Bettina Röhl direkt

Kulturrevolution gegen ARD, ZDF und Co!

Bettina Röhl Publizistin

Das Bundesverfassungsgericht hat die öffentlich-rechtlichen Medien in der Vergangenheit zu einer überprivilegierten, demokratiefeindlichen Machtmaschinerie werden lassen. Der neue Rundfunkbeitrag ist als faktische Mehrfachbesteuerung verfassungswidrig. Der einzige Ausweg: die Privatisierung

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Der einzige plausible Ausweg scheint die rasche Privatisierung der Öffentlich-Rechtlichen. Quelle: dpa

Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem ist an keiner Stelle im Grundgesetz erwähnt, weder unmittelbar noch mittelbar. Diese offenkundige Tatsache festzuhalten scheint aktuell notwendiger denn je zu sein. Das öffentlich-rechtliche Rundfunkmonopol, das nach dem Krieg in den drei westlichen Besatzungszonen sukzessive etabliert wurde, war bereits eine existente, reale und auch gesellschaftlich relevante Größe, als 1949 die Bundesrepublik Deutschland und ihr Grundgesetz an den Start gingen.

Die Väter des Grundgesetzes kannten also beispielsweise den NWDR, den Nordwestdeutschen Rundfunk bestens als sie Artikel 5 der deutschen Verfassung formulierten und sie haben vielleicht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gut oder schon damals schlecht gefunden, aber es ist ihnen nicht eingefallen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in das Grundgesetz aufzunehmen sprich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem eine Bestandsgarantie und gar eine Monopolbestandsgarantie, eine Staatsunabhängigkeitsgarantie (Staatsferne-Garantie), eine Gebühreneinzugsgarantie, Werbeeinnahmegarantien, Sponsoring-Einnahmegarantien, privatwirtschaftlich-kapitalistische Beteiligungsgarantien, Steuervergünstigungsgarantien und viele andere garantierte Privilegien zu gewährleisten.

Und vor allem haben die Väter des Grundgesetzes den Irrsinn vermieden den öffentlich-rechtlichen Medien eine Art medialen Grundversorgungswahn als verfassungsrangigen Monopolauftrag zuzuschreiben, einen Grundversorgungsauftrag, der inzwischen zu einem Allgegenwärtigkeits-, Allwissenheits-und Meinungslenkungsjoker mutierte, zu einer Art omnipotenter Moral-und Ethikkeule, die gegen alles und jeden eingesetzt wird. Vornehmlich gegen Politiker, aber auch gegen jeden Staatsbürger und gegen die unliebsame private Konkurrenz, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk niemals auch nur ansatzweise gefährlich werden dürfte.

Nein, die Väter des Grundgesetzes waren vernünftiger. Sie haben als gleichberechtigte Aufzählung die Freiheit der Presse und die Freiheit des Rundfunks und die Freiheit des Films nebeneinander als durch das Grundgesetz gewährleistet normiert. Bis heute ist Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes nicht geändert worden und zur Änderung des Grundgesetzes bedarf es bekanntlich der doppelten Zweidrittel-Mehrheit im Parlament und in der Länderkammer. Das Institut der Verfassungsänderung, die nur in bestimmten Grenzen und nach festgelegten Spielregeln möglich ist, ist kein "Komiker"-Institut, um Merkel etwas abgewandelt zu zitieren, ist kein Juristenfetisch, sondern gehört zu den Essentialia, zum wesentlichen Kern dessen, was eine Verfassung zur Verfassung macht.

Grundgesetzliche Existenz-und Luxusgarantie

Das Bundesverfassungsgericht hat sich über die Verfassung gestellt und in einem Konglomerat von immer neuen Entscheidungen in den letzten fünfzig Jahren aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Art heilige Super-Meinungsbildungs-Beeinflussungs und-Manipulationsanstalt mit grundgesetzlicher Existenz-und Luxusgarantie werden lassen.

