Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist an keiner Stelle im Grundgesetz erwähnt, weder unmittelbar noch mittelbar. Diese offenkundige Tatsache festzuhalten scheint aktuell notwendiger denn je zu sein. Das öffentlich-rechtliche Rundfunkmonopol, das nach dem Krieg in den drei westlichen Besatzungszonen sukzessive etabliert wurde, war bereits eine existente, reale und auch gesellschaftlich relevante Größe, als 1949 die Bundesrepublik Deutschland und ihr Grundgesetz an den Start gingen.
Die Väter des Grundgesetzes kannten also beispielsweise den NWDR, den Nordwestdeutschen Rundfunk bestens als sie Artikel 5 der deutschen Verfassung formulierten und sie haben vielleicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut oder schon damals schlecht gefunden, aber es ist ihnen nicht eingefallen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in das Grundgesetz aufzunehmen sprich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem eine Bestandsgarantie und gar eine Monopolbestandsgarantie, eine Staatsunabhängigkeitsgarantie (Staatsferne-Garantie), eine Gebühreneinzugsgarantie, Werbeeinnahmegarantien, Sponsoring-Einnahmegarantien, privatwirtschaftlich-kapitalistische Beteiligungsgarantien, Steuervergünstigungsgarantien und viele andere garantierte Privilegien zu gewährleisten.
Und vor allem haben die Väter des Grundgesetzes den Irrsinn vermieden den öffentlich-rechtlichen Medien eine Art medialen Grundversorgungswahn als verfassungsrangigen Monopolauftrag zuzuschreiben, einen Grundversorgungsauftrag, der inzwischen zu einem Allgegenwärtigkeits-, Allwissenheits-und Meinungslenkungsjoker mutierte, zu einer Art omnipotenter Moral-und Ethikkeule, die gegen alles und jeden eingesetzt wird. Vornehmlich gegen Politiker, aber auch gegen jeden Staatsbürger und gegen die unliebsame private Konkurrenz, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk niemals auch nur ansatzweise gefährlich werden dürfte.
Nein, die Väter des Grundgesetzes waren vernünftiger. Sie haben als gleichberechtigte Aufzählung die Freiheit der Presse und die Freiheit des Rundfunks und die Freiheit des Films nebeneinander als durch das Grundgesetz gewährleistet normiert. Bis heute ist Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes nicht geändert worden und zur Änderung des Grundgesetzes bedarf es bekanntlich der doppelten Zweidrittel-Mehrheit im Parlament und in der Länderkammer. Das Institut der Verfassungsänderung, die nur in bestimmten Grenzen und nach festgelegten Spielregeln möglich ist, ist kein "Komiker"-Institut, um Merkel etwas abgewandelt zu zitieren, ist kein Juristenfetisch, sondern gehört zu den Essentialia, zum wesentlichen Kern dessen, was eine Verfassung zur Verfassung macht.
Grundgesetzliche Existenz-und Luxusgarantie
Das Bundesverfassungsgericht hat sich über die Verfassung gestellt und in einem Konglomerat von immer neuen Entscheidungen in den letzten fünfzig Jahren aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Art heilige Super-Meinungsbildungs-Beeinflussungs und-Manipulationsanstalt mit grundgesetzlicher Existenz-und Luxusgarantie werden lassen.
Willkürliches System
Nicht das Bundesverfassungsgericht hat diese eigendynamischen Prozesse gesteuert, die das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem von Kopf bis Fuß zu einer in Wahrheit verderbten, verfilzten, von Niemandem mehr kontrollierbaren Medienmaschinerie hat verkommen lassen, sondern das Bundesverfassungsgericht hat etwas anderes zu vertreten, nämlich dass die öffentlich-rechtlichen Medien sich selbsttätig zu einer Herrenreiter-Veranstaltung entwickelt haben. Eine Oligarchenschicht hat sich der Selbstkontrollmechanismen bemächtigt und steuert die jährlichen Geldzuflüsse, die hier auf 12 Milliarden per Anno geschätzt werden (Gebührenbeiträge, Werbeeinnahmen, Sponsoringeinnahmen, privatwirtschaftlich-kapitalistische Einnahmen, sonstige Einnahmen, alles gegenüber der Konkurrenz steuerprivilegiert) willkürlichst nach eigenem Gusto.
