Bezahlung von Frauen und Männern Schwesig legt Gesetzentwurf für mehr Lohngleichheit vor

Gleiches Geld für gleiche Arbeit – lange gab es Streit zwischen Union und SPD über die Pläne von Manuela Schwesig. Nun lässt die Familienministerin einen Kompromiss in Gesetzesform gießen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In Deutschland besteht laut Statistik eine Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern von 21 Prozent. Quelle: dpa

Berlin Nach monatelangem Ringen in der Koalition hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ihren Gesetzentwurf für mehr Lohngleichheit für Frauen vorgelegt. Frauen in Unternehmen ab 200 Beschäftigten sollen Auskunft darüber verlangen können, was Männer für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit verdienen. Der Entwurf wurde entsprechend eines Kompromisses der Koalitionsspitzen nun in die Abstimmung zwischen den Ministerien gegeben, wie Schwesigs Ressort am Freitag in Berlin mitteilte.

Der Auskunftsanspruch soll bestehen, wenn mindestens sechs Beschäftigte die vergleichbare Arbeit machen. Die Information darüber, was die Vergleichsgruppe im Schnitt verdient, soll über den Betriebsrat gegeben werden. Unternehmen können aber auch entscheiden, dass sie die Betroffenen direkt informieren. Schwesig wollte ursprünglich das Auskunftsrecht in allen Unternehmen, die Union erst ab 500 Beschäftigten.

Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigte sollen zudem verbindlich geregelte Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Lohngleichheit umsetzen. Verpflichtet werden sollen sie außerdem dazu, über Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu berichten.

In Deutschland besteht laut Statistik eine Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern von 21 Prozent. Rechnet man heraus, dass Frauen auch öfter insgesamt schlechter bezahlte Berufe haben und sich mehr um die Kinder kümmern, bleiben noch rund 7 Prozent. Geplant ist, dass das „Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern“ nach Beratung im Bundeskabinett und parlamentarischem Verfahren am 1. Juli kommenden Jahres in Kraft tritt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%