Willkürliches System

So viel verdienen die TV-Chefs
Tom Buhrow Quelle: dpa
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Dagmar reim Quelle: dpa/dpaweb
Peter Boudgoust Quelle: PR

Nicht das Bundesverfassungsgericht hat diese eigendynamischen Prozesse gesteuert, die das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem von Kopf bis Fuß zu einer in Wahrheit verderbten, verfilzten, von Niemandem mehr kontrollierbaren Medienmaschinerie hat verkommen lassen, sondern das Bundesverfassungsgericht hat etwas anderes zu vertreten, nämlich dass die öffentlich-rechtlichen Medien sich selbsttätig zu einer Herrenreiter-Veranstaltung entwickelt haben. Eine Oligarchenschicht hat sich der Selbstkontrollmechanismen bemächtigt und steuert die jährlichen Geldzuflüsse, die hier auf 12 Milliarden per Anno geschätzt werden (Gebührenbeiträge, Werbeeinnahmen, Sponsoringeinnahmen, privatwirtschaftlich-kapitalistische Einnahmen, sonstige Einnahmen, alles gegenüber der Konkurrenz steuerprivilegiert) willkürlichst nach eigenem Gusto.

Die finanzielle Transparenz des ÖRR ist in einem grausamen Ausmaß unmöglich. Die Transparenz der Strukturen, die darüber entscheiden, wer innerhalb der ÖRR, oder besser in deren Namen, Meinung machen darf und wer nicht, wer vor die Kamera, wer vor das Mikrofon darf und wer nicht, sind trübe und zwielichtig.

Die Befehlsstrukturen, welche Meinung unter dem Deckmantel der inneren Pressefreiheit von den Vorgesetzten geduldet und welche nicht geduldet wird, sind auf eine unheimliche Art unsichtbar. Auch die wirklichen Hierarchien sind von außen nicht zu durchschauen. Und die  Omertà, der Korpsgeist und das Wissen jedes einzelnen Mitarbeiters um die Tatsache, dass er Privilegien genießt, vor allem finanzielle Privilegien, die er bei vergleichbarer Arbeit auf vergleichbarem Posten in der Privatwirtschaft nicht hätte, führen dazu, dass die ÖR bei realistischer Betrachtung vom öffentlichen Recht, gemeint ist ja dann eigentlich das Grundgesetz, also vom Grundgesetz und den dort normierten Rechtsprinzipien weiter entfernt ist, als man es für möglich halten möchte.

Die Fassade ist das eine. Und die Realität ist das andere.

Ein Blick in die Geschichte lohnt. Während die Presse ihren grundgesetzlichen Auftrag vor allem durch die Vielzahl der Publikationen und die damit de facto verbundene Meinungsvielfalt erfüllte und bis heute erfüllt, startete der ÖRR mit einer minimalen Anzahl von Frequenzen. Das öffentlich-rechtliche erste deutsche Fernsehen kam mit einer einzigen Frequenz. Das führte naturgemäß dazu, dass von den damals 60 Millionen Bundesbürgern (von denen viele qualifiziert gewesen wären, die eine einzige abendliche Tagesschau vorzutragen) nur einer Mister Tagesschau sein konnte. Und dieser eine, nennen wir zum Beispiel mal den Namen Karl-Heinz-Köpke war dann der Mister Tagesschau für 100 Prozent aller deutschen Fernsehzuschauer jahrein jahraus. Und viele Bürger aus den 60 Millionen Einwohnern des Landes hielten Köpke dann auch für den eigentlichen Chef des Bundeskanzleramtes.

Quotenjagd gab es nicht. 100 Prozent Quote waren garantiert, egal was gesendet wurde. Und was gesendet wurde, bestimmte eine kleine Clique von Fernsehgewaltigen im Hintergrund, denen die Allmacht, der Ruhm und das Alleinstellungsmerkmal von Jahr zu Jahr anschwellend zu Kopf stieg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurde omnipräsent. Der legendärste Showmaster aller Zeiten, Kulenkampff, genannt Kuli, das große Vorbild von Thomas Gottschalk, war regelmäßig in jeder deutschen Glotze zu sehen.

Es hat sich eine falsche Medienkultur entwickelt

Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe

Generationen über Generationen von Bundesbürgern sind mit der Existenz der Öffentlich-Rechtlichen und deren Gralshüterschaft über das Grundgesetz aufgewachsen und so hat sich eine vom Grunde her falsche Medienkultur in Deutschland entwickelt, eine, die in Ansehung des übermächtigen ÖRR verfassungsfeindlich ist.

Das ist alles lange her, aber damals wurden die für das heutige Geschehen entscheidenden Prozesse in Gang gesetzt. Die ÖR hoben immer mehr ab, wurden immer allmächtiger, immer größer, immer reicher und immer undurchsichtiger und unkontrollierbarer.

