Bettina Röhl direkt

Subventionskönigin Alice Schwarzer

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Nicht nur das Ziel muss stimmen

Das weltweite Netz der Steuerhinterziehung
Two women walk past a beggar sitting on the steps of an underground pedestrian crossing in downtown Moscow, Quelle: AP
Fishermen navigate their boats past an area of old buildings, which are under demolition work in front of hotel buildings that are under construction on the man-made Fenghuang (Phoenix) island Quelle: REUTERS
Two Russian women, who did not want to be identified, try on mink coats in Moscow Quelle: AP
Symbolische Schuldscheine Quelle: dpa
A girl hawks local snacks in the Dal neighbourhood before the break of fast on the second day of the holy month of Ramadan in Nigeria Quelle: REUTERS
Currency traders talk in front of the screens showing the Korea Composite Stock Price Index Quelle: dapd
Ein Mitarbeiter nimmt einen 1000 Gramm schweren Goldbarren Quelle: dpa

Nicht nur das Ziel, sondern auch die Person sollte stimmen und genau daran, nämlich an ihrer Person, hat Schwarzer unüberbrückbar erscheinende Zweifel aufkommen lassen. Es ist keine Kleinigkeit, dass Schwarzer mehr als 30 Jahre lang ein illegales Konto in der Schweiz führte und die Zinserträge nicht versteuerte. Mit einer offenbar wirksamen Selbstanzeige und einer Zahlung von 200.000 Euro plus Säumniszuschlag an den Fiskus hat sich Schwarzer Straffreiheit erkauft. Ihre Rückzahlung und ihre Selbstanzeige betreffen allerdings nur den Zeitraum der letzten zehn Jahre. Ihre davorliegenden Steuerhinterziehungen sind verjährt und sie bleibt insofern die Nutznießerin von zum damaligen Zeitpunkt strafbaren Steuerhinterziehungen.

Ihre extrem unsympathische und ignorante Selbstdarstellung in Gestalt ihrer sehr angreifend wirkenden Verteidigung auf ihrer eigenen Homepage, ist entlarvend.  

Schwarzer behauptet, dass mit ihrer Selbstanzeige alles legal, alles wieder heil, alles wieder gut gemacht sei. Und sie greift die Medien an, dass diese ihr Steuergeheimnis nicht gebrochen haben dürften, will sagen, die Medien hätten über die Selbstanzeige und den gesamten Vorgang Stillschweigen bewahrt haben müssen. Und ihren Anwalt lässt sie gar die Behauptung aufstellen, dass ein "Tsunami" über sie zusammen brechen könnte. Sie selbst begreift sich nur noch als Opfer von Hetzkampagnen und Hexenjagd. Allerdings: Schwarzer bejubelt nicht, dass die Medien zu ihren Gunsten zunächst geschwiegen haben. Sie bejubelt auch nicht, dass sie mit ihrer ganz singulären Medienmacht stets bevorzugt wurde, obwohl sie selbst vor keiner Kampagne gegen wen auch immer zurückschreckte.

Bei ihr sei jetzt alles wieder legal. Mit diesem starken Satz könnte Schwarzer den Eindruck bestärken, dass sie das Ausnahmeinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige ebenso wenig verstanden hat wie die Tatsache, dass ihr Gewinn in Gestalt von verjährten Steueransprüchen eine recht zwiespältige Angelegenheit ist.

Die Selbstanzeige ist also kein Instrument der Entmakelung des Täters

Die Straffreiheit der Selbstanzeige dient allein dem Prinzip, dass der Staat mit diesem Institut ein paar Steuergroschen zusätzlich einnehmen kann, was allerdings ein sehr zweischneidiges Schwert ist. Sie dient aber nicht dem Zweck den Steuersünder nachträglich zu adeln oder zu einem besseren Steuerbürger mit Brillant und Schwert zu machen. Zum anderen sind verjährte Steuern rechtlich ebenso problematisch wie die übers Ziel hinaus schießende Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1994 das Institut des Fortsetzungszusammenhangs quasi abzuschaffen.

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