Die finanzielle Transparenz des ÖRR ist in einem grausamen Ausmaß unmöglich. Die Transparenz der Strukturen, die darüber entscheiden, wer innerhalb der ÖRR, oder besser in deren Namen, Meinung machen darf und wer nicht, wer vor die Kamera, wer vor das Mikrofon darf und wer nicht, sind trübe und zwielichtig.
Die Befehlsstrukturen, welche Meinung unter dem Deckmantel der inneren Pressefreiheit von den Vorgesetzten geduldet und welche nicht geduldet wird, sind auf eine unheimliche Art unsichtbar. Auch die wirklichen Hierarchien sind von außen nicht zu durchschauen. Und die Omertà, der Korpsgeist und das Wissen jedes einzelnen Mitarbeiters um die Tatsache, dass er Privilegien genießt, vor allem finanzielle Privilegien, die er bei vergleichbarer Arbeit auf vergleichbarem Posten in der Privatwirtschaft nicht hätte, führen dazu, dass die ÖR bei realistischer Betrachtung vom öffentlichen Recht, gemeint ist ja dann eigentlich das Grundgesetz, also vom Grundgesetz und den dort normierten Rechtsprinzipien weiter entfernt ist, als man es für möglich halten möchte.
Die Fassade ist das eine. Und die Realität ist das andere.
Ein Blick in die Geschichte lohnt. Während die Presse ihren grundgesetzlichen Auftrag vor allem durch die Vielzahl der Publikationen und die damit de facto verbundene Meinungsvielfalt erfüllte und bis heute erfüllt, startete der ÖRR mit einer minimalen Anzahl von Frequenzen. Das öffentlich-rechtliche erste deutsche Fernsehen kam mit einer einzigen Frequenz. Das führte naturgemäß dazu, dass von den damals 60 Millionen Bundesbürgern (von denen viele qualifiziert gewesen wären, die eine einzige abendliche Tagesschau vorzutragen) nur einer Mister Tagesschau sein konnte. Und dieser eine, nennen wir zum Beispiel mal den Namen Karl-Heinz-Köpke war dann der Mister Tagesschau für 100 Prozent aller deutschen Fernsehzuschauer jahrein jahraus. Und viele Bürger aus den 60 Millionen Einwohnern des Landes hielten Köpke dann auch für den eigentlichen Chef des Bundeskanzleramtes.
Quotenjagd gab es nicht. 100 Prozent Quote waren garantiert, egal was gesendet wurde. Und was gesendet wurde, bestimmte eine kleine Clique von Fernsehgewaltigen im Hintergrund, denen die Allmacht, der Ruhm und das Alleinstellungsmerkmal von Jahr zu Jahr anschwellend zu Kopf stieg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde omnipräsent. Der legendärste Showmaster aller Zeiten, Kulenkampff, genannt Kuli, das große Vorbild von Thomas Gottschalk, war regelmäßig in jeder deutschen Glotze zu sehen.
Es hat sich eine falsche Medienkultur entwickelt
Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Ab 1.1.2013 kostet die Haushaltsabgabe 17,98 Euro pro Monat. Somit wird es nicht teurer fernzusehen, Radio zu hören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die schon zahlen.
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach geprüft.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ändert sich für bereits zahlende Kunden nichts.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nein. Die Schnüffelei der GEZ ist nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Generationen über Generationen von Bundesbürgern sind mit der Existenz der Öffentlich-Rechtlichen und deren Gralshüterschaft über das Grundgesetz aufgewachsen und so hat sich eine vom Grunde her falsche Medienkultur in Deutschland entwickelt, eine, die in Ansehung des übermächtigen ÖRR verfassungsfeindlich ist.
Das ist alles lange her, aber damals wurden die für das heutige Geschehen entscheidenden Prozesse in Gang gesetzt. Die ÖR hoben immer mehr ab, wurden immer allmächtiger, immer größer, immer reicher und immer undurchsichtiger und unkontrollierbarer.
