Brexit-Votum Keine Schonfrist für Großbritannien bei EU-Austritt

Die Briten könnten nach einem Austritt aus der Europäischen Union EU-Vertretern zufolge nicht auf Sonderrechte zählen. Es gebe in der EU kein Verlangen, den Briten eine längere Übergangsphase als zwei Jahre einzuräumen.

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In jüngsten Umfragen liegen Befürworter und Gegner eines Brexit Kopf an Kopf. Quelle: dpa

Brüssel Die Briten könnten nach einem Votum für einen Austritt aus der Europäischen Union hochrangigen EU-Vertretern zufolge nicht auf Sonderrechte zählen. Es gebe in der EU kein Verlangen, den Briten eine längere Übergangsphase als die zwei Jahre einzuräumen, die laut EU-Vertrag von Lissabon vorgesehen sei, sagten die beiden Vertreter am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Völlig neue Handelsvereinbarungen müssten dagegen über mehrere Jahre ausgehandelt werden.

Befürworter eines britischen EU-Austritts sind dagegen der Meinung, dass das Vereinigte Königreich seine engen Handelsbeziehungen mit der Staatengemeinschaft auch im Falle eines sogenannten Brexit aufrechterhalten kann.

Die EU ist Großbritanniens größter Handelspartner. Die Briten stimmen am 23. Juni darüber ab, ob sie die seit 1973 bestehende Mitgliedschaft in der Union fortsetzen wollen. Sollten sie sich für den Brexit entscheiden, werde die EU-Kommission am 26. Juni zu einem Sondertreffen zusammenkommen, sagte einer der EU-Vertreter.

In diesem Szenario würde die britische Regierung zwei Tage später bei dem EU-Gipfel voraussichtlich den Austritt formal bekanntgeben, wonach die restlichen 27 EU-Staats- und Regierungschefs ohne Großbritannien weiter beraten würden. Rechtskräftig wäre der Austritt ab dem 1. Juli 2018. In den jüngsten Umfragen liegen Befürworter und Gegner eines Brexit Kopf an Kopf.

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