Bis zu 140 Euro pro Monat Viele Mütter verzichten wegen Steuerklasse auf Elterngeld

Die allermeisten Ehepaare versteuern ihr Einkommen in den Steuerklassen III und V. Unter dem Strich gilt das als Vorteil. Viele wissen nicht, dass Mütter damit auf einen beträchtlichen Teil des Elterngelds verzichten.

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Weniger Steuern, aber auch weniger Eltern-, Kranken- und Arbeitslosengeld: Viele wissen nicht, dass sie diesen Tausch eingehen. Quelle: dpa

Berlin Viele verheiratete Mütter lassen sich Elterngeld in erheblicher Höhe entgehen, weil sie sich für die ungünstige Steuerklasse V entschieden haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, über die zuerst die „Rheinischen Post“ (Freitag) berichtete.

Demnach bevorzugen mehr als 99 Prozent der etwa 20 Millionen steuerpflichtigen Ehepartner die Steuerklassenkombination III und V, die dem besser verdienenden Partner ein erheblich höheres Netto-Gehalt verspricht. Dagegen sinkt das Netto-Einkommen des geringer verdienenden Partners in Klasse V drastisch. Dies ist dem Bericht zufolge in 90 Prozent aller Fälle die Ehefrau. Wegen ihres geringeren Netto-Verdienstes fällt jedoch in der Elternzeit auch ihr Anspruch auf das monatliche Elterngeld deutlich geringer aus.

Bei einem Bruttojahresgehalt für den Ehemann von 48.000 Euro und von 24.000 Euro für die Ehefrau sei ihr Netto-Gehalt in der Steuerklasse V um 2872 Euro pro Jahr geringer als in der Steuerklasse IV, rechnet das Bundesfinanzministerium dem Bericht zufolge vor. Ihr Anspruch auf Elterngeld sinke daher um 140 Euro monatlich gegenüber der für sie günstigeren Steuerklasse IV. Auch ihr Krankengeld sei 243 Euro und ihr Arbeitslosengeld 149 Euro niedriger als in Steuerklasse IV.

Dem Papier zufolge hat sich die Zahl der Eheleute, die sich zusammen für die Steuerklasse IV entscheiden, zwischen 2011 und 2015 auf knapp 76.000 verdoppelt. Das sind allerdings weniger als 0,5 Prozent aller Ehepartner. Leider sei dieses sogenannte Faktorverfahren weitgehend unbekannt, sagte die Grünen-Finanzexpertin Lisa Paus: „Das Faktorverfahren brächte die Gleichstellung von Frauen im Lohnsteuerverfahren erheblich voran.“ Deshalb müsse dieses Verfahren zur Regel für die Besteuerung von Ehepartnern gemacht werden.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes eine Babypause einlegen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Die Höhe orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt.

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