Immer größer, immer reicher, immer undurchsichtiger

Es ist ein übler Witz, möchte man dem Bundesverfassungsgericht zurufen, sich permanent um die Stärkung der Staatsferne der ÖR schier umzubringen. Tatsächlich gibt es die Einbahnstraße, aber sie führt nicht in die Richtung, dass Politiker die Meinungen, die in den ÖR verbreitet werden, kontrollieren oder beeinflussen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Politiker hecheln den ÖR hinterher, dort häufig präsent sein zu dürfen und eine positive Berichterstattung über ihre Person zu erbetteln. Und die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen Medien nutzen die Allmacht, die sie über diese verkehrte, verfassungsfeindliche Einbahnstraße haben, ja auch weidlich aus und bemänteln das Ganze, in dem sie die Fahne des edlen öffentlichen Rundfunks vor sich her tragen.

Sigmar Gabriel hat einen der besten Witze der Fernsehgeschichte gelandet. Als der omnipräsente Talkshowgast, Chef einer sagen wir mal Acht-Prozent-Partei, sich über das Selektionsverfahren der Gästelisten beschwerte, sagte Gabriel trocken: Es stimmt, Herr Westerwelle, ich habe sie noch nie in einer Talkshow gesehen.

Seit Anfang des Jahres muss jeder Bundesbürger, sofern er nicht taubblind ist, GEZ bezahlen. WDR-Fernsehchef Jörg Schönenborn spricht von einer notwendigen und nützlichen "Demokratie-Abgabe".
von Bettina Röhl

Und genau so ist es: Einzelne Politiker, Kulturelle, Wirtschaftsleute, Personen des öffentlichen Lebens werden dauernd eingeladen, andere nie. Und das erkennbar aufgrund redaktioneller Willkür.

Das Bundesverfassungsgericht hat den grundgesetzlichen Kokon um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk herum immer undurchdringlicher ausgestaltet und dabei die ÖR sukzessive in einen Himmel regelrecht oberhalb des Grundgesetzes erhoben und dieses selbstverwaltete Monstrum zu einem Konstrukt werden lassen, das in Ansehung seiner Rechte zu einem regelrecht unantastbaren Teil des Grundgesetzes wurde. In Ansehung seiner Pflichten allerdings zu einem Dickicht aus irgendwelchen Fiktionen von Worthülsen wie Grundversorgung, ausreichender Versorgung mit Geldmitteln, Staatsferne usw., was allerdings bedeutet: null Verpflichtung, Null Erfüllungskontrolle.

Null Verpflichtung, null Erfüllungskontrolle

Dass der ÖR Medien strengstens kontrolliert werden müssen, dass sie Rechenschaft bis zum letzten Cent legen müssen, dass sie von unabhängigen Buchprüfern permanent durchfilzt werden, dass sie andere Medien nicht in die Trash-Nischen verdrängen können oder Printmedien de facto in die Pleite usw., all diese entscheidenden Punkte hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Fixiertheit auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunksegen übersehen oder ignoriert, obwohl die Probleme auf der Hand liegen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk gehört abgeschafft