Immer größer, immer reicher, immer undurchsichtiger
Es ist ein übler Witz, möchte man dem Bundesverfassungsgericht zurufen, sich permanent um die Stärkung der Staatsferne der ÖR schier umzubringen. Tatsächlich gibt es die Einbahnstraße, aber sie führt nicht in die Richtung, dass Politiker die Meinungen, die in den ÖR verbreitet werden, kontrollieren oder beeinflussen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Politiker hecheln den ÖR hinterher, dort häufig präsent sein zu dürfen und eine positive Berichterstattung über ihre Person zu erbetteln. Und die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen Medien nutzen die Allmacht, die sie über diese verkehrte, verfassungsfeindliche Einbahnstraße haben, ja auch weidlich aus und bemänteln das Ganze, in dem sie die Fahne des edlen öffentlichen Rundfunks vor sich her tragen.
Sigmar Gabriel hat einen der besten Witze der Fernsehgeschichte gelandet. Als der omnipräsente Talkshowgast, Chef einer sagen wir mal Acht-Prozent-Partei, sich über das Selektionsverfahren der Gästelisten beschwerte, sagte Gabriel trocken: Es stimmt, Herr Westerwelle, ich habe sie noch nie in einer Talkshow gesehen.
Und genau so ist es: Einzelne Politiker, Kulturelle, Wirtschaftsleute, Personen des öffentlichen Lebens werden dauernd eingeladen, andere nie. Und das erkennbar aufgrund redaktioneller Willkür.
Das Bundesverfassungsgericht hat den grundgesetzlichen Kokon um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herum immer undurchdringlicher ausgestaltet und dabei die ÖR sukzessive in einen Himmel regelrecht oberhalb des Grundgesetzes erhoben und dieses selbstverwaltete Monstrum zu einem Konstrukt werden lassen, das in Ansehung seiner Rechte zu einem regelrecht unantastbaren Teil des Grundgesetzes wurde. In Ansehung seiner Pflichten allerdings zu einem Dickicht aus irgendwelchen Fiktionen von Worthülsen wie Grundversorgung, ausreichender Versorgung mit Geldmitteln, Staatsferne usw., was allerdings bedeutet: null Verpflichtung, Null Erfüllungskontrolle.
Null Verpflichtung, null Erfüllungskontrolle
Dass der ÖR Medien strengstens kontrolliert werden müssen, dass sie Rechenschaft bis zum letzten Cent legen müssen, dass sie von unabhängigen Buchprüfern permanent durchfilzt werden, dass sie andere Medien nicht in die Trash-Nischen verdrängen können oder Printmedien de facto in die Pleite usw., all diese entscheidenden Punkte hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Fixiertheit auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunksegen übersehen oder ignoriert, obwohl die Probleme auf der Hand liegen.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk gehört abgeschafft
Die ÖR sollen, so das Credo des Bundesverfassungsgerichtes, den Staat und seine Organe kontrollieren, also auch das Bundesverfassungsgericht selber, das allerdings von den Medien traditionell geschont wird. Nichts soll vor dem kritischen Geist und Auge dieser Medien verborgen bleiben. Das Zensurverbot des Grundgesetzes erfährt eine Überhöhung, als sei die sogenannte vierte Gewalt, nämlich in Wahrheit die ÖR selber, sakrosankt oberhalb der Rechtsordnung stehend.
Dass so solcherart allmächtige Kontrollettis und Meinungsmacher wie die ÖR ihrerseits und zwar in der Sache kontrolliert gehören, ob sie ihre Kontrollfunktion grundgesetzkonform ausüben, kommt im Gedankengut des Bundesverfassungsgerichtes vollkommen ungenügend vor.
Dabei steht doch in Artikel 5 bereits drin, dass die Pressefreiheit an den Grenzen der allgemeinen Gesetze endet. Wenn man Artikel 5 de facto wie das Bundesverfassungsgericht es faktisch tut, als eine Existenzgarantie der ÖR ansieht, dann ist der Regelung gleichwohl ebenfalls zu entnehmen, dass genauso gut private Rundfunkmedien eine Existenzberechtigung haben und nicht im Wettbewerb durch die ÖR zu "Unterschichten"-Veranstaltungen degradiert werden dürfen.
