Bettina Röhl direkt

Politik mit "brauner Suppe"

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Der Wind bläst von links nach rechts

Heutzutage gibt es nur noch einen Wind, und der bläst von links gegen rechts und dies selbst dann, wenn beispielsweise der linke Terror den  rechten Terror um Längen überragt.

Dies war allerdings durchgängig in der immer noch jungen Geschichte der Bundesrepublik der Fall. Tatsache ist, dass seit Ende der sechziger Jahren das grün-rot-linke Lager (das damals teilweise anders firmierte) die Deutungshoheit im Land und in den Köpfen fest im Griff hat. Deswegen rutschen viele Wohlmeiner auf der Schweißspur ihres eigenen linken Lagers aus, wie jetzt Fahimi und halten es für völlig locker und gar normal Nazivergleiche zu insinuieren oder offen zu administrieren. Der Spruch, keine Relativierung des Völkermordes der Nazis und überhaupt der Nazis, ist im linken Lager, das mit "brauner Suppe" immer wieder herum fuhrwerkt, Gang und Gäbe geworden, so dass es tatsächlich Niemandem mehr auffällt, wenn eine solche Relativierung aus der SPD-Spitze kommt.

Das Mobbing-Verhalten großer Teile der Gesellschaft und des Establishments, konnte nur noch von wenigen besonnenen Richtern am Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 gestoppt werden, als es die unsauberen NPD-Verbotsanträge der Regierung Schröder und der beiden Parlamentskammern wegen Nichteinhaltung der verfassungsmäßigen Spielregeln zurückwies, ein Thema, auf das hier nicht weiter eingegangen werden muss. Bei zutreffender Lesart hat das Bundesverfassungsgericht der politischen Klasse und den Medien und der ganzen Gesellschaft damals jedenfalls gesagt: Schluss mit der Lynchlaune. Eine Partei wird aus gutem Grund dann verboten, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und ihr die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele in verfassungskonformer Weise nachgewiesen wird. Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen kommt das Verbot einer Partei nicht in Betracht.

Auf die Mindeststandards, die für den Umgang der im Bundestag vertretenen Parteien untereinander gelten, angewendet, heißt der Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Stigmatisierung der politischen Konkurrenz als Verfassungsfeind - und genau das meint das Wort "braune Suppe" - dann ihrerseits dem Geist des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes, die die Einzigartigkeit der Rechtsfigur Partei ausgestalten, widerspricht, wenn nicht ausreichend erweislich wahre Tatsachen vorgelegt werden, aus denen sich ergibt, dass eben die ins Visier genommene, politische Konkurrenzpartei verfassungsfeindlich oder eben in der konkreten Ausgestaltung als naziähnliche Partei verfassungsfeindlich ist.

Stimmen zu den Wahlen in Thüringen und Brandenburg

Einfach nur so populistisch eine andere Partei im Heulgesang des öffentlichen Mainstream "braune Suppe" zu nennen, genügt den Mindestanforderungen, die an eine Partei zu stellen sind, nicht. Partei sein oder SPD zu sein, bringt eben nicht nur Rechte, sondern selbstverständlich auch Pflichten. Die Partei und ihre Organe wie Fahimi müssen sich auch selber im Geiste des Grundgesetzes verhalten. Die NDP mag verfassungsfeindlich sein und ist es wahrscheinlich, aber wenn 99 % aller öffentlichen Stimmen eine Ein-Prozent-Partei wie die NPD konzertiert als Verfassungsfeind jagen, um die Menschheit vor dem Weltuntergang zu retten, entbehrt dies einer gewissen Komik nicht, aber es entbehrt vor allem verfassungsrechtlich sauberer Grundlagen.

Bitte macht ein neues NPD-Verbotsverfahren, wenn ihr es schafft, aber missbraucht die NPD nicht als Reinkarnation der Nazis, um eine Vergleichsgröße für die AfD herbei zu zaubern. Eines der Einfallstore die gesamte AfD als "braune Suppe" zu bezeichnen, ist jedenfalls die Tatsache, dass auf einen Herrn Meier oder eine Frau Y hingewiesen wird, die früher NPD oder Rep oder Schillpartei gewesen wären und folglich jetzt die AfD und ihre hunderttausenden Wähler braun verseuchten.

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