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Bildungspolitik: Kooperationsverbot auf dem Prüfstand

Quelle: Handelsblatt Online

Bund und Länder arbeiten weiterhin an einer Lösung des Streits um eine Aufhebung des Kooperationsverbots. Die Länder erhoffen sich einen größeren finanziellen Spielraum. Doch nicht alle Bundesländer ziehen mit.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan macht sich für eine Grundgesetzänderung stark. Quelle: dpa
Bundesbildungsministerin Annette Schavan macht sich für eine Grundgesetzänderung stark. Quelle: dpa

BerlinIm Streit um das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung gibt es Bewegung. Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) plädiert für eine Änderung des Grundgesetzes, um dauerhaft gemeinsame Bund-Länder-Vorhaben in der Wissenschaft zu ermöglichen. In der Schulpolitik sollten dagegen die Länder ihre Hausaufgaben möglichst alleine machen, sagte Schavan der „Süddeutschen Zeitung“.

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Der Bundesrat überwies am Freitag Anträge von Schleswig-Holstein und Hamburg auf Streichung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz zur weiteren Beratung in die Ausschüsse der Länderkammer. Sie zielen allerdings auf ein umfangreicheres finanzielles Engagement des Bundes in der Bildung ab, also auch für die Schulen. Es wird mit langwierigen Verhandlungen gerechnet. Das Kooperationsverbot war mit der Föderalismusreform 2006 in die Verfassung aufgenommen worden. Es untersagt dem Bund Investitionen oder Mitwirkung in Bereichen, für die nach der Verfassung allein die Länder zuständig sind.

Auch im Bundestag werden parallel Anträge von SPD, Linkspartei und Grünen zur Aufhebung des Verbotes beraten. Allerdings bestehen zwischen den Parteien wie den Ländern erhebliche Meinungsunterschiede über das Ausmaß einer möglichen Aufweichung. So will die SPD beispielsweise Ganztagsschulen wie auch Hochschulen mit Bundesgeld dauerhaft unterstützen - und nicht wie bisher nur mit befristeten Sonderprogrammen.

CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Kretschmer sieht inzwischen im Bundestag eine breite Mehrheit für eine Grundgesetzänderung - allerdings nur für die Wissenschaft. „Wir werden die Länder nicht aus der Verantwortung für die Schulpolitik lassen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Mit allgemeinen Finanzhilfen sei die Gefahr zu groß, „dass das Geld zweckentfremdet wird und versickert“.

Im Bundesrat sind die Länder gespalten. Hessen und Bayern gehen auf Konfrontationskurs und lehnen eine Grundgesetzänderung ab. Die SPD-Alleinregierung von Hamburg verlangt mit Unterstützung der rot-roten Länder Berlin und Brandenburg die Einfügung eines neuen Artikels 104c ins Grundgesetz, der ein dauerhaftes finanzielles Engagement des Bundes in allen Bereichen der Bildung ermöglichen würde.


Schavan: Eine Frage des Willens

Die rot-grünen Landesregierungen stimmen sich derzeit noch ab. Auch sie sind offen für eine Verfassungsänderung. Allerdings setzen SPD und Grüne noch unterschiedliche Schwerpunkte. Einig sind sich alle Länder aber darin, dass an ihrer Gestaltungshoheit in der Bildungspolitik nicht gerüttelt werden darf. Vereinbarungen mit dem Bund dürften nur einstimmig verabredet werden.

Schavan möchte die Änderung des Grundgesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Ihr Ziel ist die Ausweitung des Artikels 91b in der Verfassung, um etwa gemeinsame Vorhaben der von den Ländern finanzierten Hochschulen mit den vom Bund unterhaltenen außeruniversitären Forschungsinstituten zu ermöglichen. Konkrete Projekte oder Pläne gibt es bislang dazu in Karlsruhe, Göttingen und Berlin.

„Wir sollten nicht warten, bis wir in der Debatte in allen Punkten einen Konsens erzielt haben“, sagte Schavan. Deshalb sollte die Änderung für die Wissenschaft jetzt schnell beschlossen werden. In der Schulpolitik appellierte Schavan an die Länder, alles zu tun, was sie bereits jetzt selbst tun könnten. „Dazu gehört Mobilität für Lehrer, damit diese künftig ohne Probleme von einem Bundesland in ein anderes wechseln können. Dazu gehört die Schaffung gemeinsamer Bildungsstandards, damit die Abschlussprüfungen vergleichbar werden.“

Schavan sagte weiter, es wäre „ein tolles Signal, wenn die Länder erklären würden: Ja, das sind unsere Hausaufgaben, die können wir alleine lösen, dazu brauchen wir den Bund gar nicht“. Dies sei im Übrigen „keine Frage des Geldes, sondern nur eine Frage des Willens, gesamtstaatliche Verantwortung wahrzunehmen“. Die Aufhebung des Kooperationsverbotes dürfe nicht nur heißen, dass der Bund „Geld rüber schiebt“.

1 KommentarAlle Kommentare lesen
  • 14.03.2012, 10:14 UhrAnonymer Benutzer: Foerderalismus

    Die Länder suchen einen Dummen, der die Pensionen für ihre Lehrer bezahlt. Der Bund täte gut daran, sich nicht darauf einzulassen. Schließlich ist Beamtenrecht neuerdings Ländersache!

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