Die ÖR gehören abgeschafft und privatisiert
Es bedarf einer medialen Kulturrevolution in Deutschland! Die ÖR gehören ersatzlos abgeschafft. Von der EU ausgehend wird alles, was nicht niet-und nagelfest ist, privatisiert. Warum also nicht die ÖR in Privateigentum überführen. Mit Sozialplänen, Übergangsplänen und allem drum und dran. Und mit der Maßgabe, dass auf dem so geschaffenen qualitativ neu und anders strukturierten und zu konzessionierenden Rundfunk-und Fernsehmarkt sich völlig neue Möglichkeiten für Pay-TV neben Free-TV eröffnen. Ein großer Vorteil wäre auch, dass plötzlich die Finanzämter die Nachfolgeunternehmen der ÖR routinemäßig unter die Lupe nehmen und dass die Vorschriften von Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit Platz greifen und dass gegebenenfalls Veröffentlichungspflichten der Bilanzen entstehen.
Die Heuchelei der ÖR hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Niemand sonst kritisiert und schilt und bemakelt beispielsweise Dumpinglöhne, unwürdige Minimallöhne so sehr wie die ÖR, was diese nicht daran hindert freie Mitarbeiter anzuheuern, die für Stundenlöhne schaffen, die unter aller Sau liegen, um es so krass auszudrücken, wie es ist. Die freien Mitarbeiter haben gar keine Sicherheit und sind dennoch gern gefragt. All das, was an negativen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu beklagen ist, findet sich bei den ÖR in hemmungsloser Form wieder. Es wird zum Vorteil einiger weniger Stars und Sternchen outgesourct und dies umgekehrt zum Nachteil vieler. Die Einkommensschere in den öffentlich-rechtlichen Medien ist im Zweifel deutlich größer als bei der fiesesten deutschen Bank oder sonstigen Kapitalistenveranstaltungen.
Hat das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten?
Je mehr man sich mit den ÖR befasst, desto mehr muss man zu der Auffassung gelangen, dass das Bundesverfassungsgericht, eingebettet in die beschriebene gesellschaftliche Dynamik, gleichermaßen als Spielball dieser Dynamik wie auch als Motor Selbiger seine Kompetenzen überschritten hat und sich nicht mehr als Verfassungsgericht, sondern als Gesetzgeber benommen hat.
Sie sind nicht die Verfassung oder deren wichtigster Bestandteil
Die ÖR sind nicht die Verfassung und sie sind auch nicht deren wichtigster Bestandteil oder überhaupt ein Bestandteil der Verfassung. Sie sind Mitspieler auf dem Medienmarkt und genießen alle Rechte und Pflichten wie jeder andere Medienmacher auch. Die Privilegierungen haben eine Rechtswirklichkeit geschaffen, die unerkannterweise längst nicht mehr hinnehmbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die ÖR, die mit den real existierenden aus dem Ruder gelaufenen Medien dieses Namens schon lange nichts mehr zu tun haben. Idealtypische öffentlich-rechtliche Edelmedien, in denen nur edle Menschen mit edlen Absichten und edlen Fähigkeiten den Menschen in Sachen Demokratie auf die Sprünge helfen, sie informieren, sie bilden, sie unterhalten und einfach nur glücklich machen und die dazu auch noch Vielfalt und Kreativität über das Land bringen, wären schön. Solche Medien gesetzlich und verfassungsrechtlich zu schützen wäre dann allerdings keine wesentliche Aufgabe. Die überbordenden Rechte gegenüber No-Pflichten, die die Verfassungswirklichkeit der ÖR bestimmen, sind etwas, was im Kosmos des Bundesverfassungsgerichtes entweder unbekannt ist oder übersehen wird.
Der politische Korrektheitsfunk
Wer wie die ÖR in Saus und Braus lebt, auch weil er weiß, dass ihm das Geld nicht ausgehen kann, meldet seinen aktuellen Luxus-Geldbedarf an. Und er meldet für die Zukunft den jeweils steigenden Bedarf (Inflation, neue Techniken, bessere Versorgungskonzepte usw.) an. Und er meldet einen immer höheren Bedarf. Und die staatlichen Organe und die Parlamente und die Regierungen, deren Kontrollrechte vom Bundesverfassungsgericht auch noch beschnitten werden, nicken ab und niemand will sich bei den ÖR unbeliebt machen. Was hat das mit öffentlich-rechtlichem, der Verfassung verpflichtetem Haushalten zu tun? Nichts.
