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichtes gehört.
Elternrechte gehen sehr weit
Um auf den Anfang zurück zu kommen. Das Schutzgut der 2012 vom deutschen Gesetzgeber gefundenen Regelung zur Beschneidung von Jungen ab dem Säuglingsalter ist die Religionsfreiheit. Wohl gemerkt nicht die Religionsfreiheit des betroffenen Kindes, die es ja noch gar nicht ausüben kann, sondern die Religionsfreiheit der Eltern. Die im Grundgesetz geschützten speziellen Elternrechte, die zum Wohl des Kindes auszuüben sind, können - siehe Beschneidung - sehr weit gehen.
In dieselben Elternrechte hat der einfache Gesetzgeber mit einer strafbewehrten Schulpflicht in bester Absicht und zweifelsfrei zum Wohl des Kindes eingegriffen. Dieser Eingriff ist wie jeder hoheitliche Eingriff allerdings nicht grenzenlos. Auch der Schulpflicht, die mit einer Beschulungspflicht des Staates korrespondiert, sind die Grenzen des Grundgesetzes gesetzt. Selbsternannte Bildungshoheiten dürfen eben nicht absolutistisch grenzenlos in die grundgesetzlich geschützten Elternrechte und erst recht nicht in das grundgesetzlich geschützte Kindeswohl eingreifen. Aber genau das passiert derzeit unter dem großen, ja edlen und aufgeblasenen Dach der sich bereits verselbständigt habenden Bildungspolitik.
Die Schulpflicht dient der Ausbildung junger Menschen. Sie sollen schreiben, lesen, rechnen und selbstständig denken und arbeiten lernen. Die Schüler sollen den klassischen und einen ständig aktualisierten Fächerkanon studieren und für das Berufsleben fit gemacht werden. Die Schule ist nicht legitimiert, in die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch verklausuliert formulierte Bildungsimperative einzugreifen und dort steuernd tätig zu werden. Der Staat ist nicht berechtigt via Schule übergriffig auf Kinder oder Jugendliche vor Vollendung deren Pubertät manipulativ einzuwirken und das erklärtermaßen in allen Fächern von der Mathematik bis zum Fach Musik.
Hoheitlicher sexueller Missbrauch?
Kleine Kinder, wie in Berlin, mit dem Thema Orgasmus zu überfordern, ist menschenverachtend und ist im Prinzip hoheitlicher sexueller Missbrauch.
Kein Mensch muss selber Starkoch sein. Er darf das Essen im Restaurant oder auch das, was ihm auf der Mattscheibe vorserviert wird, qualifiziert oder unqualifiziert kritisieren, aber ein Mensch, der tragischerweise die Geschmacksnerven verloren hat, ist nicht legitimiert der Menschheit zu sagen, was sie am Veggieday zu essen hätte.
Ein Kind, das selber noch keinen Orgasmus erlebt hat, und bei dem die Sexualhormone noch keine Wirkung entfaltet haben, steht vor dem Lehrer wie ein Opferlamm, wenn es Orgasmus lernen soll und gar unterscheiden soll zwischen heterosexuell, homosexuell usw.
Die unguten heimlichen und unheimlichen Fantasien, die den Bildungsabsolutismus beherrschen, sind auf die wahnhafte Erfindung einer neuen Welt gerichtet und die Lasten dieser Politik werden dabei auf die Schwächsten der Gesellschaft, nämlich auf die Kinder abgewälzt. Die kommenden Generationen sollen heute indoktriniert werden, die als problematisch empfundenen Themenfelder zu richten. Sexualkunde, nicht Sexualerziehung, ist in behutsamer Form altersangemessen eine sehr sinnvolle Sache, schließlich beginnt die Neugier des Menschen sehr früh. Aber ein Bildungsplan, der so tut als wenn nichts wäre, tatsächlich aber die höchst unwissenschaftliche, oder besser wissenschaftsfeindliche Gender-Ideologie auch noch zum kaschierten Rückgrat seiner Politik macht, ist auch aus einem zweiten Grund verfassungswidrig.
Gender ist ein radikal-feministischer Irrweg
Die Gendergesetzgebung, die aus der EU kommend in der Bundesrepublik implementiert wurde, ist eine radikal-feministische Kampfstrategie. Die Behauptung, es gäbe keine biologischen Geschlechter und die Diskreditierung des biologischen Geschlechtes durch den Kampfbegriff "gesetzliches Geschlecht", die Erfindung des sogenannten "sozialen Geschlechtes", besser vieler sozialer Geschlechter, sind die zentralen Bestandteile der sogenannten Gender-Theorie. Nach dieser Theorie gibt es Männer und Frauen gleichsam nur als optische Täuschung. Alle Menschen würden im Prinzip gleichen Geschlechtes geboren. Die Fiktion von Mann und Frau sei aus tradierten, gesellschaftlichen Zuweisungen entstanden und jederzeit änderbar. Und der Gegner der Gender-Theoretiker ist unbestreitbar ein doppelter, nämlich der Heterosexuelle und vor allem der Mann.
Die Fiktion der Gender-Bewegung, die die Feministen, die Lesben, die Schwulen, die Bisexuellen, die Transsexuellen und die Transgender und die Intersexuellen und viele weitere Verästelungen höchst artifiziell unter einem Dach vereinigt, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass die genannten Untergruppierungen tatsächlich nichts miteinander zu tun haben. Hierzu hat der Transsexuelle Dr. Walter Greiner den hier zitierten sehr lesenswerten Beitrag verfasst. Er verwahrt sich gegen die Vertretung seiner Interessen durch die Feministen.
In der Tat: Es gibt die Gender-Gemeinschaft nicht. Es gibt nur strategische Allianzen, Kampfgemeinschaften.
Gender tritt auf eine höchst unqualifizierte Weise an, die Realität und die tradierte Wahrnehmung der Realität auf den Kopf zu stellen und ist nicht in der Lage dafür eine logische wissenschaftliche Begründung zu liefern. Doch solange die Gender-Theoretiker weder qualifiziert noch legitimiert in die Intimsphäre der Menschen eingreifen wollen, ist dieser Eingriff rechtswidrig. Da der Gender-Eingriff via Bildungsplan in die von der Verfassung besonders geschützte Intimsphäre der Kinder durch nichts zu rechtfertigen ist, bedarf es dringend der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Gender-Gesetzgebung mit dem deutschen Grundgesetz unvereinbar ist. Die deutsche Bildungspolitik, die jetzt beispielhaft an dem Bildungsplan in Baden-Württemberg sichtbar wird, ist ein in Wahrheit radikal-extremistischer Irrweg. Sexualität im Rahmen der Gesetze gelebt hat übrigens mit Moral nichts zu tun. Deswegen ist auch die Formulierung einiger Kritiker, dass der Bildungsplan in Baden-Württemberg "moralische Umerziehung" sei, sachirrig.
Es geht den Bildungspolitikern nicht um Moral. Es geht den Bildungspolitikern um eine schwammige und nicht zu Ende gedachte Generierung irgendeines neuen besseren Menschen.