Bettina Röhl direkt

Politik mit "brauner Suppe"

Bettina Röhl Publizistin

Nach den Landtagswahlen in Brandenburg und Thüringen nannte die SPD-Generalsekretärin Fahimi die AfD eine "braune Suppe". Ein Rechtsverstoß, der nicht durch den irregeleiteten Zeitgeist zu rechtfertigen ist.

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In einem Fernsehinterview nannte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi die AfD eine

Die SPD hat ein Problem und das heißt Yasmin Fahimi, ihres Zeichens Generalsekretärin der Bundesgenossen. Auch wenn die SPD selber so tut, als wenn nichts wäre, die Merkel-Partei ebenfalls so tut, als wenn nichts wäre und die beinahe bedeutungslose grün-linke Opposition schweigt, ist die überaus aggressive Fahimi in untragbarer Weise aus der Rolle gefallen. Einen solchen Schnitzer, wie ihre jüngste Äußerung, als sie die neu gegründete Partei namens AfD in einem Fernsehinterview als "braune Suppe" bezeichnete und dies offenbar aus Ärger darüber, dass AfD und SPD bei den Landtagswahlen in Brandenburg und Thüringen nahezu gleich auf abschnitten, darf sich jemand, der mit Wirkung für und gegen die SPD spricht, schlechterdings nicht leisten.

Da ist jetzt eine klare Ermahnung von Parteichef Sigmar Gabriel an seiner Quotensekretärin überfällig, aber auch der Herr Bundespräsident Gauck und die Koalitionsherrin Angela Merkel sind gehalten von der SPD die gebotene Entschuldigung in der Sache zu verlangen. Guter politischer Stil, der im Zweifel jeder Partei selbst überlassen ist, ist Fahimis "braune Suppe" ohnehin nicht. "Braune Suppe" ist eine eineindeutige Inhaftnahme der neuen Partei für deren unterstellte Gleichheit oder Ähnlichkeit mit dem nationalsozialistischen Regime, das Deutschland und Europa in einen Abgrund führte und das viele Millionen Menschen in den Vernichtungsmaschinerien das Leben kostete.

Auch wenn beispielsweise in den sozialen Netzwerken Vokabeln wie "braun", "Nazi", "Populist", "Rassist" einigen befallenen Usern allzu leicht von der Hand gehen und die sozialen Netzwerke mancherorten regelrecht von "Heckenschützen" und Menschen mit auf Lynchjustiz abzielender Sheriffmentalität übersättigt sind, darf dieses ungute Spiel nicht hoffähig werden. Sich selber demonstrativ ins linke Nest hocken und ausstrahlen: Ich bin gut, ich habe eine weiße Weste, aber du und du und ihr und sie sind "braun", "braune Suppe" oder schwimmen in der "braunen Suppe" oder fischen in der "braunen Suppe" -  das ist übler Populismus. Und zwar ein Populismus, der sich ausgrenzender, diffamierender, beleidigender und vor allem auch verleumdender Methoden und Mechanismen, die leider auch in den Medien praktiziert werden und gelegentlich zu einer Art Volkssport geworden sind.

Nicht Aufklärung, sondern Eigennutz

Der Begriff "Braune Suppe", gemeint ist offenbar eine Mischung aus "Scheiße" und "Nazi", ist besonders perfide, weil er trotz seines unspezifischen Duktus eine hohe Faktizität in sich trägt, weshalb eine Beleidigung in diesem Fall zur Verleumdung wird. Es ist nämlich erkennbar eine falsche Tatsachenbehauptung die AfD, von der man halten kann, was man will, kaum noch durch die Blume gesprochen zu einer naziähnlichen Partei zu stigmatisieren. Und dies erkennbar nicht als "Aufklärung" oder als "hehre Warnung" der Menschheit vor dem Bösen, vor dem Unwählbaren, sondern aus purem Eigennutz, nämlich um den Konkurrenten zu beschädigen und ihn nachhaltig zu vernichten.  Es handelt sich also um unlauteren Wettbewerb, um es ironisch zu sagen, allerdings um einen unlauteren Wettbewerb in strafbarer Weise.