Der Etat der ÖR ist das Gegenteil von Verfassung. Und jetzt passierte, mit einem halben Jahrhundert Verzug, was schon immer wünschenswert gewesen wäre: Die neue Rundfunksteuer hat plötzlich den Unmut vieler Bürger erregt und einen lange schwelenden Unmut, dessen wahre Ursachen noch gar nicht erkannt sind, geweckt; der öffentlich-rechtliche politische Korrektheitsfunk hat eine große Distanz zum realen Leben vieler Bürger aufgebaut, die sich mit ihren Interessen und Problemen nicht wieder finden und oft statt politischer Information, politisch gefärbte Meinung und Faktenselektion erfahren und dafür auch noch eine Jahresteuer von über 200 Euro entrichten müssen.
Das Beitragsmodell des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhoff hat auch immanente verfassungsrechtliche Mängel. Vor allen Dingen das Mehrfach-Abkassieren ein und desselben Bürgers, der schon als Mitglied seines Haushaltes Rundfunkgebühren zahlt, ist ausgeschlossen. Er soll nämlich nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach zahlen, zum Beispiel als Automieter, als Drogeriemarktkonsument, als Bahnfahrer usw.
Sofortige Privatisierung notwendig
Eine juristische Person kann in ihren Betriebsstätten Wasser verbrauchen und Strom und was sonst noch, aber sie kann weder Rundfunk hören noch Fernsehen. Und das auch nicht im Internet, wo die ÖR eigentlich gar nichts zu suchen haben. Öffentlich-rechtliche Medien konsumieren können höchstens die Kunden, die aber alle schon als Haushaltsmitglieder Rundfunkgebühren zahlen und die in dem Moment, in dem sie einkaufen gehen oder in der Bahn fahren und dort Rundfunk hören, in ihrer eigenen Wohnung währenddessen keinen Rundfunk konsumieren (können). Auf ein und derselben Schnapsflasche können Zuckersteuer, Alkoholsteuer, Mehrwertsteuer ruhen, aber nicht zwei Mal dieselbe Mehrwertsteuer. Das wäre Enteignung und verstieße gegen Artikel 14. Auch wenn man die öffentlich-rechtliche Rundfunkabgabe nicht als Steuer wertet, ist das Mehrfachabkassieren verfassungswidrig.
Bürger werden mehrfach abkassiert
Das erhöhte Rundfunksteuern mit denen die Wirtschaft belastet wird, auf die Preise umgeschlagen werden, ist evident, denn alle Unternehmen sind gleich betroffen, also lässt der Wettbewerb die Preiserhöhung zu. Und die Wohngemeinschaft, die nun definitiv aus vielen Haushalten besteht, wird mal eben locker wie ein Haushalt behandelt, so dass deren Mitglieder für Pfennigbeträge Rundfunk-und Fernsehen der ÖR konsumieren, wohingegen Schwerstbehinderte, wie etwa Blinde, wenn sie denn überhaupt das gleiche Gehaltsniveau wie nicht Behinderte erreichen, plötzlich ihrer Gebührenbefreiung verlustig gehen.
Das Kirchhoffsche Werk erzeugt zu Recht Unmut. Den größten Unmut sollte allerdings die Feigheit und die Dummheit der Politiker und der Parlamentarier erzeugen, die die neue Rundfunksteuer etabliert haben.
Da gerieren sich die ÖR immer wieder als Kämpfer gegen den Überwachungsstaat und werden jetzt selber zur Überwachungsbehörde. Zum Verfassungsorgan hochgejubelt, werden sie jetzt von den Meldeämtern mit Personendaten von Amts wegen beliefert, um die Rundfunksteuer erleichtert abkassieren zu können. Auch das ist ein Indiz dafür, dass dem Gesetzgeber und den verantwortlichen Medienleuten jedes Maß abhanden gekommen ist.
Es gibt für das de facto verfassungsfeindliche, real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunksystem keine praktische Heilung außer der Abschaffung und damit erledigt sich natürlich auch jedwede Rundfunksteuer, sei es, dass sie als Gebühr oder Abgabe oder sonst daher kommt. Die einzig sinnvolle Heilung des Komplexes der öffentlich-rechtlichen Medien erscheint die sofortige Privatisierung.
P.S. Die ÖR berichten gierig über die kleinste Protestbewegung gegen die sinnvollste Sache. Die Protestwelle gegen die Rundfunkbeiträge und die Initiative eine Petition gegen die Rundfunkbeiträge auf die Beine zu stellen, ist eigenartiger Weise nicht Gegenstand der aktuellen öffentlich-rechtlichen Berichterstattung.