Blockade des Kanzleramts Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit gescheitert

Lange hat Arbeitsministerin Andrea Nahles mit der Union um neues Recht auf befristete Teilzeit gerungen. Nun sind die Verhandlungen endgültig gescheitert. Die Schuld sieht das Arbeitsministerium beim Kanzleramt

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Die Verhandlungen über das Teilzeitgesetz der Bundesarbeitsministerin sind gescheitert. Quelle: dpa

Berlin Die Verhandlungen zwischen dem Arbeitsministerium und dem Kanzleramt über ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit sind gescheitert. „Das Kanzleramt blockiert das Vorhaben auf Druck der Arbeitgeber“, sagte eine mit dem Vorgang vertraute Person im Arbeitsministerium am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. „Die Absage des Kanzleramtes bedeutet das endgültige Scheitern.“ Das Arbeitsministerium bestätigte wenig später offiziell, dass sie Verhandlungen gescheiter sind.

Dem Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zufolge sollten Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Während Nahles dies für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, kam aus der Union die Forderung, die Schwelle bei 200 Beschäftigten festzulegen.

Bisher gibt es nur einen Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit in Firmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern. Ein allgemeines Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Das Arbeitsverhältnis hätte laut dem Nahles-Entwurf mehr als sechs Monate bestanden haben müssen. Beschäftigte sollten die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen.

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