Ein AfD-Verband hat Strafanzeige gegen Fahimi erstattet. Solche Strafanzeigen versanden im politischen Alltag jedoch meistens und scheitern regelmäßig spätestens bei dem Argument, dass in der Hitze des politischen Alltages deftige Sprüche zur Erhaltung der Demokratie möglich sein müssten.

Ja, das müssen sie. Wo käme die Demokratie hin, wenn sie solche Typen wie Herbert Wehner von der SPD und den großen Franz Josef Strauss von der CSU nicht gehabt hätte. Heutzutage allerdings fehlen die kantigen, eckigen und sehr individuellen Typen in der Politik.

Der Wind bläst von links nach rechts

Heutzutage gibt es nur noch einen Wind, und der bläst von links gegen rechts und dies selbst dann, wenn beispielsweise der linke Terror den  rechten Terror um Längen überragt.

Dies war allerdings durchgängig in der immer noch jungen Geschichte der Bundesrepublik der Fall. Tatsache ist, dass seit Ende der sechziger Jahren das grün-rot-linke Lager (das damals teilweise anders firmierte) die Deutungshoheit im Land und in den Köpfen fest im Griff hat. Deswegen rutschen viele Wohlmeiner auf der Schweißspur ihres eigenen linken Lagers aus, wie jetzt Fahimi und halten es für völlig locker und gar normal Nazivergleiche zu insinuieren oder offen zu administrieren. Der Spruch, keine Relativierung des Völkermordes der Nazis und überhaupt der Nazis, ist im linken Lager, das mit "brauner Suppe" immer wieder herum fuhrwerkt, Gang und Gäbe geworden, so dass es tatsächlich Niemandem mehr auffällt, wenn eine solche Relativierung aus der SPD-Spitze kommt.

Das Mobbing-Verhalten großer Teile der Gesellschaft und des Establishments, konnte nur noch von wenigen besonnenen Richtern am Bundesverfassungsgericht im Jahr 2003 gestoppt werden, als es die unsauberen NPD-Verbotsanträge der Regierung Schröder und der beiden Parlamentskammern wegen Nichteinhaltung der verfassungsmäßigen Spielregeln zurückwies, ein Thema, auf das hier nicht weiter eingegangen werden muss. Bei zutreffender Lesart hat das Bundesverfassungsgericht der politischen Klasse und den Medien und der ganzen Gesellschaft damals jedenfalls gesagt: Schluss mit der Lynchlaune. Eine Partei wird aus gutem Grund dann verboten, wenn sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und ihr die Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele in verfassungskonformer Weise nachgewiesen wird. Fehlt es an einer der beiden Voraussetzungen kommt das Verbot einer Partei nicht in Betracht.

Auf die Mindeststandards, die für den Umgang der im Bundestag vertretenen Parteien untereinander gelten, angewendet, heißt der Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Stigmatisierung der politischen Konkurrenz als Verfassungsfeind - und genau das meint das Wort "braune Suppe" - dann ihrerseits dem Geist des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes, die die Einzigartigkeit der Rechtsfigur Partei ausgestalten, widerspricht, wenn nicht ausreichend erweislich wahre Tatsachen vorgelegt werden, aus denen sich ergibt, dass eben die ins Visier genommene, politische Konkurrenzpartei verfassungsfeindlich oder eben in der konkreten Ausgestaltung als naziähnliche Partei verfassungsfeindlich ist.