Welche alten TV-Shows die Deutschen zurückwollen
Nur acht Prozent der Befragten wünschen sich die Sendung „Gut gefragt ist halb gewonnen“ aus den 60er Jahren zurück auf die Bildschirme. Bei der Sendung handelte es sich um ein 25-minütiges Ratespiel mit Hans Rosenthal, der später auch „Dalli Dalli“ moderierte.
Die „Pyramide “ ist eine Spielshow mit Dieter Thomas Heck aus den 70er Jahren. Die Sendung wurde nach der Ratewand benannt, an der Themen pyramidenförmig angeordnet waren. Ziel war es, verschiedene Begriffe seinem Teampartner möglichst schnell mit Worten und Gesten zu umschreiben, ohne Teile des gesuchten Begriffs zu nennen. Allerdings nur 13 Prozent der Befragten könnten sich erneut für eine solche Art der Unterhaltung erwärmen. Ärgerlich nur, dass das ZDF gerade dieses offenbar nicht sehr vermisste Format ab August wiederbelebt. Quelle: dpa - picture-alliance
14 Prozent der Befragten, darunter 28 Prozent der über 60-Jährigen, wünschen dich die Sendung „Der goldene Schuss“ zurück ins Fernsehen. Dabei geht es ums das Armbrustspiel, bei dem ein Telefonkandidat dem Kameramann mit verbundenen Augen Anweisungen gibt, damit er die Zielscheibe trifft. Quelle: dpa - picture-alliance
Die Traumhochzeit mit Linda de Mol zog Mitte der 90er Jahre viele Frauen vor den heimischen Fernsehern in ihren Bann. Es sind auch vor allem Frauen, die sich die Sendung zurückwünschen (24 Prozent), Männer lässt die romantische Unterhaltung eher kalt (7 Prozent). 15 Prozent sind es insgesamt, die sagen, dass die Traumhochzeit wieder laufen sollte. Quelle: dpa - picture-alliance
„Alles oder nichts“ lief drei Jahrzehnte im deutschen Fernsehen und war eine Quizsendung, bei der sich die Kandidaten ihr Fachgebiet, in dem sie befragt wurden, selbst aussuchen konnten. Das führte dazu, dass bei den letzten Fragen das Publikum oder die Moderatoren selbst nichts mehr von der Materie verstanden. Die Sendung wurde mit Erich Helmensdorfer als Moderator bekannt, als Letzter übernahm Max Schautzer (Foto) den Job. 20 Prozent der Befragten würden diese Sendung gerne erneut sehen. Quelle: dpa - picture-alliance
„Auf Los geht's los“, in den 70-er und 80-er Jahren eine große Samstagabendshow mit Joachim Fuchsberger, würden ebenfalls 20 Prozent der Befragten wieder gerne auf dem Bildschirm sehen. Ähnlich wie „Wetten, dass...?“ fand die Show damals an wechselnden Veranstaltungsorten statt und hatte eine Menge verschiedener Spiele im Programm. Quelle: dpa - picture-alliance
„Geld oder Liebe“ war eine Spielshow mit Jürgen von der Lippe. Vom 28. September 1989 bis zum 9. Juni 2001 gab es 90 Folgen. 20 Prozent der Befragten, bei den 30- bis 44-Jährigen sind es sogar 33 Prozent, wünschen sich die Sendung zurück. Quelle: dpa - picture-alliance

Die ÖR sollen, so das Credo des Bundesverfassungsgerichtes, den Staat und seine Organe kontrollieren, also auch das Bundesverfassungsgericht selber, das allerdings von den Medien traditionell geschont wird. Nichts soll vor dem kritischen Geist und Auge dieser Medien verborgen bleiben. Das Zensurverbot des Grundgesetzes erfährt eine Überhöhung, als sei die sogenannte vierte Gewalt, nämlich in Wahrheit die ÖR selber, sakrosankt oberhalb der Rechtsordnung stehend.

Dass so solcherart allmächtige Kontrollettis und Meinungsmacher wie die ÖR ihrerseits und zwar in der Sache kontrolliert gehören, ob sie ihre Kontrollfunktion grundgesetzkonform ausüben, kommt im Gedankengut des Bundesverfassungsgerichtes vollkommen ungenügend vor.

Dabei steht doch in Artikel 5 bereits drin, dass die Pressefreiheit an den Grenzen der allgemeinen Gesetze endet. Wenn man Artikel 5 de facto wie das Bundesverfassungsgericht es faktisch tut, als eine Existenzgarantie der ÖR ansieht, dann ist der Regelung gleichwohl ebenfalls zu entnehmen, dass genauso gut private Rundfunkmedien eine Existenzberechtigung haben und nicht im Wettbewerb durch die ÖR  zu "Unterschichten"-Veranstaltungen degradiert werden dürfen.

Die ÖR gehören abgeschafft und privatisiert

Es bedarf einer medialen Kulturrevolution in Deutschland! Die ÖR gehören ersatzlos abgeschafft. Von der EU ausgehend wird alles, was nicht niet-und nagelfest ist, privatisiert. Warum also nicht die ÖR in Privateigentum überführen. Mit Sozialplänen, Übergangsplänen und allem drum und dran.  Und mit der Maßgabe, dass auf dem so geschaffenen qualitativ neu und anders strukturierten und zu konzessionierenden Rundfunk-und Fernsehmarkt sich völlig neue Möglichkeiten für Pay-TV neben Free-TV eröffnen. Ein großer Vorteil wäre auch, dass plötzlich die Finanzämter die Nachfolgeunternehmen der ÖR routinemäßig unter die Lupe nehmen und dass die Vorschriften von Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit Platz greifen und dass gegebenenfalls Veröffentlichungspflichten der Bilanzen entstehen.

