Böhmermann-Affäre SPD will umstrittenen Paragrafen abschaffen

Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs verbietet die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter und hat seine Wurzeln noch in der Verfolgung der Majestätsbeleidigung. SPD-Politiker Thomas Oppermann hält ihn für antiquiert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Dass eine Streichung des Paragrafen 103 des Strafgesetzbuchs rückwirkend auf den Fall Böhmermann anwendbar wäre, gilt als höchst unwahrscheinlich. Quelle: Reuters

Berlin Die SPD will in der Affäre Böhmermann das umstrittene Verbot von Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter abschaffen. Fraktionschef Thomas Oppermann sagte am Dienstag in Berlin, die SPD sei bereit, eine entsprechende Regelung in Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs ersatzlos zu streichen, auf die sich der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan berufe.

„Das ist eine antiquierte Vorschrift“, sagte Oppermann, die ihre Wurzeln in der Verfolgung der Majestätsbeleidigung habe. „Das passt nicht mehr in unsere Zeit.“ Bereits in der nächsten Sitzungswoche in zwei Wochen könne der Bundestag das Gesetz ändern. Dass eine Streichung des Paragrafen rückwirkend auf den Fall Böhmermann anwendbar wäre, gilt aber als höchst unwahrscheinlich.

Die türkische Regierung hat in einer sogenannten Verbalnote an das Auswärtige Amt ein Strafverfahren nach Paragraf 103 gegen Böhmermann gefordert, weil dieser in einem Schmähgedicht Präsident Erdogan beleidigt habe. Erdogan betreibt zudem eine Zivilklage gegen Böhmermann, wie die Staatsanwaltschaft in Mainz mitteilte.

Der Strafrechtsexperte Thomas Weigend sagte, der zusätzliche persönliche Strafantrag Erdogans hebe den Fall auf eine andere juristische Ebene. Der türkische Präsident bezieht sich dabei auf Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs, nach dem eine Beleidigung strafrechtlich belangt werden kann. Dem muss die Staatsanwaltschaft nachgehen.

Der Antrag der türkischen Regierung indes basiert auf Paragraf 103, der die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts verbietet. Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung ist aber, dass die Bundesregierung dem stattgibt. Erst dann kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgrund dieses Paragrafen aufnehmen und über eine Anklage entscheiden.

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel gilt die Entscheidung als brisant: Gibt sie dem Antrag der Türkei statt, muss sie sich dem Vorwurf aussetzen, die Freiheit der Kunst einzuschränken. Lehnt sie ab, läuft sie Gefahr, die Türkei inmitten der Flüchtlingskrise zu verärgern. Merkel betonte am Dienstag erneut die Bedeutung der Meinungsfreiheit in Deutschland.

„Wir haben die Grundwerte des Grundgesetzes. Dazu gehört der Artikel fünf, das ist die Freiheit der Meinung, der Wissenschaft und natürlich auch der Kunst“, sagte sie in Berlin. „Diese Grundwerte gelten unbeschadet aller politischen Probleme, die wir miteinander besprechen“, fügte Merkel mit Blick auf die Zusammenarbeit mit der Türkei in der Flüchtlingskrise hinzu.

Dem demokratisch gewählten Erdogan wird vielfach ein autoritärer Führungsstil und die Einschränkung der Pressefreiheit vorgeworfen. Besonders scharf reagiert der in seinem Land sehr populäre Politiker auf persönliche Beleidigungen. Seit er 2014 Präsident wurde, haben türkische Staatsanwälte nach Angaben des Justizministeriums in Ankara fast 2000 Verfahren deswegen eröffnet.

Die für Donnerstag geplante nächste Sendung Böhmermanns wurde unterdessen abgesagt, wie „Neo Magazin Royale“ über Twitter mitteilte. „Grund ist die massive Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator.“ Die Entscheidung sei in Abstimmung mit dem ZDF gefallen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%