Bildungspolitik Kooperationsverbot soll aufgeweicht werden

Das Kooperationsverbot im Grundgesetz soll beim Hochschulsektor aufgeweicht werden. Künftig könnten nicht nur zeitlich befristete Projekte, sondern auch feste Einrichtungen an Unis vom Bund gefördert werden.

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Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will das Kooperationsverbot im Hochschulsektor aufweichen. Quelle: dpa

Berlin Bildung ist in Deutschland Ländersache. Mit der ersten Föderalismusreform 2006 bekamen die Länder das Sagen über die Schulen und Hochschulen. Seitdem steht auch das sogenannte Kooperationsverbot im Grundgesetz. Es untersagt dem Bund bis auf wenige Ausnahmen, sich inhaltlich und finanziell in die Bildungshoheit der Länder einzumischen.

Die Regelung wurde in den vergangenen Jahren aber mehr und mehr in Frage gestellt: Die Länder fühlen sich mit ihrer Aufgabe zunehmend finanziell überfordert und verlangen eine stärkere Bundesbeteiligung. Seit Jahren wird deshalb kontrovers über eine Abschaffung oder zumindest Aufweichung des Kooperationsverbots debattiert.

Nun soll es zumindest eine teilweise Lockerung der Regelung geben - für den Hochschulsektor. Der Bund hat hier bislang nur begrenzte Möglichkeiten, den Ländern finanziell unter die Arme zu greifen: Er darf dort nur Projekte unterstützen oder Einrichtungen außerhalb von Hochschulen mit Geld versorgen.

Die projektbezogene Unterstützung bedeutet für die Hochschulen mangelnde Planbarkeit. Sie können immer nur für einen bestimmten Zeitraum mit Geld aus Berlin rechnen - oder müssen ihre Forschungsaktivitäten aus den Universitäten auslagern.


Zwei Wörter mehr machen den Unterschied

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) will das ändern: In Zukunft soll der Bund die Möglichkeit bekommen, nicht nur einzelne zeitlich befristete Vorhaben, sondern wissenschaftliche Einrichtungen an Hochschulen - direkt und dauerhaft - finanziell zu fördern.

Der dazugehörige Artikel im Grundgesetz (91b) soll dazu minimal geändert werden: Bislang ist dort nur die Förderung von „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen" durch den Bund erlaubt. Künftig soll dies für „Einrichtungen und Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen" gelten. Zwei Wörter mehr im Grundgesetz machen den Unterschied.

Noch ist die Änderung aber nicht beschlossene Sache. Das Kabinett brachte das Vorhaben am Mittwoch auf den Weg. Für die Umsetzung ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig. Das heißt, Schavan muss Oppositionspolitiker und Ländervertreter für die Pläne gewinnen. SPD und Grüne haben jedoch bereits Bedenken angemeldet. Ihnen geht die Grundgesetzänderung nicht weit genug.

Ihr Einwand: Der Rest des Kooperationsverbots bleibt mit dem Schritt unangetastet. Das heißt, die Länder behalten die Bildungshoheit, und Finanzspritzen des Bundes für die Schulen sind auch in Zukunft nicht möglich. SPD und Grüne fordern deshalb, diese Regelung grundsätzlich zu ändern und dem Bund auch mehr Engagement im Schulsektor zu erlauben. Einigkeit gibt es in der Frage nicht. Ein kompletter Abschied vom Kooperationsverbot scheint deshalb noch in weiter Ferne.

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