Die ÖR sollen, so das Credo des Bundesverfassungsgerichtes, den Staat und seine Organe kontrollieren, also auch das Bundesverfassungsgericht selber, das allerdings von den Medien traditionell geschont wird. Nichts soll vor dem kritischen Geist und Auge dieser Medien verborgen bleiben. Das Zensurverbot des Grundgesetzes erfährt eine Überhöhung, als sei die sogenannte vierte Gewalt, nämlich in Wahrheit die ÖR selber, sakrosankt oberhalb der Rechtsordnung stehend.
Dass so solcherart allmächtige Kontrollettis und Meinungsmacher wie die ÖR ihrerseits und zwar in der Sache kontrolliert gehören, ob sie ihre Kontrollfunktion grundgesetzkonform ausüben, kommt im Gedankengut des Bundesverfassungsgerichtes vollkommen ungenügend vor.
Dabei steht doch in Artikel 5 bereits drin, dass die Pressefreiheit an den Grenzen der allgemeinen Gesetze endet. Wenn man Artikel 5 de facto wie das Bundesverfassungsgericht es faktisch tut, als eine Existenzgarantie der ÖR ansieht, dann ist der Regelung gleichwohl ebenfalls zu entnehmen, dass genauso gut private Rundfunkmedien eine Existenzberechtigung haben und nicht im Wettbewerb durch die ÖR zu "Unterschichten"-Veranstaltungen degradiert werden dürfen.
Die ÖR gehören abgeschafft und privatisiert
Es bedarf einer medialen Kulturrevolution in Deutschland! Die ÖR gehören ersatzlos abgeschafft. Von der EU ausgehend wird alles, was nicht niet-und nagelfest ist, privatisiert. Warum also nicht die ÖR in Privateigentum überführen. Mit Sozialplänen, Übergangsplänen und allem drum und dran. Und mit der Maßgabe, dass auf dem so geschaffenen qualitativ neu und anders strukturierten und zu konzessionierenden Rundfunk-und Fernsehmarkt sich völlig neue Möglichkeiten für Pay-TV neben Free-TV eröffnen. Ein großer Vorteil wäre auch, dass plötzlich die Finanzämter die Nachfolgeunternehmen der ÖR routinemäßig unter die Lupe nehmen und dass die Vorschriften von Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit Platz greifen und dass gegebenenfalls Veröffentlichungspflichten der Bilanzen entstehen.
Die Heuchelei der ÖR hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Niemand sonst kritisiert und schilt und bemakelt beispielsweise Dumpinglöhne, unwürdige Minimallöhne so sehr wie die ÖR, was diese nicht daran hindert freie Mitarbeiter anzuheuern, die für Stundenlöhne schaffen, die unter aller Sau liegen, um es so krass auszudrücken, wie es ist. Die freien Mitarbeiter haben gar keine Sicherheit und sind dennoch gern gefragt. All das, was an negativen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt zu beklagen ist, findet sich bei den ÖR in hemmungsloser Form wieder. Es wird zum Vorteil einiger weniger Stars und Sternchen outgesourct und dies umgekehrt zum Nachteil vieler. Die Einkommensschere in den öffentlich-rechtlichen Medien ist im Zweifel deutlich größer als bei der fiesesten deutschen Bank oder sonstigen Kapitalistenveranstaltungen.
Hat das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten?
Je mehr man sich mit den ÖR befasst, desto mehr muss man zu der Auffassung gelangen, dass das Bundesverfassungsgericht, eingebettet in die beschriebene gesellschaftliche Dynamik, gleichermaßen als Spielball dieser Dynamik wie auch als Motor Selbiger seine Kompetenzen überschritten hat und sich nicht mehr als Verfassungsgericht, sondern als Gesetzgeber benommen hat.