Bettina Röhl direkt

Politik mit "brauner Suppe"

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Politische Auseinandersetzung muss sich an Recht und Gesetz halten

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom.20.Februar 2013. (2 BvE 11/12) die NPD, die im Zuge der Debatte um ein neues NPD-Verbot in die Offensive gehend beantragt hatte ihre Verfassungskonformität feststellen zu lassen, dahingehend beschieden, dass die Partei erlaubt sei, solange sie nicht verboten wäre. Wörtlich heißt es: "in der Wahrnehmung ihrer Rechte frei". Und dass die Wahrnehmung dieser Rechte „ nicht durch administratives Einschreiten unter Berufung auf die Behauptung ihrer Verfassungswidrigkeit gehindert werden“ dürfen. Allerdings müsste die die betroffene Partei sich politisch, im Wettstreit mit anderen Parteien, auch gegen den per se nicht verbotenen Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit, politisch wehren. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Teil der öffentlichen Auseinandersetzung sind Äußerungen zur Einschätzung einer politischen Partei als verfassungsfeindlich, sofern sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz halten. Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den Mitteln des Meinungskampfes begegnen.“  Immerhin, das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit gegenüber einer Partei sich in den Grenzen der Gesetze und des Rechts bewegen muss.

Eine Partei kann aus vielen unterschiedlichen Gründen verfassungswidrig sein. Eine Kategorie von Verfassungswidrigkeit ist gegeben, wenn eine Partei die menschenrechtswidrigen Ziele der NSDAP propagiert und tätig verfolgt, also "braune Suppe" ist.  Eine solche Partei, so es sie in Deutschland gibt, darf sicher "braune Suppe" genannt werden, wenn es auch klüger wäre zu sagen, sie sei verfassungswidrig und gehörte verboten. Jedenfalls gilt: Eine Braune-Suppenpartei ist verfassungswidrig, gehört verboten und darf und muss auch beim Namen benannt werden.

Und nun zu Fahimi: Der Fahimsche Begriff der "braunen Suppe" sagt aus der Sicht eines verständigen Dritten eineindeutig, dass die mit diesem Begriff belegte Partei mindestens eine naziähnliche Partei wäre, also in der spezifischen braunen Weise verfassungswidrig wäre. Das ist das durchsichtige Spiel Fahimis und da ist auch keine vernünftige abweichende Deutung mehr möglich.

Was das Bundesverfassungsgericht in seiner zitierten Entscheidung aus 2013 allerdings übersieht, ist die Tatsache, dass die Bezeichnung einer Partei als verfassungswidrig wegen Linksradikalität in der Gesellschaft eher ein Ritterschlag denn ein Makel ist, dass aber umgekehrt die Bezeichnung einer Partei als verfassungswidrig wegen Rechtsradikalität eine gesellschaftliche Ächtung nach sich zieht und ein Stigma bedeutet, das eine Partei selbst durch einen späteren Freispruch durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr los werden könnte.

Und diese Faktizität von unterschiedlichen Verfassungsfeindlichkeiten ist auch von der Justiz und vom Bundesverfassungsgericht selbst zu berücksichtigen. Was denn sonst? Sich blauäugig hinstellen und zu sagen, "braune Suppe" sei einfach nur normaler politischer Wettkampf mit Gulaschsuppe, die nun mal braun sei, unter Inkaufnahme einer leichten Assoziation mit Adolf Hitler und Eva Braun, ist eine ebenso primitive wie der Sache nach unzulässige Ablenkung von der Tatsache, dass es sich bei dem Vorwurf, die AfD sei "braune Suppe" um eine klare auf Vernichtung abzielende Verleumdung handelt.

Die wichtigsten Köpfe in der AfD

Eine spezielle Form der Unschuldsvermutung, könnte man sagen, ist das Recht der Parteien solange als verfassungskonform zu gelten, bis sie nach den Regeln des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt und förmlich verboten worden sind. Nicht die Partei muss ihre Unschuld beweisen, also  darlegen, dass sie verfassungskonform ist, sondern der Staat muss ihr beweisen, dass sie verfassungswidrig ist.

Parteien, die besonders privilegierte juristische Personen sind, haben viele Rechte und mit ihnen korrespondierend auch viele Pflichten, mindestens politisch-moralischer Art.  Also müssen auch politische Parteien, wenn sie eine Konkurrenzpartei "braune Suppe" nennen, schwergewichtige Argumente auf der Pfanne haben, die zwingend mindestens plausibilisieren, dass die als "braune Suppe" bezeichnete Partei irgendeine Nazinähe hat. Wohl gemerkt, die Partei und nicht irgendjemand, der in der Partei unliebsames oder tatsächlich Braunes gesagt hat.

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