Stimmen zu den Wahlen in Thüringen und Brandenburg

Einfach nur so populistisch eine andere Partei im Heulgesang des öffentlichen Mainstream "braune Suppe" zu nennen, genügt den Mindestanforderungen, die an eine Partei zu stellen sind, nicht. Partei sein oder SPD zu sein, bringt eben nicht nur Rechte, sondern selbstverständlich auch Pflichten. Die Partei und ihre Organe wie Fahimi müssen sich auch selber im Geiste des Grundgesetzes verhalten. Die NDP mag verfassungsfeindlich sein und ist es wahrscheinlich, aber wenn 99 % aller öffentlichen Stimmen eine Ein-Prozent-Partei wie die NPD konzertiert als Verfassungsfeind jagen, um die Menschheit vor dem Weltuntergang zu retten, entbehrt dies einer gewissen Komik nicht, aber es entbehrt vor allem verfassungsrechtlich sauberer Grundlagen.

Bitte macht ein neues NPD-Verbotsverfahren, wenn ihr es schafft, aber missbraucht die NPD nicht als Reinkarnation der Nazis, um eine Vergleichsgröße für die AfD herbei zu zaubern. Eines der Einfallstore die gesamte AfD als "braune Suppe" zu bezeichnen, ist jedenfalls die Tatsache, dass auf einen Herrn Meier oder eine Frau Y hingewiesen wird, die früher NPD oder Rep oder Schillpartei gewesen wären und folglich jetzt die AfD und ihre hunderttausenden Wähler braun verseuchten.

Politische Auseinandersetzung muss sich an Recht und Gesetz halten

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom.20.Februar 2013. (2 BvE 11/12) die NPD, die im Zuge der Debatte um ein neues NPD-Verbot in die Offensive gehend beantragt hatte ihre Verfassungskonformität feststellen zu lassen, dahingehend beschieden, dass die Partei erlaubt sei, solange sie nicht verboten wäre. Wörtlich heißt es: "in der Wahrnehmung ihrer Rechte frei". Und dass die Wahrnehmung dieser Rechte „ nicht durch administratives Einschreiten unter Berufung auf die Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit gehindert werden“ dürfen. Allerdings müsste die die betroffene Partei sich politisch, im Wettstreit mit anderen Parteien, auch gegen den per se nicht verbotenen Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit, politisch wehren. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Teil der öffentlichen Auseinandersetzung sind Äußerungen zur Einschätzung einer politischen Partei als verfassungsfeindlich, sofern sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz halten. Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen.“  Immerhin, das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gegenüber einer Partei sich in den Grenzen der Gesetze und des Rechts bewegen muss.

Eine Partei kann aus vielen unterschiedlichen Gründen verfassungswidrig sein. Eine Kategorie von Verfassungswidrigkeit ist gegeben, wenn eine Partei die menschenrechtswidrigen Ziele der NSDAP propagiert und tätig verfolgt, also "braune Suppe" ist.  Eine solche Partei, so es sie in Deutschland gibt, darf sicher "braune Suppe" genannt werden, wenn es auch klüger wäre zu sagen, sie sei verfassungswidrig und gehörte verboten. Jedenfalls gilt: Eine Braune-Suppenpartei ist verfassungswidrig, gehört verboten und darf und muss auch beim Namen benannt werden.

Und nun zu Fahimi: Der Fahimsche Begriff der "braunen Suppe" sagt aus der Sicht eines verständigen Dritten eineindeutig, dass die mit diesem Begriff belegte Partei mindestens eine naziähnliche Partei wäre, also in der spezifischen braunen Weise verfassungswidrig wäre. Das ist das durchsichtige Spiel Fahimis und da ist auch keine vernünftige abweichende Deutung mehr möglich.

Was das Bundesverfassungsgericht in seiner zitierten Entscheidung aus 2013 allerdings übersieht, ist die Tatsache, dass die Bezeichnung einer Partei als verfassungswidrig wegen Linksradikalität in der Gesellschaft eher ein Ritterschlag denn ein Makel ist, dass aber umgekehrt die Bezeichnung einer Partei als verfassungswidrig wegen Rechtsradikalität eine gesellschaftliche Ächtung nach sich zieht und ein Stigma bedeutet, das eine Partei selbst durch einen späteren Freispruch durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr los werden könnte.

