Bettina Röhl direkt

Sind die öffentlich-rechtlichen Medien verfassungswidrig?

Bettina Röhl Publizistin

Angesichts laut gewordener Proteste gegen den neuen Rundfunkbeitrag, der ab dem 1. Januar 2013  jeden Bundesbürger soweit er nicht taubblind ist, 17.98 Euro kostet, hatte der Fernsehchef des WDR, Jörg Schönenborn, von einer notwendigen und nützlichen "Demokratie-Abgabe" gesprochen.

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Der neue Rundfunkbeitrag kostet ab dem 1. Januar 2013 jeden Bundesbürger, soweit er nicht taubblind ist, 17.98 Euro. Quelle: dpa

Er hat damit unfreiwillig offenbart, dass er der normativen Übermacht des Faktischen erlegen und längst in eine öffentlich-rechtliche Denkfalle gestolpert ist.

Man stelle sich einmal vor, es gäbe keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Und dann regte plötzlich jemand an einen solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzuführen. Es wäre zu spät für eine solche Idee. Niemand würde heute noch mit irgendwelchen Medienmachern einen Staatsvertrag abschließen, der diese Medienmacher zu öffentlich-rechtlichen Institutionen hochjubeln würde, die dann auch noch eine Sondersteuer, neuerdings Rundfunkbeitrag genannt, von jedem Bundesbürger zwangsweise einziehen dürften.

Das mit den öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist ohnehin eine heikle Sache. Die öffentlich-rechtlichen Landesbanken sind mehrheitlich ein großer Flop und das obwohl sie sich mit vielerlei öffentlich-rechtlichen Privilegien, also mit Wettbewerbsvorteilen, auf dem Geldmarkt bewegen konnte.

Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe

Das Geld ist für die Bürger allemal so essentiell wie ein Rundfunk, möchte man einem gewissen Jörg Schönenborn, Fernsehchef des WDR, entgegen halten, der die Rundfunkgebühr jüngst als eine jeden Bürger beglückende Zwangssteuer bezeichnete, in dem er diese als gemeinnützigen Demokratie-Beitrag ("Demokratie-Abgabe") - wenn auch befangen in eigener Sache - bezeichnete.

Das Land braucht keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Tatsächlich verhält es sich diametral anders: das Land braucht keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist schädlich, vor allem auch für die Demokratie. Alles was dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, vor allem intern von den Profiteuren, nämlich den Rundfunkmachern selber an Wohltaten bescheinigt wird,  nämlich die gehobene Information, die gehobene Bildung, die gehobene Unterhaltung, der beste Fußball, der beste Boxkampf, ist in Wahrheit keinen Pfifferling wert; denn alles, aber auch alles bis ins kleinste Detail hinein, was in den Staatsverträgen den öffentlich-rechtlichen Sendern auferlegt wird, ließe sich auch ganz anders, ohne einen einzigen Cent zu bewegen und erreichen, in dem nämlich interessierten Privatanbietern die nämlichen Vorschriften in die Sendelizenzen hinein geschrieben würden.

Wenn RTL oder Sat 1 oder wer auch immer die Auflage bekäme so und so viel Nachrichten, so und so viel Politik, Wirtschaft, Sport und Kultur und so und so viel Unterhaltung mindestens auf ARD-Niveau zu senden, wäre es für die Privaten ein Leichtes dies zu liefern, natürlich in einem Markt, in dem sie ausschließlich mit gleich lizensierten Wettbewerbern konkurrieren würden und befreit wären von dem unlauteren Wettbewerb der öffentlich-rechtlichen Sender, die den Privaten die Werbeeinnahmen weg fischen und die sich obendrein mit outgesourcten Privatfirmen finanziell und medienethisch endgültig jeder öffentlichen Kontrolle ihrer Finanzen entzogen haben.

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