Die beliebtesten Moderatoren 2012
Nach dem kleinen Aussetzer im letzten Jahr hat Günther Jauch wieder den Titel als Deutschlands TV-„Über-Moderator“ erstritten. Das hat er sicher nicht zuletzt auch seiner neuen Polittalk-Sendung zu verdanken. In der Umfrage werden ihm vor allem Überzeugungskraft und Kompetenz zugeschrieben. Auch in Sachen Glaubwürdigkeit und Sympathie kann ihm aber kaum einer das Wasser reichen. Jauch schafft es zudem, sich nicht in einem Maße vor die Kamera zu drängen, dass die Zuschauer seiner überdrüssig werden. Quelle: dpa
Aufholbedarf hat Günther Jauch offenbar noch als Polittalker. Zwar holt er auch in dieser Kategorie den ersten Platz und hängte mit Sandra Maischberger die First Lady der politischen Talkrunde ab. Gegenüber beispielsweise Peter Hahne (Platz 2, links im Bild) fehlt es ihm allerdings noch an dem letzten Quäntchen Fachkompetenz. Hahne kann aber auch lebensnah talken, wie sein Gespräch mit dem „Wetten, dass...“-Unfallopfer Samuel Koch belegt. Quelle: dpa
Den dritten Platz unter den beliebtesten Polittalkern macht mit ihrer gleichnamigen Talkshow ARD-Moderatorin Anne Will (R). Und nicht nur das: Die Zuschauer wünschen sich von ihr sogar mehr Bildschirmpräsenz. Quelle: dpa
Den ersten Platz in der Kategorie „Show-Moderation“ hat Günther Jauch sich wieder zurückgeholt, nachdem Thomas Gottschalk im letzten Jahr überraschend auftrumpfte. Er erreicht in diesem Jahr einen Score von 8,2 Punkten und lässt damit Hape Kerkeling mit einem Wert von 8,0 hinter sich. Das hat Jauch vor allem seiner Glaubwürdigkeit und Sympathie zu verdanken. Denn unter dem Gesichtspunkt „Kernkompetenz Show“ liegt Kerkeling vor ihm. Quelle: dapd
Der dritte Platz im Show-Bereich ging an Jörg Pilawa. Hinter ihm kraxelte Barbara Schöneberger von Platz fünf auf Platz vier, muss sich diesen aber mit Ex-Stefan-Raab-Sklave und „1, 2 oder 3“-Moderator Elton teilen. Quelle: dpa
Ist es sein verschmitztes Grinsen? Auch Jauchs Attraktivitäts-Wert im Mafo-Ranking ist stark gestiegen und liegt nun immerhin bei 6,4 Punkten. Bei den Befragten gilt der Moderator außerdem als besonders humorvoll und gebildet. Doch Jauch muss auch eine Niederlage einstecken. Im letzten Jahr beurteilten ihn noch mehr als 40 Prozent der Zuschauer als schlagfertig. Nur noch 30 Prozent sehen das in diesem Jahr genauso. Mit anderen Worten: Jauch darf gegenüber seinen politischen Gästen auch gern mal die verbale Keule auspacken. Quelle: dpa
Der einzige Held des Moderatoren-Rankings ist Jauch natürlich nicht. Auch Jörg Pilawa bekommt langsam wieder Oberwasser - und ist daher auch außerhalb des TV-Studios gern gesehener Gast, zum Beispiel als Werber für die Welthungerhilfe. Nachdem er im vergangenen Jahr von ARD zum ZDF wechselte, hat er sein Image wieder verbessern können. Nun machte Pilawa sogar den ersten Platz unter den Talkshow-Moderatoren. Silber geht in dieser Rubrik an Barbara Schöneberger zusammen mit Markus Lanz. Quelle: dpa

Die Heuchelei der ÖR hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Niemand sonst kritisiert und schilt und bemakelt beispielsweise Dumpinglöhne, unwürdige Minimallöhne so sehr wie die ÖR, was diese nicht daran hindert freie Mitarbeiter anzuheuern, die für Stundenlöhne schaffen, die unter aller Sau liegen, um es so krass auszudrücken, wie es ist. Die freien Mitarbeiter haben gar keine Sicherheit und sind dennoch gern gefragt. All das, was an negativen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu beklagen ist, findet sich bei den ÖR in hemmungsloser Form wieder. Es wird zum Vorteil einiger weniger Stars und Sternchen outgesourct und dies umgekehrt zum Nachteil vieler. Die Einkommensschere in den öffentlich-rechtlichen Medien ist im Zweifel deutlich größer als bei der fiesesten deutschen Bank oder sonstigen Kapitalistenveranstaltungen.

