Bettina Röhl direkt

Subventionskönigin Alice Schwarzer

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Kordon um die Frauenkampfeinheit

Alte und neue Steueroasen
Ein Strand auf den Tobago Keys Quelle: dpa
Ein Schild mit dem Zeichen von Liechtenstein Quelle: REUTERS
Eine Stadt in Zypern Quelle: dapd
Festungsmuseum in Luxemburg Quelle: dpa
Wiener Opernball Quelle: dpa
Bauern in der Schweiz Quelle: dapd
Dubai Quelle: dapd

Gerade jetzt hat Schwarzer verkündet, dass Emma schwarze Zahlen schriebe. Man ist geneigt zu witzeln, dass das kein Wunder ist, wenn die Zeitschrift Emma für eine der absoluten Top-Lagen in Köln nur rund 566 Euro Miete pro Monat zahlt. Einen Beitrag für Nebenkosten leistet Emma ausweislich des Wirtschaftsplans nicht an die FMT-Stiftung. Es stellt sich im Übrigen die Frage, ob das Erbbaurecht, das die Stadt Köln wahrscheinlich ja eigens für den guten Stiftungszweck gewährt hat, überhaupt eine gewerbliche Nutzung durch eine Zeitschrift zulässt. Diesen Gedanken verfolgte der Spiegel im Jahr 1995 unter dem Titel “Bastille stürmen: Krach um den Kölner Frauenturm”: [...] Nach dem Vertrag mit der Stadt Köln, einem Erbbaurechtskontrakt, soll der Bayenturm der Öffentlichkeit zugänglich sein, eine “gewerbliche Nutzung” der geschichtsträchtigen Immobilie ist ausgeschlossen. Überprüft werden muss nun nach Ansicht des Kölner Regierungspräsidenten Franz-Josef Antwerpes, ob die Emma-Chefin “in kommerzieller Weise” Förderzwecke missbraucht hat. Der Spiegel beschreibt also schon 1995 eine Trutzburg um Schwarzer herum, die nicht durchbrochen werden konnte. Jens Blecker von IK News fragte Ende 2013 noch mal bei der Stadt Köln nach, ob der Auschluss der gewerblichen Nutzung im Erbpachtvertrag nach wie vor gültig sei. Und bekam folgende Antwort: “Eine gewerbliche oder gewerbeähnliche Nutzung ist nach wie vor ausgeschlossen.”

Und man fragt sich: Mit welchen Unterlagen haben sich die Subventionen gewährenden Behörden bis jetzt zufriedenstellen oder abspeisen lassen? Das Ganze ist eine sehr intransparente Angelegenheit und in diese Intransparenz Licht hinein zu bringen, gestaltet sich ungewöhnlich schwierig.

Seit 1994, seit Einzug des Schwarzerschen Imperiums in den Medienturm, bis heute hat es also erhebliche Subventionen aus öffentlichen Töpfen gegeben. Und auch in den Jahren davor wird es finanziell nicht allzu eng gewesen sein. Was das Generieren von Spenden anbelangt, dürfte Schwarzer kein Kind von Traurigkeit sein. Traurig ist, wie gesagt, der Kordon um diese Frauenkampfeinheit herum, der es Außenstehenden verunmöglicht ein klares Bild zu gewinnen.

Eigentlich ist dies der typische Fall, in denen sich die Finanzbehörden oder die Rechnungshöfe zu überlegen haben, ob sie sich nicht in eine Prüfung der nicht verjährten Zeiträume einschalten. Es macht den berühmten kleinen Unterschied mit großer Bedeutung, ob eine Subvention aufgrund einer vergleichsweise gebundenen Entscheidung der zuständigen Behörde zu gewähren ist, oder ob eine Subvention erst aufgrund der Ausschöpfung von umfangreichen Beurteilungs- und Ermessensspielräumen gewährt werden kann, wie im Fall der Subventionierung einer nie ganz über jeden Zweifel erhabenen Feminismus-Forscherin Schwarzer.

Wenn beispielsweise eine Investitionsförderung per Gesetz vorgeschrieben ist und jemand investiert entsprechend in seinen Betrieb, dann hat er einen Anspruch auf die Subvention. Der Fall ist ganz einfach. Wenn aber ein Vorhaben, wie das der Alice Schwarzer, auf seine Wissenschaftlichkeit, auf seine Gesellschaftsnützlichkeit, auf seine Eignung die Fraueninteressen auf optimale Weise zu fördern und natürlich auf eine Einzigartigkeit in diesem Bereich abzuklopfen ist und darüber hinaus noch die Solidität und die Lauterkeit des Wirtschaftsplans zu checken sind, tritt automatisch immer mehr, neben der Prüfung der Sache, auch eine Prüfung der Person in den Vordergrund.

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