Und diese Faktizität von unterschiedlichen Verfassungsfeindlichkeiten ist auch von der Justiz und vom Bundesverfassungsgericht selbst zu berücksichtigen. Was denn sonst? Sich blauäugig hinstellen und zu sagen, "braune Suppe" sei einfach nur normaler politischer Wettkampf mit Gulaschsuppe, die nun mal braun sei, unter Inkaufnahme einer leichten Assoziation mit Adolf Hitler und Eva Braun, ist eine ebenso primitive wie der Sache nach unzulässige Ablenkung von der Tatsache, dass es sich bei dem Vorwurf, die AfD sei "braune Suppe" um eine klare auf Vernichtung abzielende Verleumdung handelt.

Die wichtigsten Köpfe in der AfD

Eine spezielle Form der Unschuldsvermutung, könnte man sagen, ist das Recht der Parteien solange als verfassungskonform zu gelten, bis sie nach den Regeln des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt und förmlich verboten worden sind. Nicht die Partei muss ihre Unschuld beweisen, also  darlegen, dass sie verfassungskonform ist, sondern der Staat muss ihr beweisen, dass sie verfassungswidrig ist.

Parteien, die besonders privilegierte juristische Personen sind, haben viele Rechte und mit ihnen korrespondierend auch viele Pflichten, mindestens politisch-moralischer Art.  Also müssen auch politische Parteien, wenn sie eine Konkurrenzpartei "braune Suppe" nennen, schwergewichtige Argumente auf der Pfanne haben, die zwingend mindestens plausibilisieren, dass die als "braune Suppe" bezeichnete Partei irgendeine Nazinähe hat. Wohl gemerkt, die Partei und nicht irgendjemand, der in der Partei unliebsames oder tatsächlich Braunes gesagt hat.

Unmenschliches und teuflisches Spiel

Die Nazis haben aus rassistischen Gründen Menschen ermordet. Das ist die Messlatte für die "braune Suppe" einer Fahimi. Wer seine Religionsfreiheit und seine Meinungsfreiheit ausnutzt und sagt, ich bin gegen den Islam, ich bin für einen anderen oder gar keinen Gott, mag alles Mögliche sein, nur ein Nazi ist er dieserhalb nicht. Wer die Zuwanderung steuern will, was in Wahrheit alle im Bundestag vertretenen Parteien wollen, mag alles Mögliche sein, nur ein Nazi ist er nicht. Das Thema Zuwanderung, für oder gegen die man sein könnte, gab es bei dem historischen Vorbild der "braunen Suppe" nicht. Wer Migrantenkriminalität thematisiert, ganz unabhängig von der Tatsache, wie hoch diese Kriminalität zu beziffern ist und wie sie sich relativ zum Gesamtgeschehen darstellt, mag alles Mögliche sein, nur ein Nazi ist er dieserhalb nicht. Übrigens auch Migrantenkriminalität gab es beim historischen Vorbild nicht.

Die artifiziellen Vernazifizierungen, die fatalerweise in Mode geraten sind und die Hochrechnungen von einem Wort oder einem Satz oder einer FB-Bekanntschaft oder einem zufälligen Vorbeiradeln hier oder dort auf den Menschen als Ganzes, sind ein unmenschliches und teuflisches Spiel.  Diejenigen, die solcherlei, auf die Vernichtung meist wahllos ausgesuchter Menschen zielende Qualifikationen benutzen, praktizieren genau das, was sie zu bekämpfen vorgeben, nämlich Ausgrenzung und vom Spielfeld jagen.

Aktuelle Aussagen von Frauke Petry

Das ist ein Massenphänomen im Internet und speziell in den sozialen Netzwerken geworden. Es gibt eben den Denunziantentypus, der alles und jeden anschwärzt, ohne Grund, ohne Beweis, ohne Anlass.  Wer einen anderen oder andere "braune Suppe" nennt, ist dann selber "braune Suppe", wenn er die Berechtigung, die Legitimation zu einem solchen Ellerbeker Rundschlag nicht vorweisen kann. Oder mit dem Bundesverfassungsgericht formuliert, "braune Suppe" verstößt dann gegen Recht und Gesetz, wenn der faktische Vorwurf der Naziähnlichkeit, der in dem unspezifischen gequirlten Begriff der "braunen Suppe" eineindeutig formuliert ist, faktisch nicht zutrifft. Natürlich ist es auch nicht legitim andere mit dem Vorwurf, sie seien "braune Suppe" in eine Selbstverteidigung hinein zu zwingen.