Hat das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten?

Je mehr man sich mit den ÖR befasst, desto mehr muss man zu der Auffassung gelangen, dass das Bundesverfassungsgericht, eingebettet in die beschriebene gesellschaftliche Dynamik, gleichermaßen als Spielball dieser Dynamik wie auch als Motor Selbiger seine Kompetenzen überschritten hat und sich nicht mehr als Verfassungsgericht, sondern als Gesetzgeber benommen hat.

Sie sind nicht die Verfassung oder deren wichtigster Bestandteil

Seit Jahren nervt Rundfunkrätin Andrea Verpoorten der überhebliche Tonfall und die Intransparenz öffentlich-rechtlicher Anstalten. Angesichts der GEZ-Umstellung fordert sie mehr Qualität und Kontrolle der Sender.
von Silke Fredrich

Die ÖR sind nicht die Verfassung und sie sind auch nicht deren wichtigster Bestandteil oder überhaupt ein Bestandteil der Verfassung. Sie sind Mitspieler auf dem Medienmarkt und genießen alle Rechte und Pflichten wie jeder andere Medienmacher auch. Die Privilegierungen haben eine Rechtswirklichkeit geschaffen, die unerkannterweise längst nicht mehr hinnehmbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt über die ÖR, die mit den real existierenden aus dem Ruder gelaufenen Medien dieses Namens schon lange nichts mehr zu tun haben. Idealtypische öffentlich-rechtliche Edelmedien, in denen nur edle Menschen mit edlen Absichten und edlen Fähigkeiten den Menschen in Sachen Demokratie auf die Sprünge helfen, sie informieren, sie bilden, sie unterhalten und einfach nur glücklich machen und die dazu auch noch Vielfalt und Kreativität über das Land bringen, wären schön. Solche Medien gesetzlich und verfassungsrechtlich zu schützen wäre dann allerdings keine wesentliche Aufgabe. Die überbordenden Rechte gegenüber No-Pflichten, die die Verfassungswirklichkeit der ÖR bestimmen, sind etwas, was im Kosmos des Bundesverfassungsgerichtes entweder unbekannt ist oder übersehen wird.

Der politische Korrektheitsfunk

Wer wie die ÖR in Saus und Braus lebt, auch weil er weiß, dass ihm das Geld nicht ausgehen kann, meldet seinen aktuellen Luxus-Geldbedarf an. Und er meldet für die Zukunft den jeweils steigenden Bedarf (Inflation, neue Techniken, bessere Versorgungskonzepte usw.) an. Und er meldet einen immer höheren Bedarf. Und die staatlichen Organe und die Parlamente und die Regierungen, deren Kontrollrechte vom Bundesverfassungsgericht auch noch beschnitten werden, nicken ab und niemand will sich bei den ÖR unbeliebt machen. Was hat das mit öffentlich-rechtlichem, der Verfassung verpflichtetem Haushalten zu tun? Nichts.

