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kolumne Bettina Röhl direkt: Das Grundgesetz und die Blasphemie

Kolumne von Bettina Röhl

Ein amerikanischer Mohammedfilm und französische Karikaturen des Propheten bringen Teile der muslimischen Welt in Rage. Merkel und Co. reagieren mit Zensur und fordern ein verschärftes Blasphemieverbot. Das allerdings könnte ein weiterer Sargnagel für das Grundgesetz sein, in dem ein Blasphemieverbot nicht vorkommt.

Muslim protesters clench their fists during a protest near the U.S. Embassy in Manila Quelle: REUTERS
Die Unruhen in Teilen der muslimischen Welt bringen eine unangebrachte Diskussion um ein Blasphemieverbot ins Rollen. Quelle: REUTERS

Das Wort war der Anfang. Gott war das Wort und das Wort war Gott. Die ersten Menschen sahen sich einer rauen Umwelt gegenüber, sie waren noch 100.000 Jahre vom heutigen naturwissenschaftlichen Stand entfernt. Und selbst heute ist der Wissensstand der Menschheit wohl noch Lichtjahre von der sogenannten Weltformel, von der Physiker und Philosophen gelegentlich träumen, entfernt. Da brauchten und suchten die ersten Menschen eine höhere Erklärung als die Dinge selber sie boten, die sie anfassten und sahen. So wird sicher das Wort Gott eines der ersten Wörter der Menschheit gewesen sein, parallel zu den einfachen Dingen der täglichen Bedarfsdeckung.

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Vieles spricht für die Annahme, dass, noch bevor es in der Menschheitsgeschichte Streit über Nahrungsmittel und Behausungen gab, böse Wörter gegen die Götter auf eine ganz irdische Art und Weise von den Menschen unter Strafe gestellt wurden. Blasphemie könnte der erste Straftatbestand der Menschheitsgeschichte und der Ursprung der Abstraktionsfähigkeit des Menschen gewesen sein.


Beschimpfen von Religionen
In alten Zeiten waren Blasphemieverbote höchstrangiges Recht. In dem Maße in dem Staat und Kirche getrennte Wege gingen, verlor das Blasphemieverbot zwangsläufig sukzessive an Gewicht, blieb aber im Zuge der allgemeinen Säkularisierung dennoch als Relikt Teil des Strafgesetzbuches. Mithin müsste auch der Paragraph 166 StGB auf den grundgesetzlichen Prüfstand und auf Herz und Nieren durchgecheckt werden. Im Strafgesetzbuch steht bis heute der alte Rechtsgedanke, dass Religionen nicht beschimpft werden dürfen. (§166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen).

Der §166 kriminalisiert jeden, der eine Religion oder eine Weltanschauungsgemeinschaft beschimpft. (Der antiquierte Tatbestand kriminalisiert nicht denjenigen, der die Atheisten oder Agnostiker beschimpft, was Religionsanhänger oft genug tun.) Allerdings ist das Wort "beschimpfen" aus der vorgrundgesetzlichen Zeit ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff, besser ein völlig konturloses Tatbestandsmerkmal, was bedeutet, dass das Blasphemieverbot nur in sehr engen Grenzen wirksam ist. Da kann nicht einfach jeder Hassprediger daher kommen und einen anderen Menschen wegen Gotteslästerung in ein staatliches Gefängnis bringen.

12 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 29.09.2012, 19:09 UhrGummikuh

    Sehr geehrte Frau Röhl,

    Ein sehr guter Artikel, vielen Dank dafür...

    Es gilt unser GG zu schützen vor solchen Kapriolen,
    die lediglich dem Mainstream
    und der Jagd nach Wählerstimmen geschuldet sind.

    Leider hat sich ein Fehler eingeschlichen.
    Sie schreiben:

    In Deutschland gibt es weder eine Theokratie noch einen absolutistischen Herrscher.
    Es gibt das Volk, den Souverän, das sich eine Verfassung gegeben hat, die dafür sorgt,
    dass die staatliche Macht demokratisch, rechts-und sozialstaatlich konstitutiv gebunden und vielfältig gewaltengeteilt ist.

    Wir haben aber in Deutschland keine, wie oben beschriebene, Verfassung, sondern ein "Grundgesetz für die BRD", welches uns von den Alliierten aufdiktiert wurde.
    Ich finde unser Grundgesetz gut und stark, aber ist keine Verfassung, in dem Sinne, wie es sogar im GG selbst in Artikel 146 definiert ist.

  • 29.09.2012, 04:19 UhrJoselyn

    Meiner Ansicht nach ist es nicht der Glaube, sondern die Menschen, die gewaltbereit und aggressiv sind. In keiner heiligen Schrift ist zu finden, dass man andere Menschen töten oder quälen soll um des Glaubens Willen. Je ungebildeter und ärmer die Menschen sind, desto eher hören sie auf diese falschen Propheten, die zu Gewalt aufrufen.

    Auch in den westlichen Regionen wurden Menschen deswegen getötet, erinnen sie sich an die Kreuzzüge oder die Hexenverbrennungen.

    Das Video ist geschmacklos, aber mehr nicht. Es ist eine Form der Meinungsfreiheit.

    Die Politik hat sich meiner Ansicht nach da nicht einzumischen und erst Recht nicht ins Grundgesetz einzugreifen. Die Glauben an ihren eigenen Gott, das Geld.

  • 26.09.2012, 12:39 Uhrwtwt

    Möchte Ihrer Meinung voll zustimmen.
    In Deutschland gibt es fast nur Kirchenparteien CDU,CSU, Grüne, spd und FDP( siehe http://hpd.de/node/14047 Das Elend des derzeitigen Liberalismus)

    Als Kirchenferner bzw. Atheist hat man nur die Wahlt zwischen den Linken und den Piraten.

    Ich hoffe, die Piraten entwickeln sich zu einer echten liberalen Partei

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