Frau Fahimi spricht ex kathedra der großen uralten Volkspartei SPD im Namen von Partei, Parteimitgliedern, Parteiführung und deren Wählern. Und: Fahimi, die selber bisher kaum ein Profil hat, spricht mit der Wucht ihres Amtes. Sie wird von den Medien befragt und verbreitet mit ihrer Stimme das, was die SPD zu der Wahl in Thüringen und Brandenburg sagen will.

"Braune Suppe" ist ein deskriptives Symptom für eine Ungeist der Zeit

"Braune Suppe" ist kein Lapsus. Es gab auch keine Hitze des Gefechtes einer Diskussion. Fahimi hatte sich auf Medieninterviews nach den Landtagswahlen Brandenburg und Thüringen vorbereitet und abgelassen, was sie zu sagen hatte und das war zu wenig für eine SPD-Generalsekretärin und das Wenige war von bräunlicher Machart, weil auf bloße Denunziation abzielend.

Ja, es ist ja eine öffentliche Gaudi die AfD, die in der jüngsten Sonntagsfrage mit acht Prozent an die Grünen und die Linkspartei heranrückt, für den neuen Teufel zu erklären und die Wähler der AfD ins Bodenlose herunter zu qualifizieren. Schlimmer ist dann bestenfalls noch die katholische Kirche oder, und das ist dann, scherzhaft ausgedrückt, das Schärfste, die CDU. Ja, die CDU, denn in Wahrheit ist es immer noch so, dass all die Scharfmacher, die mit "brauner Suppe" um sich gießen und das für Politik halten, vor ganz kurzer Zeit auch die Unionsparteien noch zu ewig gestrigen, verkappt bräunliche Veranstaltungen erklärt haben. Und in anderen politischen Konstellationen müssen die Unionsparteien auch in Zukunft wieder damit rechnen von ihren klassischen Gegnern aus dem grün-rot-linken Lager in die entsprechenden Ecken gedrängt zu werden.

Man muss sich nur die Wahlkämpfe der letzten zwölf Jahre anschauen und sehen, was an den sogenannten linken Rändern bei den Grünen und der SPD zu den Unionsparteien gesagt wurde und dort auch heute noch hinter verschlossenen Türen gedacht wird: "Braune Suppe". Es geht hier eben nicht um ein Wort, um eine Entgleisung. Es geht hier um ein deskriptives Symptom für einen Ungeist der Zeit. Der politische Brunnen ist linksvergiftet. Da nützen ein paar sonnige Farbanstriche und ein paar bürgerliche Mienen und Gesichter bei SPD, Grünen und Linken nichts. Fahimi hat bisher ihren durchschlagenden Erfolg nicht erreichen können und haut jetzt eben auf die Pauke. Mit ihrer "braunen Suppe"-Politik haut sie allerdings voll daneben.

AfD ist eine Partei in statu nascendi, programmatisch und personell noch vergleichsweise inhomogen aufgestellt. Sie sucht, wie die politische Konkurrenz gern feststellt, noch ihre Linie und damit sagt die politische Konkurrenz auch bereits selber, dass es ausgeschlossen ist der AfD eine "braune" Nazilinie anzudichten. Und genau darum geht es. Es geht viel weniger um die AfD als um das politische System insgesamt, das Schaden genommen hat dadurch, dass auf der Seite, die sich links nennt und die die politische Korrektheit diktiert, der große Richter und Ankläger in einer Person sitzt und auf der anderen Seite, die rechts genannt wird, der Gerichtete.

 

 

 

 

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