Hund soll Rundfunkgebühr zahlen
Eine kuriose Zahlungsaufforderung zum Rundfunkbeitrag ist Anfang 2015 in Koblenz an einen Janosch Städtler gegangen. Doch dabei handelt es sich um einen Hund - genauer gesagt, um einen sechsjährigen Ungarischen Jagdhund, wie sein Herrchen Christian Städtler berichtet. Dabei schaue Janosch gar nicht gern Fernsehen, meinte Städtler scherzend - anders als sein früherer Hund, der Tierfilme mitgeguckt habe. „Janosch will abends seine Ruhe haben.“ Bleibt die Frage, wie es zu dem Missgeschick kommen konnte. „Das hört sich sehr nach einem Scherz an“, zitierte die „Rhein-Zeitung“ einen Sprecher des Beitragsservices. Angemeldet worden sei das Tier im Internet auf der Seite rundfunkbeitrag.de - vermutlich von einem Witzbold. Quelle: dpa
Auch Tote stehen auf der GEZ-Fahndungsliste: Schon im Jahr 2009 bekam der Rechenmeister Adam Ries, besser bekannt als Adam Riese, Post von der GEZ. Das Adam-Ries-Museum in dessen ehemaligem Wohnhaus im sächsischen Annaberg-Buchholz erhielt ein Schreiben, das den Mathematiker aufforderte, seine Rundfunkgeräte anzumelden. Allerdings war Ries bereits am 30. März 1559 gestorben, also vor gut 450 Jahren. Die Berichte zu der Posse haben das Museum damals sogar im Ausland bekannt gemacht - das fand der Chef des Adam-Ries-Bundes, Rainer Gebhardt, noch ziemlich gut. Erst ein klärender Anruf der Museumsdirektion konnte die Gebührenfahnder davon überzeugen, dass bei Adam Ries nichts mehr zu holen war. Diese wertvolle Information hat die Umwandlung der GEZ in den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice offensichtlich nicht überdauert: Denn Anfang Februar ist beim Adam-Ries-Museum wieder Post eingegangen. In dem Schreiben wurde "Herr Adam Ries" aufgefordert, für das erste Quartal dieses Jahres 53,94 Euro an Rundfunkgebühren zu entrichten. Der Verein, der das Museum betreibt, habe höflich geantwortet, dass maximal 17,97 Euro fällig sein dürften - wegen der Gemeinnützigkeit von Verein und Museum, teilte Gebhardt mit. Diesmal findet er den Vorfall weniger lustig. "Wir wollen als seriöses Museum wahrgenommen werden", sagte er. Quelle: Gemeinfrei
Bei ihrer Jagd auf Schwarzseher macht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) keine Kompromisse. So forderte sie 2003 von einer „Frau Walburga ST“ im Münsterland unter Androhung von 1000 Euro Bußgeld ultimativ die Entrichtung von Rundfunkgebühren. Jedoch handelte es sich bei der vermuteten Schwarzseherin um die Heilige Walburga, Schutzpatronin einer katholischen Kirchengemeinde. Der Pfarrer der Kirche schrieb zunächst noch belustigt einen Antwortbrief im Namen der Schutzpatronin: „Ich - um 710 geboren, da es noch keine Radio- und Fernsehgeräte gab - kann ja verstehen, dass man in Zeiten knapper Kassen jedem Hinweis nachgehen muss, wo noch was zu holen ist. Aber dass Sie dabei nicht einmal vor der Kirche und den Heiligen Halt machen, stimmt mich doch ein bisschen traurig.“ Ein Jahr war Ruhe, dann forderte die GEZ von Frau Walburga ST 1242,82 Euro für den Betrieb eines alten Videogeräts im örtlichen Pfarrheim. Quelle: dpa
In München forderte die GEZ einen toten Dackel auf, für seinen Fernseher zu zahlen. 2010 flatterte der ehemaligen Besitzerin des bereits vor fünf Jahren verstorbenen Hundes ein Bescheid ins Haus. Die GEZ entschuldigte sich für die Panne und begründete sie damit, dass der Name des Hundes, "Bini", nicht als Haustiername erkannt worden sei. Zudem würden Besitzer oft den Namen ihres Haustiers etwa bei Gewinnspielen angeben - über Adresshändler landeten die Daten dann bei der GEZ. Quelle: dpa
frau spielt mit baby Quelle: dpa
Auch Dichter Friedrich Schiller war nicht vor einem GEZ-Schreiben gefeiht. Die "Dresdner Morgenpost" berichtete 2008, dass die GEZ Mahnbriefe an die sächsische "Friedrich Schiller"-Grundschule schickte. Die Briefe waren an "Herrn Friedrich Schiller" addressiert; in der Schule hielt man es zunächst für einen schlechten Scherz und antwortete der Zentrale, dass Schiller seit 200 Jahren tot und nicht mehr in der Lage sei, ein Radio anzumelden. Daraufhin erhielt die Schule jedoch nur ein weiteres Mahnschreiben. Quelle: dpa/dpaweb
2010 berichtete die Zeitung „tz“ von einem Brief der GEZ, der an einen Orlando Henne adressiert war. Allerdings handelte es sich bei Orlando um das Haustier eines Münchners. Der Golden Retriever war auf mysteriöse Weise in den Datenbestand der GEZ gelangt. Quelle: dpa

Der Etat der ÖR ist das Gegenteil von Verfassung. Und jetzt passierte, mit einem halben Jahrhundert Verzug, was schon immer wünschenswert gewesen wäre: Die neue Rundfunksteuer hat plötzlich den Unmut vieler Bürger erregt und einen lange schwelenden Unmut, dessen wahre Ursachen noch gar nicht erkannt sind, geweckt; der öffentlich-rechtliche politische Korrektheitsfunk hat eine große Distanz zum realen Leben vieler Bürger aufgebaut, die sich mit ihren Interessen und Problemen nicht wieder finden und oft statt politischer Information, politisch gefärbte Meinung und Faktenselektion erfahren und dafür auch noch eine Jahresteuer von über 200 Euro entrichten müssen.

Das Beitragsmodell des früheren Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhoff hat auch immanente verfassungsrechtliche Mängel. Vor allen Dingen das Mehrfach-Abkassieren ein und desselben Bürgers, der schon als Mitglied seines Haushaltes Rundfunkgebühren zahlt, ist ausgeschlossen. Er soll nämlich nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach zahlen, zum Beispiel als Automieter, als Drogeriemarktkonsument, als Bahnfahrer usw.

Sofortige Privatisierung notwendig

Eine juristische Person kann in ihren Betriebsstätten Wasser verbrauchen und Strom und was sonst noch, aber sie kann weder Rundfunk hören noch Fernsehen. Und das auch nicht im Internet, wo die ÖR eigentlich gar nichts zu suchen haben. Öffentlich-rechtliche Medien konsumieren können höchstens die Kunden, die aber alle schon als Haushaltsmitglieder Rundfunkgebühren zahlen und die in dem Moment, in dem sie einkaufen gehen oder in der Bahn fahren und dort Rundfunk hören, in ihrer eigenen Wohnung währenddessen keinen Rundfunk konsumieren (können). Auf ein und derselben Schnapsflasche können Zuckersteuer, Alkoholsteuer, Mehrwertsteuer ruhen, aber nicht zwei Mal dieselbe Mehrwertsteuer. Das wäre Enteignung und verstieße gegen Artikel 14. Auch wenn man die öffentlich-rechtliche Rundfunkabgabe nicht als Steuer wertet, ist das Mehrfachabkassieren verfassungswidrig.

Bürger werden mehrfach abkassiert

Das erhöhte Rundfunksteuern mit denen die Wirtschaft belastet wird, auf die Preise umgeschlagen werden, ist evident, denn alle Unternehmen sind gleich betroffen, also lässt der Wettbewerb die Preiserhöhung zu. Und die Wohngemeinschaft, die nun definitiv aus vielen Haushalten besteht, wird mal eben locker wie ein Haushalt behandelt, so dass deren Mitglieder für Pfennigbeträge Rundfunk-und Fernsehen der ÖR konsumieren, wohingegen Schwerstbehinderte, wie etwa Blinde, wenn sie denn überhaupt das gleiche Gehaltsniveau wie nicht Behinderte erreichen, plötzlich ihrer Gebührenbefreiung verlustig gehen.

Das Kirchhoffsche Werk erzeugt zu Recht Unmut. Den größten Unmut sollte allerdings die Feigheit und die Dummheit der Politiker und der Parlamentarier erzeugen, die die neue Rundfunksteuer etabliert haben.

Da gerieren sich die ÖR immer wieder als Kämpfer gegen den Überwachungsstaat und werden jetzt selber zur Überwachungsbehörde. Zum Verfassungsorgan hochgejubelt, werden sie jetzt von den Meldeämtern mit Personendaten von Amts wegen beliefert, um die Rundfunksteuer erleichtert abkassieren zu können. Auch das ist ein Indiz dafür, dass dem Gesetzgeber und den verantwortlichen Medienleuten jedes Maß abhanden gekommen ist.

Es gibt für das de facto verfassungsfeindliche, real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunksystem keine praktische Heilung außer der Abschaffung und damit erledigt sich natürlich auch jedwede Rundfunksteuer, sei es, dass sie als Gebühr oder Abgabe oder sonst daher kommt. Die einzig sinnvolle Heilung des Komplexes der öffentlich-rechtlichen Medien erscheint die sofortige Privatisierung.

P.S. Die ÖR berichten gierig über die kleinste Protestbewegung gegen die sinnvollste Sache. Die Protestwelle gegen die Rundfunkbeiträge und die Initiative eine Petition gegen die Rundfunkbeiträge auf die Beine zu stellen, ist eigenartiger Weise nicht Gegenstand der aktuellen öffentlich-rechtlichen Berichterstattung.

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